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Einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Frauen in der EU beschlossen

xusenru (CC0), Pixabay

Selbst die umstrittensten Rechtsvorschriften erfordern manchmal Kompromisse, und so ist es auch bei der EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen. Während das EU-Parlament und die Mitgliedsländer der Richtlinie zugestimmt haben, um einheitliche Mindeststandards einzuführen, bleibt die Abdeckung des Straftatbestands der Vergewaltigung ein offenes Thema. Die Richtlinie stuft jedoch Zwangsheirat, Genitalverstümmlung und die Verbreitung intimer Bilder im Internet als Straftaten ein. Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Hass gegen Frauen werden ebenfalls einheitlich mit ein bis fünf Jahren Haft bestraft. Diese Maßnahme soll einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Frauen in der EU darstellen, auch wenn einige Bereiche noch weiteren Diskussionen bedürfen.

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