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Staatsanwaltschaft Hagen
HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht HANSAperspektive Class A;HANSAperspektive Class I DE000A2QJKU8; DE000A2QJKV6
Insolvenzverfahren eingeleitet: Delight Rental Services GmbH in finanzieller Schieflage

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht HANSAperspektive Class A;HANSAperspektive Class I DE000A2QJKU8; DE000A2QJKV6

Pexels (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Januar 2024

HANSAperspektive

Tätigkeitsbericht HANSAperspektive

Tätigkeitsbericht HANSAperspektive für das Geschäftsjahr 01.02.2023 bis 31.01.2024

Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des Aktienfonds HANSAperspektive ist darauf ausgerichtet, unter Beachtung der Risikostreuung eine positive Wertentwicklung zu erreichen und Ausschüttungen für den Anleger zu ermöglichen.

Um dies zu erreichen, investiert das Fondsmanagement europaweit in ausgewählte Aktien der europäischen Aktienmärkte, die über die aus Sicht des Fondsmanagements jeweils erforderliche Marktkapitalisierung und Liquidität verfügen. Bei der Aktienanalyse untersucht das Fondsmanagement die Unternehmen anhand von öffentlich zugänglichen Daten zunächst hinsichtlich der langfristigen Zukunftsfähigkeit ihres Betätigungsfeldes. Es evaluiert, inwieweit die Unternehmen, gemessen an Kriterien wie Marktanteil und Technologie, eine führende Position in ihrem Marktsegment einnehmen, und versucht, die Qualität des Managements anhand von Kennzahlenvergleichen und Unternehmenskontakten in Form von Präsentationen und Gesprächen einzuschätzen.

Das Fondsmanagement geht davon aus, auf diese Weise Aktien identifizieren zu können, die für das Portfolio einen langfristigen Ergebnisbeitrag liefern können. Aufgrund der angestrebten Qualität will sich das Fondsmanagement regelmäßig auf eine vergleichsweise kleine Zahl von bis zu 40 Titeln konzentrieren. Bei der Zusammenstellung des Aktienportfolios achtet das Fondsmanagement darauf, Klumpenrisiken für den Anleger in Form einer Konzentration auf eine oder wenige Branchen oder Länder zu vermeiden.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Portfoliostruktur + Wertentwicklung

Portfoliostruktur*)

Assetgruppenstruktur 31.01.2024:

Assetgruppenstruktur 31.01.2023:

Branchenstruktur 31.01.2024:

Branchenstruktur 31.01.2023:

Länderstruktur 31.01.2024:

Länderstruktur 31.01.2023:

Währungsstruktur 31.01.2024:

Währungsstruktur 31.01.2023:

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Hinsichtlich der Branchenallokation weisen Titel aus dem Gesundheitswesen und Industrieunternehmen mit jeweils knapp 20% zum Ende des Berichtszeitraums die höchsten Anteile im Fonds auf. Den drittgrößten Sektor stellen Technologie-titel dar, gefolgt von den Sektoren Finanzdienstleister, Verbrauchsgüter, Grundstoffe sowie Basiskonsumgüter. Neu im Vergleich zum letzten Berichtszeitpunkt schließen Versorgungsunternehmen und der Sektor Telekommunikation die Branchenallokation ab.

Die Länderallokation erfolgt nicht aktiv und ergibt sich nur als Ergebnis aus der Titelselektion. Hier repräsentieren Aktien aus Frankreich unverändert zum letzten Berichtszeitpunkt den höchsten Anteil im Fonds. Es folgen nach Gewichtung Aktien aus Deutschland, der Niederlande, der Schweiz und Norwegen. Neu im Vergleich zum vorherigen Bericht sind Aktien aus Italien, Spanien und Großbritannien vertreten. Das kleinste Gewicht stellt abschließend Dänemark dar.

Auch die Währungsallokation ergibt sich als Ergebnis aus der Titelselektion. Währungsrisiken werden gegebenenfalls in Form von Devisentermingeschäften abgesichert. Zum Berichtszeitpunkt war keine der Währungspositionen abgesichert. In Summe betrug das ungesicherte Währungsexposure im Fonds zum Ende des Berichtszeitraums unverändert knapp 28%.

Die Investitionsquote lag über den Berichtszeitraum zwischen rund 96,5% und knapp 99,6% und betrug zum Ende des Berichtszeitraums rund 98,8%.

