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Staatsanwaltschaft Hechingen

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Staatsanwaltschaft Hechingen

B114 VRs 44 Js 2855/​24

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Hechingen vom 08.04.2024, rechtskräftig seit 15.05.2024, wurde die Einziehung

des Mountainbikes für Kinder der Marke „Trek“, Farbe rotweiß

angeordnet.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Das an einem nicht näher bekannten Ort im Bereich Sigmaringen oder Albstadt von einem unbekannten Eigentümer geparkte Mountainbike wurde am 18.02.2024 entwendet.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Ansprüche auf Herausgabe des Mountainbikes machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihren Anspruch bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen B114 VRs 44 Js 2855/​24 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459h Abs. 1 Satz 3 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des Mountainbikes.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger das Mountaninbike erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Herausgabeanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).

 

 

 

gez.: Walz
Rechtspfleger

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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