Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für GR Capital GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GR Capital GmbH angeordnet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GR Capital GmbH, mit Sitz in der Alois-Bergmann-Franken Straße 12, 63864 Glattbach, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Gesellschafterin GCS Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Prof. Dr. Gerhard Schmidt ist. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg erfolgt unter der Register-Nr.: HRB 14028.

Am 20. Juni 2024, um 14:00 Uhr, wurde beschlossen, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin zu ergreifen, um nachteilige Veränderungen zu verhindern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe aus Aschaffenburg bestellt, der die Aufgabe hat, das Vermögen der GR Capital GmbH zu sichern und zu erhalten.

Details zur Anordnung und Zuständigkeiten

Die Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die GR Capital GmbH zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die öffentliche Bekanntmachung gilt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt (§ 9 Abs. 3 InsO). Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts kann die Beschwerde zu Protokoll erklärt werden, jedoch ist die Frist nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Aschaffenburg eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist.

Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – 20.06.2024

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