Der vom Fondsmanagement verwendete Aktienselektionsprozess und die daraus resultierende Titelselektion, sowie die Allokationsentscheidungen trugen dazu bei, dass der HANSAperspektive im Berichtszeitraum in Class A eine Wertentwicklung von +7,69% und in Class I eine Wertentwicklung von +8,35% erzielte.

Veräußerungsergebnisse

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften für den HANSAperspektive Class A betrug im Berichtsjahr 2023/​24 +17.208,47EUR. Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien.

Gewinne: EUR 1.424.013,29

Verluste: EUR -1.406.804,82

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften für den HANSAperspektive Class I betrug im Berichtsjahr 2023/​24 +21.969,85 EUR. Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien.

Gewinne: EUR 1.757.564,37

Verluste: EUR -1.735.594,52

Risikoanalyse

Die Volatilität (1 Jahr) des Investmentvermögens betrug zum 31.01.2024 für Class A 13,81% und für Class I 13,82%.

Marktpreisrisiken:

Das zentrale Marktpreisrisiko des Investmentvermögens resultiert aus der Kursbewegung der gehaltenen Dividendenpapiere.

Währungsrisiken:

Für den Anleger besteht grundsätzlich das Währungsrisiko für die im Fonds befindlichen europäischen Aktien in Fremdwährung außerhalb der Eurozone. Um das Währungsrisiko zu senken, wurden im Berichtszeitraum teilweise Devisentermingeschäfte zur Absicherung im Schweizer Franken abgeschlossen. Das Volumen der Sicherung wurde unterjährig angepasst. Zum Ultimo des Berichtszeitraums bestand keine Sicherung des Fremdwährungs-Exposures.

Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Anlageprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Liquiditätsrisiken:

Das Sondervermögen ist breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Wirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Das Portfoliomanagement für den HANSAperspektive ist an die SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH ausgelagert. Hierbei handelt es sich um eine Schwestergesellschaft der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 66.195.696,06 100,15
1. Aktien 65.279.083,06 98,76
2. Bankguthaben 913.787,26 1,38
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.825,74 0,00
II. Verbindlichkeiten -96.223,30 -0,15
1. Sonstige Verbindlichkeiten -96.223,30 -0,15
III. Fondsvermögen EUR 66.099.472,76 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.01.2024
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 65.279.083,06 98,76
Aktien EUR 65.279.083,06 98,76
CH0432492467 Alcon AG Namens-Aktien SF -,04 STK 37.500 5.300 2.500 CHF 65,5800 2.628.105,80 3,98
CH0010645932 Givaudan STK 700 0 80 CHF 3.624,0000 2.710.980,50 4,10
CH0013841017 Lonza Group AG STK 6.100 1.750 450 CHF 432,6000 2.820.048,09 4,27
CH0011075394 Zurich Insurance Group AG STK 5.600 5.600 0 CHF 438,4000 2.623.606,73 3,97
DK0010272632 GN Store Nord STK 108.000 117.000 9.000 DKK 165,5000 2.397.874,99 3,63
NL0012969182 Adyen N.V. STK 2.200 770 100 EUR 1.182,2000 2.600.840,00 3,93
NL0010273215 ASML Holding N.V. STK 3.850 0 200 EUR 801,3000 3.085.005,00 4,67
DE0006766504 Aurubis STK 38.500 31.229 0 EUR 67,9200 2.614.920,00 3,96
FR0000125338 Capgemini SE STK 13.500 1.800 2.000 EUR 208,5000 2.814.750,00 4,26
ES0105066007 Cellnex Telecom S.A. STK 72.000 79.000 7.000 EUR 35,0900 2.526.480,00 3,82
FR001400AJ45 Cie Génle Éts Michelin SCpA Actions Nom. EO -,50 STK 80.000 0 6.700 EUR 30,8200 2.465.600,00 3,73
DE0005552004 Deutsche Post AG STK 56.000 0 4.000 EUR 44,4450 2.488.920,00 3,77
DE000ENAG999 E.ON SE STK 210.000 210.000 0 EUR 12,4200 2.608.200,00 3,95
FR0000121667 EssilorLuxottica S.A. STK 14.500 2.800 1.000 EUR 183,0000 2.653.500,00 4,01
NL0011821202 ING Groep STK 195.000 20.000 29.000 EUR 13,1160 2.557.620,00 3,87
FR0000121014 LVMH Moët Henn. L. Vuitton SA STK 3.100 200 340 EUR 782,0000 2.424.200,00 3,67
DE0008430026 Münchener Rückversicherung AG STK 6.800 0 800 EUR 393,6000 2.676.480,00 4,05
FR0000120693 Pernod-Ricard STK 13.700 2.000 700 EUR 153,4000 2.101.580,00 3,18
IT0004176001 Prysmian S.p.A. STK 63.500 73.000 9.500 EUR 40,9300 2.599.055,00 3,93
DE0007164600 SAP SE STK 16.100 0 6.400 EUR 162,4200 2.614.962,00 3,96
FR0000121972 Schneider Electric STK 14.300 0 2.400 EUR 184,5000 2.638.350,00 3,99
FR0000125486 VINCI STK 22.800 1.300 2.900 EUR 116,8400 2.663.952,00 4,03
NL0000395903 Wolters Kluwer N.V. STK 20.000 1.800 4.100 EUR 138,9000 2.778.000,00 4,20
GB0009223206 Smith & Nephew PLC STK 195.000 195.000 0 GBP 10,9900 2.504.587,16 3,79
NO0003054108 Mowi ASA STK 161.000 11.600 0 NOK 189,0500 2.681.465,79 4,06
Summe Wertpapiervermögen EUR 65.279.083,06 98,76
Bankguthaben EUR 913.787,26 1,38
EUR – Guthaben bei: EUR 826.116,12 1,25
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 826.116,12 826.116,12 1,25
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 51.955,70 0,08
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG DKK 4.307,95 577,93 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG NOK 571.452,64 50.344,26 0,08
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG SEK 11.697,27 1.033,51 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 35.715,44 0,05
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CHF 5.259,89 5.621,04 0,01
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG GBP 25.750,27 30.094,40 0,05
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 2.825,74 0,00
Zinsansprüche EUR 2.825,74 2.825,74 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -96.223,30 -0,15
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -96.223,30 -96.223,30 -0,15
Fondsvermögen EUR 66.099.472,76 100,00
Anteilwert HANSAperspektive Class A EUR 103,48
Anteilwert HANSAperspektive Class I EUR 105,35
Umlaufende Anteile HANSAperspektive Class A STK 267.043,000
Umlaufende Anteile HANSAperspektive Class I STK 365.122,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 31.01.2024
Britisches Pfund (GBP) 0,855650 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,454100 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,350900 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,318000 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,935750 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
CH0012221716 ABB Ltd. STK 0 77.900
DE000A1EWWW0 adidas AG STK 0 19.000
FR0010220475 Alstom STK 97.000 194.900
FR0000131104 BNP Paribas S.A. STK 6.500 46.500
SE0009922164 Essity AB Namn-Aktier B STK 101.000 101.000
FR0000120321 L‘ Oréal STK 0 6.600
CH1175448666 Straumann Holding AG Namens-Aktien SF 0,10 STK 0 2.056
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
DK0060534915 Novo-Nordisk AS STK 17.300 35.900

