Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH abgewiesen

Insolvenzverfahren der d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH abgewiesen

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 443/24 D

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden, einen entscheidenden Beschluss gefasst. Die Antragstellerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 34238 und vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, hat aufgrund mangelnder Masse keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erreichen können.

Am 16. April 2024 wurden Verfügungsbeschränkungen und eine vorläufige Verwaltung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Insolvenz zu prüfen. Diese Maßnahmen wurden am 18. Juni 2024 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main nach Abweisung des Insolvenzantrags aufgehoben.

Die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen und der vorläufigen Verwaltung bedeutet, dass die d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH ihre Geschäfte wieder eigenständig führen kann. Das Gericht entschied, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und lehnte daher den Insolvenzantrag ab.

Dieser Beschluss stellt eine bedeutende Wendung im Verfahren dar und ermöglicht es der Gesellschaft, ohne die Einschränkungen einer vorläufigen Verwaltung zu operieren. Es bleibt abzuwarten, wie die d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH ihre finanzielle Lage in Zukunft stabilisieren wird.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.06.2024

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