Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Nach deutschem Recht sollen Ehen, an denen Jugendliche unter 16 Jahren beteiligt sind, unwirksam bleiben. Die Gesetzesnovelle enthält zudem Regelungen zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen und zur Möglichkeit der Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit.
Die Anpassung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Das Gericht hatte festgestellt, dass bestehende Regelungen nicht ausreichend seien, um den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften wurden mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der Union beschlossen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Minderjährige besser vor den Folgen frühzeitiger Eheschließungen geschützt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Das Gesetz tritt nun in Kraft und soll dabei helfen, die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Deutschland stärker zu schützen.