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) HANSAperspektive Class A für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.01.2024

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 106.593,70
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 514.897,72
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 7.264,69
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -47.773,12
Summe der Erträge 580.982,99
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -600,92
2. Verwaltungsvergütung -390.144,76
a) fix -390.144,76
3. Verwahrstellenvergütung -10.400,43
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -6.195,37
5. Sonstige Aufwendungen -1.604,74
6. Aufwandsausgleich -1.153,09
Summe der Aufwendungen -410.099,31
III. Ordentlicher Nettoertrag 170.883,68
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.424.013,29
2. Realisierte Verluste -1.406.804,82
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 17.208,47
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 188.092,15
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.263.192,84
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 527.913,60
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.791.106,44
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.979.198,59

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) HANSAperspektive Class I für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.01.2024

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 147.812,92
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 713.876,15
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 10.074,51
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -66.244,95
Summe der Erträge 805.518,63
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -836,44
2. Verwaltungsvergütung -325.740,72
a) fix -325.740,72
3. Verwahrstellenvergütung -14.472,07
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.355,86
5. Sonstige Aufwendungen -2.233,48
6. Aufwandsausgleich -55,68
Summe der Aufwendungen -351.694,25
III. Ordentlicher Nettoertrag 453.824,38
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.757.564,37
2. Realisierte Verluste -1.735.594,52
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 21.969,85
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 475.794,23
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.751.008,51
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 739.758,59
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.490.767,10
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.966.561,33

Entwicklung des Sondervermögens HANSAperspektive Class A

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.02.2023) 25.859.053,04
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -416.235,26
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 214.710,17
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 281.996,97
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -67.286,80
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -2.900,36
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.979.198,59
davon nicht realisierte Gewinne 1.263.192,84
davon nicht realisierte Verluste 527.913,60
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.01.2024) 27.633.826,18

