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Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht01.01.2023 – 31.12.2023 FVB-Renten Plus Nachhaltig DE0009766857

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stevepb (CC0), Pixabay

Union Investment Privatfonds GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

FVB-Renten Plus Nachhaltig

Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Union Investment Privatfonds GmbH
WKN 976685
ISIN DE0009766857

Jahresbericht
01.01.2023 – 31.12.2023

Tätigkeitsbericht

Anlageziel und Anlagepolitik sowie wesentliche Ereignisse

Der FVB-Renten Plus Nachhaltig ist ein nachhaltig ausgerichteter Mischfonds, dessen Fondsvermögen zu mindestens 51 Prozent aus verzinslichen Wertpapieren bestehen muss. In Schuldtitel bestimmter Aussteller darf zudem mehr als 35 Prozent des Fondsvermögens angelegt werden. Die Gesellschaft darf bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens in Geldmarktinstrumente investieren. Bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Bankguthaben gehalten werden. Bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Investmentanteilen gehalten werden. Bis zu 30 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Vermögensgegenstände, die nicht auf Euro lauten, investiert werden. Mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens werden in Vermögensgegenstände investiert, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Zudem ist der Einsatz von Derivaten zu Investitions- und Absicherungszwecken möglich. Für den Erwerb der Vermögensgegenstände werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese beziehen sich zunächst auf die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und beachten die Geschäftspraktiken der Emittenten. Die Anlagestrategie orientiert sich an einem Vergleichsmaßstab, wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement kann durch aktive Über- und Untergewichtung einzelner Vermögenswerte wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Der Umfang, um den der Portfoliobestand vom Vergleichsmaßstab abweichen kann, wird durch die Anlagestrategie begrenzt. Hierdurch kann die Möglichkeit, die Wertentwicklung des Vergleichsmaßstabs zu übertreffen, begrenzt sein. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich. Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen

Der FVB-Renten Plus Nachhaltig investierte sein Fondsvermögen im abgelaufenen Berichtszeitraum überwiegend in Rentenanlagen mit einem Anteil von zuletzt 72 Prozent des Fondsvermögens. Der Anteil an Investmentfonds betrug zuletzt 27 Prozent des Fondsvermögens. Dieser teilte sich in 16 Prozent Aktienfonds und 11 Prozent Rentenfonds auf. Kleinere Engagements in Liquidität ergänzten das Portfolio. Der Fonds war in Derivate investiert.

Unter regionalen Gesichtspunkten wurde das Rentenvermögen schwerpunktmäßig in den Euroländern mit einem Anteil von

zuletzt 63 Prozent investiert. Der Anteil der Anlagen im asiatisch-pazifischen Raum lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 10 Prozent. Kleinere Engagements in den Ländern Europas außerhalb der Eurozone, in Nordamerika und in den Emerging Markets Osteuropa ergänzten die regionale Aufteilung. Das restliche Rentenvermögen wurde in Anteilen an Rentenfonds investiert.

Bei den Anleiheklassen lag der Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen (Corporates) mit zuletzt 45 Prozent des Rentenvermögens. Hier waren Finanzanleihen mit zuletzt 24 Prozent die größte Position, gefolgt von Industrieanleihen mit 16 Prozent und geringen Anteilen an Versorgeranleihen. Weitere Anlagen in gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) mit 23 Prozent, in Staatsanleihen mit 19 Prozent und in Rentenfonds mit 13 Prozent ergänzten zum Ende der Berichtsperiode das Rentenportfolio.

Die im Fonds gehaltenen Aktienfonds investierten ihr Vermögen überwiegend im globalen Raum mit zuletzt 62 Prozent des Aktienvermögens. Weiterhin investierten die Aktienfonds zum Ende der Berichtsperiode in Europa mit 38 Prozent. Die im Fonds gehaltenen Rentenfonds investierten ihr Vermögen überwiegend in den aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Markets) mit zuletzt 13 Prozent des Rentenvermögens.

