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Insolvenzverfahren der Amia Energy GmbH unter Aktenzeichen 36a IN 3140/24
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Insolvenzverfahren der Amia Energy GmbH unter Aktenzeichen 36a IN 3140/24

geralt / Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 08.05.2024 unter dem Aktenzeichen 36a IN 3140/24 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amia Energy GmbH eingeleitet, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Martin Rüter und ansässig in der Neue Grünstraße 27, 10179 Berlin. Das Unternehmen ist beim Registergericht Charlottenburg unter der Register-Nr.: HRB 261550 registriert und wird von den Rechtsanwälten GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin, Aktenzeichen 20733-24, vertreten.
Beschluss:

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dieser Bestellung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist auch ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie Sonderkonten zu eröffnen und zu verwalten.
Hinweise:

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg oder beim Landgericht Berlin II eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden und von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Elektronische Dokumente:

Rechtsbehelfe können auch als elektronisch signiertes Dokument eingereicht werden, jedoch muss die Übermittlung auf einem sicheren Weg erfolgen, wie durch das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Dieses Verfahren dient der geordneten Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der Amia Energy GmbH und dem Schutz der Interessen aller beteiligten Gläubiger.

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