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Insolvenzverfahren gegen DN Shawarma UG unter Aktenzeichen 36d IN 1944/24

geralt / Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 07.05.2024 unter dem Aktenzeichen 36d IN 1944/24 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der DN Shawarma UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet. Die Firma, mit Sitz in der Mierstraße 7-9, 10315 Berlin, wird von Geschäftsführer Lukasz Michalak geleitet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Register-Nr.: HRB 253167 registriert.
Beschluss zur Verfahrenseinleitung:

Zum Schutz der Vermögenslage der DN Shawarma UG wurden mehrere wichtige Maßnahmen angeordnet. Insbesondere wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art wurden einstweilen eingestellt.

Zudem wurde Herr Rechtsanwalt Martin Herrmann, mit Büro in der Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit seiner Bestellung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Er ist ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung oder nach wirksamer öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg oder Landgericht Berlin II eingereicht werden, oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der Gerichte gegeben werden.
Hinweis zur elektronischen Veröffentlichung:

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlichten Informationen werden mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Eine Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme oder nach Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.

Das Amtsgericht Charlottenburg führt dieses Verfahren, um eine ordnungsgemäße und gerechte Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der DN Shawarma UG zu gewährleisten und die Interessen aller beteiligten Gläubiger zu schützen.

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