Start Allgemein Gesundes-Herz-Gesetz: Regelmäßige Herz-Checks zur Krankheitsvorsorge geplant

Gesundes-Herz-Gesetz: Regelmäßige Herz-Checks zur Krankheitsvorsorge geplant

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein wegweisendes Gesetz auf den Weg gebracht, das die regelmäßige Untersuchung des Herzens für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsieht. Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ zielt darauf ab, frühzeitig Fettstoffwechsel-Störungen und andere Herzkrankheiten zu erkennen und vorzubeugen.

Der Referentenentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, soll im dritten Quartal 2025 in Kraft treten. Laut Ministeriumskreisen sieht das Gesetz regelmäßige Herz-Checks im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Die „Bild am Sonntag“ berichtete als erstes über diesen bedeutenden Schritt zur Gesundheitsvorsorge.

„Mit diesem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können“, erklärte Minister Lauterbach. „Unser Ziel ist es, die Herzgesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern.“

Die regelmäßigen Untersuchungen sollen helfen, potenzielle Risikofaktoren wie hohe Cholesterinwerte, Bluthochdruck oder genetische Prädispositionen frühzeitig zu identifizieren. Dabei wird nicht nur auf Erwachsene, sondern auch auf Kinder und Jugendliche fokussiert, um bereits in jungen Jahren Vorsorge zu betreiben.

Mediziner und Gesundheitsexperten begrüßen das geplante Gesetz. „Früherkennung ist der Schlüssel zur Prävention schwerer Herzkrankheiten. Durch regelmäßige Herz-Checks können wir viele Leben retten und die Gesundheitskosten langfristig senken“, so Dr. Anna Müller, Kardiologin am Universitätsklinikum Berlin.

Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ sieht vor, dass die Herzuntersuchungen in das bestehende Vorsorgeprogramm der Krankenkassen integriert werden. Dadurch sollen die Untersuchungen für alle Bürger leicht zugänglich und kostenfrei sein. Neben der klassischen EKG-Untersuchung sind auch Bluttests zur Bestimmung von Cholesterin- und Blutzuckerwerten geplant.

Lauterbach betonte, dass die Umsetzung des Gesetzes einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der häufigsten Todesursache in Deutschland leisten werde. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für etwa 40 Prozent der Todesfälle verantwortlich. „Es ist an der Zeit, dass wir den Kampf gegen diese Volkskrankheit entschlossen angehen“, sagte er.

Die Bevölkerung zeigt sich überwiegend positiv gestimmt gegenüber der Einführung regelmäßiger Herz-Checks. Viele sehen darin eine sinnvolle Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge, die ihnen mehr Sicherheit und ein besseres Gefühl im Hinblick auf ihre eigene Gesundheit bietet.

Die Regierung plant, in den kommenden Monaten eine umfangreiche Informationskampagne zu starten, um die Bürger über die Vorteile und den Ablauf der Herz-Checks zu informieren. Ziel ist es, die Akzeptanz und Teilnahmebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen und ein Bewusstsein für die Wichtigkeit der Herzgesundheit zu schaffen.

Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für eine proaktive Gesundheitspolitik und die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die regelmäßigen Herz-Checks sollen einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität und zur Verlängerung der Lebenserwartung der Bevölkerung leisten.

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