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Kabelanschluss: Wichtige Änderungen ab 1. Juli für Mieter

Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter und Hausverwaltungen die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr pauschal auf alle Wohnparteien umlegen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt. Hier ist, was Bewohner beachten müssen.

Bisher schlossen Vermieter Sammelverträge mit Kabelanbietern ab, und die Kosten wurden auf alle Parteien umgelegt. Wer keinen Kabelanschluss wollte, musste dennoch zwischen 6 und 10 Euro pro Monat zahlen.

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben Bewohner von Mehrparteienhäusern nun mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Fernsehsignals und des Kabelanbieters. Allerdings bedeutet dies auch mehr Verantwortung: Wer keinen eigenen Vertrag abschließt, riskiert ab dem 1. Juli, ohne Fernsehempfang oder Radio dazustehen.

Die Verbraucherzentrale rät, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Erscheint der Kabelanschluss als Posten, wurde bisher pauschal abgerechnet. Andernfalls hat man vermutlich schon einen eigenen Vertrag.

Wer weiterhin einen Kabelanschluss möchte, sollte bei der Hausverwaltung den bisherigen Anbieter erfragen und ein Angebot für einen Direktvertrag einholen. Vergleichbare Angebote anderer Anbieter können dann berücksichtigt werden. Ein reiner Kabelvertrag sollte etwa 10 Euro pro Monat kosten.

Vorsicht ist geboten vor sogenannten Medienberatern, die überteuerte Verträge anbieten: „Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung, den Sie nicht erwarten. Unterschreiben Sie nichts ohne gründliche Prüfung,“ warnt die Verbraucherzentrale. Wer bereits unterschrieben hat, kann von einem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Alternativen zum Kabelanschluss sind DVB-T2 per Zimmerantenne, Satellitenempfang oder IPTV. Letzteres ist oft in Kombination mit einem Internetanschluss erhältlich, wobei die Kosten für den TV-Empfang etwa 5 Euro pro Monat betragen. Moderne Smart-TVs enthalten oft schon die notwendigen Apps, sodass kein Zusatzgerät erforderlich ist.

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