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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

R023 VRs 655 Js 17868/​21

Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig

gegen Kevin Belling, geb. am 30.01.1990 wegen Betrug –

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über
die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

Mit Beschluss des Amtsgerichts Borna vom 02.05.2022, 655 Js 17868/​21 wegen Betruges wurde die Einziehung des gesicherten Kontoguthabens gegen den Einziehungsbeteiligten angeordnet.

Der Entscheidung liegt u.a. folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Zeitraum vom 15. bis 17.03.2021 verkaufte ein bislang unbekannter Täter in den unten näher beschriebenen 9 Fällen jeweils aufgrund eines selbständig gefassten Tatentschlusses über die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen Waren an Kaufinteressenten aus dem gesamten Bundesgebiet und täuschte dabei jeweils vor, willens und in der Lage zu sein, die angebotenen Gegenstände zu liefern.

Im Vertrauen auf die Angaben des unbekannten Täters überwiesen die Geschädigten den Kaufpreis jeweils auf das Konto. Entsprechend der vorgefassten Absicht lieferte der unbekannte Täter die Waren auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb den Geschädigten ein Schaden in Höhe des jeweiligen Kaufpreises entstanden ist.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Taten bzw. Zahlungseingänge auf dem vorgenannten Konto:

Nr. Datum Name und Kontoverbindung des Überweisenden Betrag in EUR Verwendungszweck
1 15.03.2021 Danijel und Ivana Kos 540,00 lego ebay
2 15.03.2021 Michaela Staab 630,00 Scheidungsartikel No. 23 plus Versand
3 15.03.2021 Dr. Steffen Frey 579,00 Scheidungsartikel No. 7 Dagger Jitsu 5.9 incl Auftriebskoerpern und Versand Ebay-Kleinanzeigen Nr. 1698404571
4 16.03.2021 Jonathan Rivero 700,00 Sent from N26
5 16.03.2021 Sebastian Hoffmann 800,00 Surface Pro 7 i7
6 16.03.2021 Danny Heismann 760,00 Surface laptop von ebay kleinanzeigen
7 16.03.2021 Josephine Engel 810,00 Surface Pro 7 (Ebay Kleinanzeigen)
8 16.03.2021 Hendrik Brandt 750,00 Gibson SG
9 17.03.2021 Robert Lipp 990,00 Scheidungsartikel No 21

Zur Vereinnahmung und Weiterleitung der so ertrogenen Kaufpreise warb der unbekannte Täter den Einziehungsbeteiligten unter einem vorgetäuschten Arbeitsangebot im Homeoffice als Finanzagenten an, um seine eigene Identität sowie den Geldfluss zu verschleiern. Weisungsgemäß eröffnete der Einziehungsbeteiligte am 18.02.2021 um 22:36 Uhr von seinem Wohnsitz aus über das Internet das Konto mit und übermittelte in der Folge über den Instant-Messaging-Dienst Weitere Zahlungsausgänge wurden durch eine Sperrung des Kontos durch die Bank verhindert. Auf dem Konto verblieb ein Restguthaben in Höhe von 434,- EUR.

Als Tatverletzte/​r können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459 k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Der Nachweis der Erbenstellung ist hier zu führen.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459 k Abs. 5 StPO.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

gez. Weihmann
Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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