Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin

37
qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

271 Js 6447/​23 – 14. Mai 2024

Herrn
Chadi Khachan
ohne festen Wohnsitz
letzte bekannte Anschrift:
JVA Moabit
Alt-Moabit 12a
10559 Berlin

Strafverfahren gegen Sie

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Sehr geehrter Herr Khachan,

das zuständige Gericht hat die Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) am 19.3.2024 festgestellt. Die Entscheidung ist seit dem 27.3.2024 rechtskräftig.

Der Anspruch auf Entschädigung ist grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten seit Zustellung dieser Belehrung hier unter Angabe des obigen Aktenzeichens geltend zu machen. Er ist ausgeschlossen, wenn schuldhaft versäumt wird, ihn innerhalb der Frist zu stellen. Er ist ferner ausgeschlossen, wenn der Antrag nicht innerhalb eines Jahres nach rechtskräftiger Feststellung der Entschädigungspflicht gestellt worden ist (§ 12 StrEG).

Für den Fall, dass die Verfolgungsmaßnahme rentenversicherungsrechtliche Auswirkungen hatte, weise ich auf die Möglichkeit der Nachzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung hin, die innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalendermonates des Eintritts der Rechtskraft der die Entschädigungspflicht der Staatskasse feststellenden Entscheidung zu beantragen ist (§ 205 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch).

Das Dokument wird öffentlich zugestellt wird und es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Dokument kann bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 271 (Raum 669), eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Witthaus
Staatsanwalt

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein