Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der EGS Stromtankstellen AG: Gericht bestellt vorläufige Insolvenzverwalterin

Insolvenzverfahren der EGS Stromtankstellen AG: Gericht bestellt vorläufige Insolvenzverwalterin

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Die EGS Stromtankstellen AG, ein Unternehmen mit Sitz in der Stuttgarter Straße 7 in Stuttgart, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Stuttgart hat hierzu am 07. Juni 2024 einen wichtigen Beschluss gefasst, der die weiteren Schritte im Verfahren maßgeblich bestimmt.

Die EGS Stromtankstellen AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Thomas Hentschel, ist im Bereich der Entwicklung und Verwaltung von Stromtankstellen tätig. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten sah sich das Unternehmen gezwungen, diesen Schritt zu unternehmen, um eine geordnete Restrukturierung oder Abwicklung zu ermöglichen.

Der aktuelle Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart sieht vor, dass zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet werden. Konkret bedeutet dies:

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nora Sickeler aus Stuttgart bestellt. Sie wird die Aufgabe haben, das Vermögen der EGS Stromtankstellen AG zu sichern und zu überwachen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Rechtsanwältin Nora Sickeler hat die Aufgabe, die finanzielle Lage der EGS Stromtankstellen AG zu prüfen und sicherzustellen, dass das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Sie ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem darf sie Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen, um die Insolvenzmasse zu verwalten.

Die Schuldnerin wird aufgefordert, über Bankkonten und Außenstände nicht mehr selbst zu verfügen. Diese Befugnisse gehen auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über, die damit betraut ist, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen.

Dieser Beschluss des Gerichts ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar und erlangt sofortige Rechtskraft. Das Verfahren wird vom Insolvenzgericht in Stuttgart weitergeführt, das die nächsten Schritte in den kommenden Monaten bestimmen wird.

Die Insolvenz der EGS Stromtankstellen AG ist ein weiteres Zeichen für die Herausforderungen, denen Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage gegenüberstehen. Branchenbeobachter werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da die Entscheidungen in diesem Verfahren potenziell weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Unternehmen haben könnten.

Die kommenden Monate werden entscheidend für die Zukunft der EGS Stromtankstellen AG und ihrer Mitarbeiter sein. Das Ziel bleibt, eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und entweder eine erfolgreiche Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Aktenzeichen 14 IN 905/24

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