Deutschland ist nicht verpflichtet, den Flüchtlingsstatus eines anderen Landes automatisch zu übernehmen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass dies nicht zwingend sei.
Im konkreten Fall geht es um eine Syrerin, die in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde und später in Deutschland Schutz beantragte. Ein deutsches Gericht entschied, dass sie aufgrund der unmenschlichen Lebensverhältnisse für Flüchtlinge in Griechenland nicht dorthin zurückkehren könne. Der Frau wurde in Deutschland subsidiärer Schutz gewährt, jedoch nicht der Flüchtlingsstatus.
Der Fall liegt nun zur endgültigen Entscheidung beim Bundesgerichtshof in Leipzig. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Asylpolitik und die Anerkennung von Flüchtlingsstatus innerhalb der EU haben.