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Zehn Jahre EuGH-Urteil: Das Recht auf Vergessenwerden im Internet

Pexels (CC0), Pixabay

Im Jahr 2014 verpflichtete der Europäische Gerichtshof (EuGH) Google, unter bestimmten Umständen Suchergebnisse zu löschen, wodurch das „Recht auf Vergessenwerden“ entstand. Der Fall eines Spaniers, der eine alte Zwangsversteigerungsanzeige entfernen lassen wollte, führte zu diesem wegweisenden Urteil. Es bedeutete, dass Google für seine Suchergebnisse Verantwortung trägt und Einzelpersonen unterstützen muss, wenn sie aus dem Netz verschwinden wollen, sofern es gute Gründe gibt und die Antragsteller keine berühmten Persönlichkeiten sind.

Obwohl anfänglich Befürchtungen hinsichtlich der Meinungsfreiheit bestanden, stellte sich heraus, dass der EuGH lediglich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung forderte. Jährlich fordern rund 150.000 europäische Nutzer ihr Recht auf Vergessenwerden bei Google und Bing ein, wobei etwa die Hälfte der Anträge erfolgreich ist. Wer eine Löschung beantragt, muss genaue Gründe angeben. Bei Ablehnung kann man sich an den Datenschutzbeauftragten wenden und notfalls vor Gericht gehen.

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