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KI-Konvention

Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. Die Konvention soll den Einsatz von KI im öffentlichen und privaten Sektor regeln. Im Privatsektor können die Staaten jedoch eigene Maßnahmen beschließen, was von Kritikern als potenzielle Verwässerung des Abkommens angesehen wird.

Die Konvention legt fest, dass KI-Systeme die Privatsphäre respektieren und keine diskriminierenden Entscheidungen treffen dürfen. Zudem müssen Transparenzanforderungen für KI-erstellte Inhalte erfüllt werden. Die Vorgaben der Konvention greifen jedoch nicht bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung.

Ein bemerkenswerter Aspekt der Konvention ist, dass nicht nur EU-Staaten, sondern Länder weltweit beitreten können. Dies soll zu einer globalen Harmonisierung der Standards im Umgang mit Künstlicher Intelligenz beitragen und den Schutz der Menschenrechte international stärken. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Ausnahmen und die Möglichkeit eigener Maßnahmen die Effektivität der Konvention beeinträchtigen könnten.

Die Konvention wird als wichtiger Schritt angesehen, um den verantwortungsvollen und ethischen Einsatz von KI-Technologien zu gewährleisten und Vertrauen in diese Technologien zu fördern.

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