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Shein

Tumisu (CC0), Pixabay

Nach einer Abmahnung durch deutsche Verbraucherschützer hat das Shopping-Portal Shein eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. „Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen,“ sagte ein Sprecher von Shein. Der vzbv bestätigte den Vorgang.

Shein wolle künftig „auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten,“ erklärte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Der Anbieter muss seine Website bis zum 1. Juni nachbessern. Damit wurde das Verfahren außergerichtlich abgeschlossen.

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