Das Durchschnittsrating der Rentenanlagen lag zum Ende der Berichtsperiode auf der Bonitätsstufe A-. Die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer (Duration) lag zuletzt bei fünf Jahren und zwei Monaten. Die durchschnittliche Rendite lag zum Ende des Berichtzeitraums bei 3,51 Prozent.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens

Im FVB-Renten Plus Nachhaltig bestanden Marktpreisrisiken durch Investitionen in aktien- und rentenorientierte Anlagen. Mit dem Erwerb von Finanzprodukten können besondere Marktrisiken und Unternehmensrisiken verbunden sein. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Aktien hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Es kann daher zu großen und schnellen Schwankungen dieser Werte kommen. Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum

Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt i.d.R. der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungs-/​Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Es bestanden Adressenausfallrisiken durch Investitionen in Unternehmensanleihen. Einen Teil seines Vermögens legte der Fonds in Zielfonds an. Die dadurch resultierenden Risiken standen im engen Zusammenhang mit den Risiken der in den Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände und den entsprechenden Anlagestrategien dieser Zielfonds. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Regelmäßig überprüft die Innenrevision die operationellen Risiken. Der Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine hat die geopolitische Lage deutlich verschärft und zu Sanktionen des Westens gegen Russland geführt. Russland hat daraufhin Gegensanktionen verhängt und die Exporte von Energierohstoffen nach Europa stark reduziert bzw. vollständig eingestellt. Dies hat in Europa zu einem starken Anstieg der Inflation und einem Einbruch der Konjunktur geführt. Dank der Entwicklung wirksamer Impfstoffe und der Ausbreitung weniger gefährlicher Virusvarianten haben viele Länder die Eindämmungsmaßnahmen deutlich zurückgefahren oder aufgehoben. China hielt jedoch über weite Strecken von 2022 an seiner Null-Covid-Politik fest und hat auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit erneuten Komplettabriegelungen von Millionenstädten reagiert. Erst zum Jahresende reagierte die Regierung in Peking auf den zunehmenden Unmut in der Bevölkerung und hob überraschend die Restriktionen auf. Die von Corona-ausgehenden Risiken für die chinesische Konjunktur im Jahr 2023 sind damit in ähnlicher Weise gesunken, wie sie es bereits im Jahr 2022 aus globaler Sicht getan haben. Die schnellsten Leitzinsanhebungen der wichtigsten Notenbanken seit 60 Jahren hatten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und zu Turbulenzen im Bankensektor geführt. Nachdem zunächst die Insolvenz der Silicon Valley Bank, einem US-Spezialinstituts, nach einem starken Abfluss von Einlagen vor allem auf den US-Regionalbankensektor abstrahlte, kam in Europa die Credit Suisse unter Druck und wurde auf Initiative der Schweizerischen Behörden von ihrem Konkurrenten UBS zu

einem Bruchteil des Buchwerts übernommen. In diesem Zuge wurde von der Finanzaufsicht in der Schweiz eine vollständige Abschreibung des Nennwerts von AT1-Nachranganleihen verfügt. In der Folge dürfte es an den Aktien- und Anleihemärkten zu einer Neubepreisung von Bankrisiken kommen.

Fondsergebnis

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses während der Berichtsperiode waren Gewinne aus der Realisierung von Anteilen an einem europäischen Aktienfonds. Die größten Verluste wurden aus spanischen und griechischen Staatsanleihen, aus Staatsanleihen von Zypern sowie aus einer italienischen Staatsanleihe realisiert.

Die Ermittlung der wesentlichen Veräußerungsergebnisse erfolgte auf Basis transaktionsbedingter Auswertungen. Demzufolge kann es zu Abweichungen zu den in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen realisierten Gewinnen und Verlusten kommen.

Der FVB-Renten Plus Nachhaltig erzielte in der abgelaufenen Berichtsperiode einen Wertzuwachs von 8,09 Prozent (nach BVI-Methode).

