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BaFin informiert: Girokontenvergleich: Zahlungsdienstleister sollen Meldeverfahren vorbereiten

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geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin betreibt künftig eine Vergleichswebsite für Girokonten. Für diese müssen Zahlungsdienstleister ihre Daten melden. Das sollten sie jetzt vorbereiten.

Zahlungsdienstleister müssen im September 2024 die erforderlichen Daten für die Vergleichswebsite über das MVP-Portal der BaFin einreichen. Bereits im April hatte die BaFin die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Zahlungsdienstleister ihre verpflichtende Erstmeldung vorbereiten und testen können.

Die Dateneingabe ist nur über einen manuellen XML-Upload oder ein automatisiertes Webservice-Verfahren rechtswirksam. Die XML-Datei ist von den Zahlungsdienstleistern dafür bis September 2024 selbst zu erstellen.

Die BaFin empfiehlt allen Zahlungsdienstleistern, die Zeit bis dahin zu nutzen, um die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung fertig zu stellen. In einem separaten Testverfahren können sie den manuellen XML-Upload und die automatisierte Übermittlung über einen Webservice testen. Damit können sie mögliche Fehlerquellen vorzeitig erkennen und vor Beginn der verbindlichen Übermittlung im September 2024 beheben.

Zunächst müssen sich die Zahlungsdienstleister registrieren und im MVP-Portal einen Zulassungsantrag zum Fachverfahren „Vergleichswebsite für Zahlungskonten“ stellen. Zahlungsdienstleistern, die noch nicht für das Fachverfahren zugelassen sind, empfiehlt die BaFin, sich zeitnah zu registrieren. Sie weist darauf hin, dass die Zulassung einige Tage dauern kann. Auch für das Testverfahren sind Registrierung und Zulassung erforderlich.

BaFin-Kontenvergleich

Die BaFin betreibt künftig eine entgeltfreie Vergleichswebsite für Zahlungskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland unterschiedliche Angebote für Zahlungskonten besser vergleichen können.

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