Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen L & C Finance GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren gegen L & C Finance GmbH eröffnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die L & C Finance GmbH bedeutende Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.

Aktenzeichen: 1542 IN 2575/23

Details des Verfahrens:

Firma: L & C Finance GmbH
Adresse: Herzog-Heine-Straße 8, 80336 München
Vertreten durch: Geschäftsführer Klaus Peter Maria Lohmüller
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 272225

Beschluss vom 19. Juni 2024:

Zur Sicherung des Vermögens der L & C Finance GmbH hat das Amtsgericht München um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen den Geschäftsführer Klaus Peter Maria Lohmüller verhängt. Ihm ist damit jegliche Verfügung über das Vermögen der Gesellschaft untersagt. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Den Gläubigern der L & C Finance GmbH (Drittschuldnern) wurde verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der L & C Finance GmbH zu sichern und zu erhalten. Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem wird ein entsprechendes Sonderkonto eingerichtet, um die finanzielle Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder mit der Zustellung beziehungsweise der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Elektronische Einreichung:

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden sich in § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV).

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der L & C Finance GmbH geschützt und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleistet wird. Die nächsten Schritte werden entscheidend sein, um festzustellen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zur Liquidation kommt.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 19.06.2024

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