Aufgrund einer risikoorientierten sowie juristischen Betrachtungsweise können die dargestellten Werte von der Vermögensaufstellung abweichen.

Vermögensübersicht

Kurswert in
EUR
% des
Fonds-
vermö-
gens 1)
I. Vermögensgegenstände
1. Verzinsliche Wertpapiere – Gliederung nach Land/​Region
Lettland 305.838,00 0,78
Luxemburg 369.321,00 0,94
Finnland 399.599,00 1,02
Frankreich 4.254.453,00 10,87
Italien 3.802.647,20 9,72
Spanien 3.652.349,00 9,33
Deutschland 3.353.641,00 8,57
Vereinigte Staaten von Amerika 1.591.353,00 4,07
Österreich 1.378.043,00 3,52
Australien 1.308.125,00 3,34
Japan 1.205.698,00 3,08
Griechenland 1.193.180,00 3,05
Großbritannien 1.067.502,00 2,73
Norwegen 1.006.879,00 2,57
Singapur 600.026,00 1,53
Kanada 512.985,00 1,31
Slowenien 486.938,00 1,24
Niederlande 481.661,00 1,23
Litauen 470.816,00 1,20
Sonstige 2) 860.879,00 2,20
Summe 28.301.933,20 72,30
2. Investmentanteile – Gliederung nach Land/​Region
Aktienfonds
Global 3.888.206,00 9,93
Europa 2.339.626,00 5,98
Rentenfonds
Emerging Markets 4.157.638,00 10,62
Summe 10.385.470,00 26,54
3. Derivate 34.560,00 0,09
4. Bankguthaben 72.481,82 0,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 381.954,54 0,98
Summe 39.176.399,56 100,10
II. Verbindlichkeiten -38.470,90 -0,10
III. Fondsvermögen 39.137.928,66 100,00

1) Aufgrund von Rundungen können sich bei der Addition von Einzelpositionen der nachfolgenden Vermögensaufstellung abweichende Werte zu den oben aufgeführten Prozentangaben ergeben.
2) Werte kleiner oder gleich 0,71 %.

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 39.831.711,25
1. Ausschüttung für das Vorjahr -714.198,40
2. Mittelzufluss (netto) -3.007.128,55
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 189.030,50
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -3.196.159,05
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -53.569,63
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 3.081.113,99
Davon nicht realisierte Gewinne 1.055.100,49
Davon nicht realisierte Verluste 2.882.536,54
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 39.137.928,66

Ertrags- und Aufwandsrechnung

(inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 82.894,22
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 512.240,89
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 4.655,98
4. Erträge aus Investmentanteilen 200.031,29
Summe der Erträge 799.822,38
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 2.207,04
2. Verwaltungsvergütung 230.299,54
3. Sonstige Aufwendungen 57.396,82
Summe der Aufwendungen 289.903,40
III. Ordentlicher Nettoertrag 509.918,98
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 127.813,66
2. Realisierte Verluste -1.494.255,68
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.366.442,02
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -856.523,04
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.055.100,49
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.882.536,54
VI. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3.937.637,03
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 3.081.113,99

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

EUR
insgesamt
EUR
je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -856.523,04 -0,82
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 627.302,91 0,60
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Vortrag auf neue Rechnung -856.523,04 -0,82
III. Gesamtausschüttung 627.302,91 0,60
1. Endausschüttung 627.302,91 0,60
a) Barausschüttung 627.302,91 0,60

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
EUR
Anteilwert

EUR

31.12.2020 52.003.610,55 41,38
31.12.2021 51.073.262,64 41,95
31.12.2022 39.831.711,25 35,26
31.12.2023 39.137.928,66 37,43

