Das Bundeskriminalamt (BKA) steht in der Kritik, da es für einen Software-Test Millionen von Gesichtsbildern aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL-Z extrahiert haben soll. Diese wurden dem Fraunhofer-Institut zur Verfügung gestellt, um Gesichtserkennungssoftware zu testen. Experten bezweifeln die Rechtsgrundlage dieser Aktion und fordern klare Regeln für Sicherheitsbehörden.
Die Nutzung der Bilder für den Test stößt auf Widerstand, insbesondere von Personen wie dem IT-Experten Janik Besendorf, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Obwohl das BKA das Projekt als „wissenschaftliche Forschung“ deklarierte, gibt es Zweifel, ob dies rechtlich gedeckt ist. Die Datenschutzbehörde bemängelt die spärliche Information und zweifelt an der Rechtsgrundlage für das Projekt.
Die Tatsache, dass Sicherheitsbehörden ohne klare Rechtsgrundlage handeln, ist besorgniserregend und zeigt die Dringlichkeit von klaren Richtlinien für solche Tests auf. Eine Gesetzesänderung wird gefordert, um Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger über den Gebrauch ihrer Daten informiert sind.