Entwicklung des Sondervermögens HANSAperspektive Class I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.02.2023) 36.070.767,84
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -580.405,65
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 8.870,52
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 8.870,52
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 0,00
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -147,46
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.966.561,33
davon nicht realisierte Gewinne 1.751.008,51
davon nicht realisierte Verluste 739.758,59
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.01.2024) 38.465.646,58

Verwendung der Erträge des Sondervermögens HANSAperspektive Class A1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 3.846.049,72 14,40
1. Vortrag aus dem Vorjahr 2.251.152,75 8,43
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 188.092,15 0,70
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1.406.804,82 5,27
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -3.405.428,77 -12,75
1. Der Wiederanlage zugeführt 739.645,16 2,77
2. Vortrag auf neue Rechnung -4.145.073,93 -15,52
III. Gesamtausschüttung 440.620,95 1,65
1. Endausschüttung 440.620,95 1,65
a) Barausschüttung 440.620,95 1,65

Verwendung der Erträge des Sondervermögens HANSAperspektive Class I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 7.623.293,46 20,88
1. Vortrag aus dem Vorjahr 5.411.904,71 14,82
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 475.794,23 1,30
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1.735.594,52 4,75
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -7.020.842,16 -19,23
1. Der Wiederanlage zugeführt -1.250.995,17 -3,43
2. Vortrag auf neue Rechnung -5.769.846,99 -15,80
III. Gesamtausschüttung 602.451,30 1,65
1. Endausschüttung 602.451,30 1,65
a) Barausschüttung 602.451,30 1,65

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre HANSAperspektive Class A

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 27.633.826,18 103,48
2023 25.859.053,04 97,65
2022 25.372.235,04 98,74
(Auflegung 15.02.2021) 15.000.000,00 100,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre HANSAperspektive Class I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 38.465.646,58 105,35
2023 36.070.767,84 98,81
2022 36.252.094,31 99,32
(Auflegung 15.02.2021) 15.000.000,00 100,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,76
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert HANSAperspektive Class A EUR 103,48
Anteilwert HANSAperspektive Class I EUR 105,35
Umlaufende Anteile HANSAperspektive Class A STK 267.043,000
Umlaufende Anteile HANSAperspektive Class I STK 365.122,000

Anteilklassen auf einen Blick

HANSAperspektive Class A HANSAperspektive Class I
ISIN DE000A2QJKU8 DE000A2QJKV6
Währung Euro Euro
Fondsauflage 15.02.2021 15.02.2021
Ertragsverwendung Ausschüttend Ausschüttend
Verwaltungsvergütung 1,50 % p.a. 0,90 % p.a.
Ausgabeaufschlag 5,00 % 0,00 %
Mindestanlagevolumen 0 50.000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote HANSAperspektive Class A

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,57 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote HANSAperspektive Class I

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 0,97 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.01.2024

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 56.141.887,32
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

Transaktionskosten: 55.130,13 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse HANSAperspektive Class A sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse HANSAperspektive Class I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

HANSAperspektive Class A
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Collateral Gebühren EUR 1.358,83
HANSAperspektive Class I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Collateral Gebühren EUR 1.891,17

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Signal Iduna Asset Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Signal Iduna Asset Management GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 9.884.467,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 115
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung umfasst den Aufwandsposten Personalaufwendungen ohne soziale Abgaben des letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlusses.

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: HANSAperspektive Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299009ZRHADZWENA044

