Start Warnhinweise BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der LFP Global FZCO an

BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der LFP Global FZCO an

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IO-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Mai 2024 die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts der LFP Global FZCO, mit Sitz in Dubai, und von Alexander Dralle, wohnhaft in Groß Nordende, angeordnet. Ein Abwickler wurde bestellt, um die Abwicklung sicherzustellen. Fabian Sören Jedmin, wohnhaft in Hamburg, wurde der Vertrieb der unerlaubten Investmentgeschäfte der LFP Global FZCO untersagt.

Dralle vertrieb das Investmentvermögen „LEXMO-Investment“ über verschiedene Gesellschaften, zuletzt über die LFP Global FZCO. Er versprach Anlegern, ihre Gelder in Devisenhandel, Differenzgeschäfte und Aktien zu investieren. Am Ende der Vertragslaufzeit wurde den Anlegern nahegelegt, ihr Kapital mitsamt angeblichen Gewinnen in ein Anschlussinvestment zu überführen, was ohne BaFin-Erlaubnis erfolgte.

Zum Abwickler wurde Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann von GÖRG Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR bestellt. Er führt eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten durch und kann bei unzureichendem Vermögen Insolvenzanträge stellen.

Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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