Stammdaten des Fonds

FVB-Renten Plus Nachhaltig
Auflegungsdatum 16.02.1998
Fondswährung EUR
Erstrücknahmepreis (in Fondswährung)
Ertragsverwendung Ausschüttend
Anzahl der Anteile 1.045.504,844
Anteilwert (in Fondswährung) 37,43
Anleger Private Anleger
Aktueller Ausgabeaufschlag (in Prozent) 1,50
Rücknahmegebühr (in Prozent)
Verwaltungsvergütung p.a. (in Prozent) 0,80
Mindestanlagesumme (in Fondswährung)

Vermögensaufstellung

ISIN
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Bestand
31.12.2023
Käufe
Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2582860909
4,125% Abertis Infraestructuras S.A. EMTN Reg.S. v.23(2029)
EUR 400.000,00 400.000,00 0,00 % 102,6490 410.596,00 1,05
FR001400F6E7
4,250% Ald S.A. EMTN Reg.S. v.23(2027)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 102,2340 511.170,00 1,31
XS2393701953
0,950% American Tower Corporation v.21(2030)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 83,5590 83.559,00 0,21
XS2023872174
0,625% Aroundtown SA EMTN Reg.S. v.19(2025)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 92,1250 92.125,00 0,24
FR001400E3H8
4,750% Arval Service Lease S.A. EMTN Reg.S. v.22(2027)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 103,7240 103.724,00 0,27
XS2288925568
1,000% Balder Finland Oyj EMTN Reg.S. v.21(2029)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 76,1420 152.284,00 0,39
XS2345315142
1,375% Balder Finland Oyj EMTN Reg.S. v.21(2030)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 72,3800 72.380,00 0,18
XS2573712044
4,625% Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. (BBVA) Reg.S. Fix-to-Float v.23(2031)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 104,9800 209.960,00 0,54
ES0413860745
0,125% Banco de Sabadell S.A. EMTN Reg.S. Pfe. v.20(2028)
EUR 500.000,00 0,00 0,00 % 89,2450 446.225,00 1,14
XS2717301365
4,625% Bank of Ireland Group Plc. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.23(2029)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 103,8570 103.857,00 0,27
FR001400FBN9
3,875% Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. [BFCM] EMTN Reg.S. v.23(2028)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 101,4930 507.465,00 1,30
XS2430951660
0,877% Barclays Plc. Reg.S. Fix-to-Float v.22(2028)
EUR 500.000,00 0,00 0,00 % 91,7950 458.975,00 1,17
DE000BLB6JZ6
4,250% Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2027)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 102,3070 511.535,00 1,31
FR0014001JT3
0,500% BNP Paribas S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.21(2030)
EUR 300.000,00 0,00 0,00 % 85,7140 257.142,00 0,66
FR0014007LL3
0,500% BPCE S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.22(2028)
EUR 500.000,00 0,00 0,00 % 91,2140 456.070,00 1,17
FR0013534674
0,500% BPCE S.A. Reg.S. Fix-to-Float v.20(2027)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 92,2510 184.502,00 0,47
XS2099128055
0,875% CA Immobilien Anlagen AG Reg.S. v.20(2027)
EUR 400.000,00 0,00 0,00 % 88,9920 355.968,00 0,91
XS2555187801
5,375% Caixabank S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.22(2030)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 107,9340 107.934,00 0,28
XS2346253730
0,750% Caixabank S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float Social Bond v.21(2028)
EUR 400.000,00 0,00 0,00 % 91,0140 364.056,00 0,93
XS2649712689
5,000% Caixabank S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.23(2029)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 104,4680 104.468,00 0,27
XS2676814499
4,250% Caixabank S.A. EMTN Reg.S. v.23(2030)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 103,8140 207.628,00 0,53
