Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Hechingen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hechingen

B114 VRs 44 Js 2855/​24

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Hechingen vom 08.04.2024, rechtskräftig seit 15.05.2024, wurde die Einziehung

des Mountainbikes für Kinder der Marke „Trek“, Farbe rotweiß

angeordnet.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Das an einem nicht näher bekannten Ort im Bereich Sigmaringen oder Albstadt von einem unbekannten Eigentümer geparkte Mountainbike wurde am 18.02.2024 entwendet.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Ansprüche auf Herausgabe des Mountainbikes machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihren Anspruch bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen B114 VRs 44 Js 2855/​24 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459h Abs. 1 Satz 3 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des Mountainbikes.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger das Mountaninbike erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Herausgabeanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).

 

 

 

gez.: Walz
Rechtspfleger

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf - Jahresbericht zum 31.12.2023 ToB - Portfolio INKA DE000A0ERX28

Next Post

Langandauernde Vulkanausbrüche auf Island: Eine Bedrohung für dicht besiedelte Gebiete und Infrastruktur