Staatsanwaltschaft Osnabrück
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
871 Js 66710/21
Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Meppen wegen Betrugs in drei Fällen, vers. Betrug in drei Fällen (Az. 10 Ds 6/23) gegen P. W., geb. am 15.12.1988. Diese ist rechtskräftig seit dem 08.03.2024. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.
Auf der Grundlage der Feststellungen in den Beschlussgründe gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Taten geschädigt worden sind. Daraus folgt, dass das Entschädigungsverfahren zu beginnen ist, um den Gleichlauf der Frist gem. § 459k Abs. 1 S. 1 StPO für alle Tatverletzten zu gewährleisten, sodass die Rechtsfolgen aus dem Ablauf der Frist für alle Tatverletzten in etwa gleichzeitig eintreten. Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, ihre Vermögensschäden anzumelden. |
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:
Verurteilter bot über die Internetplattform Ebay-Kleinanzeigen Ware zum Kauf an. Am 12.05.2021 ein Mobiltelefon der Marke Samsung A52 5G zum Preis von 280 EUR, zzgl. 5 EUR Versandkosten an Michal Roszak, um den Kaufpreis zu erlangen, ohne jedoch die Ware zu versenden.
Bzgl. der Geschädigten zustehenden Rechte sei auf die nachfolgende Belehrung verwiesen. Belehrung Einziehung des Erlangten
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Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Osnabrück, 02.05.2024
Diplom-Rechtspfleger (FH)
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