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Bundesrat entscheidet über THC-Grenzwert im Straßenverkehr und neue Gesetzesvorhaben

sergeitokmakov (CC0), Pixabay

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis entscheidet der Bundesrat heute über den zulässigen Grenzwert für THC im Straßenverkehr. Der vom Bundestag beschlossene Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Laut Experten entspricht dieser Grenzwert einem Risiko, das mit einer Blutalkohol-Konzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist. Bei Verstößen drohen eine Geldbuße und ein Fahrverbot.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat insgesamt 15 Vorhaben billigen. Neben dem THC-Grenzwert steht auch das neue Düngegesetz zur Diskussion. Die Zustimmung zu diesem Gesetz ist jedoch unsicher, da mehrere Länder die darin enthaltenen bürokratischen Hürden für die Landwirte kritisieren. Sie fordern Vereinfachungen, um die Belastung der Landwirte zu reduzieren und eine praxisgerechtere Umsetzung zu gewährleisten.

Weitere Themen der Sitzung betreffen unter anderem die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Entscheidungen des Bundesrats werden weitreichende Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche haben.

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