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EU-Gericht stärkt Rechte von Schwangeren

StockSnap (CC0), Pixabay

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von schwangeren Arbeitnehmerinnen im Falle einer Kündigung gestärkt. Laut Urteil muss Schwangeren eine angemessene Frist eingeräumt werden, um eine Kündigung vor Gericht anzufechten. Die in Deutschland geltende Frist von zwei Wochen erachten die Richter als zu kurz. Hintergrund des Urteils ist der Fall einer schwangeren Pflegehelferin aus Deutschland, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hatte. Der EuGH betonte, dass schwangere Arbeitnehmerinnen ausreichend Zeit haben müssen, um rechtliche Schritte gegen eine Kündigung einzuleiten und ihre Rechte zu wahren. Das Urteil könnte eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung in Deutschland und anderen EU-Ländern zur Folge haben, um den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten.

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