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 28,12% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und mindestens weitere 25 % des Wertes des Sondervermögens in Vermögensgegenstände, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 klassifizieren von dem Datenprovider MSCI ESG Research LLC unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG Rating von mindestens A aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtzeitraumes, soweit relevant, beachtet. Die 51 %-ESG-Grenze war während des gesamten Berichtzeitraumes zu beachten. Die 25 %-ESG-Grenze für nachhaltige Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Berichtszeitraum wurden die nachfolgenden ESG relevanten Grenzen passiv verletzt:
– Investition in ein Wertpapier nicht öffentlicher Aussteller mit Net Allignemt Score ≥ -5 (Zeitraum vom 14.11.2023 bis zum 24.11.2023)
– Investition in ein Wertpapier mit Controversy Score < 2 (Zeitraum vom 24.03.2023 bis zum 03.04.2023; vom 29.08.2023 bis zum 08.09.2023).
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, wurden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens A aufwiesen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen für den Zeitraum vom 11.09.2023 bis zum 31.01.2024 ein ESG-Rating von mindestens A (MSCI) in Höhe von 99,12 % auf.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis zum 10.09.2023 ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 99,05 % auf.
Hintergrund der verschiedenen Ausweise sind Änderungen im Verkaufsprospekt.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Der Fonds darf in Aktien investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden waren, wurden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider MSCI zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien von Unternehmen erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Für den Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023 wurde ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 99,04 % erreicht.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 31.01.2023 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (99,04 %). Davon waren gemäß #1A Nachhaltige Investitionen 32,31 % und jeweils 50 % in Sonstige Umweltziele und Soziales.
#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (67,69 %).
#2 Andere Investitionen (0,96 %).
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Das Sondervermögen investierte gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen wurden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind.
Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (11) – (12) für Staaten herangezogen.
Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen.
Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf.
Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen.
Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen.
Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen.
Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf.
Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Treibhausgasemissionen zu mindern
die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert werden sollen. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2020/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Wertpapiere von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestufte Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchs-intensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector) Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negative Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarungen auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) bezogen auf Aktien und Anleihen für Unternehmen und Nr. (12) bezogen auf Investmentanteile wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (12) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (13) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher ist davon auszugehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staaten erfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (11) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (12) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens in keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.02.2023 – 31.01.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. (DE0008430026) Nicht-Lebensversicherung 4,20% Deutschland
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. (DE0007164600) Software und Computerdienstleistungen 4,19% Deutschland
Schneider Electric SE Actions Port. EO 4 (FR0000121972) Elektronische und elektrische Ausrüstung 4,19% Frankreich
ING Groep N.V. Aandelen aan toonder EO -,01 (NL0011821202) Banken 4,12% Niederlande
Alcon AG Namens-Aktien SF -,04 (CH0432492467) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 4,05% Schweiz
ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 (NL0010273215) Technologie-Hardware und Ausrüstung 4,05% Niederlande
Wolters Kluwer N.V. Aandelen op naam EO -,12 (NL0000395903) Medien 4,03% Niederlande
EssilorLuxottica S.A. Actions Port. EO 0,18 (FR0000121667) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 4,00% Frankreich
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. (DE0005552004) Industrielle Transporte 3,97% Deutschland
Givaudan SA Namens-Aktien SF 10 (CH0010645932) Chemikalien 3,93% Schweiz
LVMH Moët Henn. L. Vuitton SA Actions Port. (C.R.) EO 0,3 (FR0000121014) Persönliche Güter 3,92% Frankreich
Zurich Insurance Group AG Nam.-Aktien SF 0,10 (CH0011075394) Nicht-Lebensversicherung 3,88% Schweiz
Aurubis AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0006766504) Industrielle Metalle und Bergbau 3,76% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.02.2023 bis 31.01.2024. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.02.2023 bis 31.01.2024 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 3,95 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Automobile und Teile 4,00%
Banken 7,56%
Bau und Baustoffe 4,14%
Chemikalien 3,93%
Elektronische und elektrische Ausrüstung 10,44%
Gas, Wasser und kombinierte Versorgung 0,76%
Getränke 3,63%
Industrielle Metalle und Bergbau 3,76%
Industrielle Transporte 3,97%
Industrielle Unterstützungsdienste 3,61%
Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 0,57%
Medien 4,11%
Medizinische Geräte und Dienstleistungen 10,45%
Nahrungsmittel 4,11%
Nicht-Lebensversicherung 8,07%
Persönliche Güter 5,91%
Pharma-, Biotechnologie 5,27%
Software und Computerdienstleistungen 8,33%
Technologie-Hardware und Ausrüstung 4,05%
Telekommunikationsdienstleister 3,33%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel fest.
Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 25 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten für den Zeitraum vom 11.09.2023 bis zum 31.01.2024 einen durchschnittlichen Anteil von 0,88 %.
Andere Investitionen hatten für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis zum 10.09.2023 einen durchschnittlichen Anteil von 0,95 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz wird in Bezug auf Aktien, Anleihen und Investmentanteile durch das Anwenden der oben genannten Ausschlusskriterien sichergestellt. Dies gilt nur dann, wenn der Datenprovider entsprechende Daten zur Verfügung stellt. Sofern keine Daten verfügbar sind, bleiben die Aktien, Anleihen oder Investmentanteile erwerbar, jedoch kann in diesem Fall diesbezüglich kein Mindestschutz garantiert werden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.02.2023 bis 31.01.2024 durchgehend beachtet. Die Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen wurden oben erläutert.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance). Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 22. Mai 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens HANSAperspektive – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31.01.2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Hamburg, den 23.05.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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