XS2461785185
2,000% Castellum Helsinki Finance Holding Abp EMTN Reg.S. v.22(2025)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 96,1250 96.125,00 0,25
XS2521013909
3,625% Chorus Ltd. EMTN v.22(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 101,6610 101.661,00 0,26
XS2393323667
1,125% Computershare US Inc. EMTN Reg.S. v.21(2031)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 78,4320 78.432,00 0,20
IT0005397028
0,250% Credit Agricole Italia S.p.A. Reg.S. Pfe. v.20(2028)
EUR 500.000,00 0,00 0,00 % 89,8040 449.020,00 1,15
DE000A30V5F6
3,000% Deutsche Bank AG EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2030)
EUR 300.000,00 300.000,00 0,00 % 101,6180 304.854,00 0,78
XS2289593670
0,010% DNB Boligkreditt A.S. Reg.S. Pfe. Green Bond v.21(2031)
EUR 600.000,00 0,00 0,00 % 82,1840 493.104,00 1,26
DE000A3T0X22
0,250% Dte. Pfandbriefbank AG EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2025)
EUR 300.000,00 0,00 0,00 % 90,6620 271.986,00 0,69
AT0000A38H91
3,500% Erste Group Bank AG Reg.S. Pfe. v.23(2029)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 103,2520 516.260,00 1,32
XS2615183501
3,722% Eurogrid GmbH EMTN Reg.S. v.23(2030)
EUR 400.000,00 400.000,00 0,00 % 102,0220 408.088,00 1,04
XS2109608724
1,250% Fastighets AB Balder EMTN Reg.S. v.20(2028)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 81,2700 81.270,00 0,21
XS2101357072
0,750% Fresenius SE & Co. KGaA EMTN Reg.S. v.20(2028)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 91,2770 182.554,00 0,47
GR0124036709
1,500% Griechenland Reg.S. v.20(2030)
EUR 700.000,00 0,00 0,00 % 92,1000 644.700,00 1,65
XS2384269366
0,750% Heimstaden Bostad Treasury BV EMTN Reg.S. v.21(2029)
EUR 600.000,00 0,00 0,00 % 65,3750 392.250,00 1,00
XS2384273715
0,500% Holcim Finance [Luxembourg] S.A. EMTN Reg.S. v.21(2030)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 82,9780 82.978,00 0,21
IT0005555112
3,875% ICCREA Banca – Istituto Centrale del Credito Cooperativo S.p.A. EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2029)
EUR 600.000,00 600.000,00 0,00 % 102,9190 617.514,00 1,58
IT0005554578
3,625% Intesa Sanpaolo S.p.A. Reg.S. Pfe. v.23(2028)
EUR 800.000,00 800.000,00 0,00 % 102,2220 817.776,00 2,09
XS2192431380
0,250% Italgas S.p.A. EMTN Reg.S. v.20(2025)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 95,2990 95.299,00 0,24
IT0005340929
2,800% Italien Reg.S. v.18(2028)
EUR 750.000,00 0,00 0,00 % 99,2650 744.487,50 1,90
IT0005416570
0,950% Italien Reg.S. v.20(2027)
EUR 1.000.000,00 0,00 0,00 % 93,3990 933.990,00 2,39
IT0005413171
1,650% Italien Reg.S. v.20(2030)
EUR 70.000,00 0,00 0,00 % 89,8710 62.909,70 0,16
IT0005436693
0,600% Italien Reg.S. v.21(2031)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 81,6510 81.651,00 0,21
XS2717291970
4,457% JPMorgan Chase & Co. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.23(2031)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 105,3990 210.798,00 0,54
XS2343510520
0,500% Kellogg Co. Sustainability Bond v.21(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 86,8460 86.846,00 0,22
XS2345877497
0,875% Kojamo Oyj EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 78,8100 78.810,00 0,20
FR001400F5F6
4,375% La Banque Postale EMTN Reg.S. v.23(2030)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 103,3570 516.785,00 1,32
XS2576364371
3,500% Lettland Reg.S. v.23(2028)
EUR 300.000,00 300.000,00 0,00 % 101,9460 305.838,00 0,78
XS2487342649
2,125% Litauen EMTN Reg.S. v.22(2032)
EUR 400.000,00 0,00 0,00 % 91,5000 366.000,00 0,94
XS2604821228
3,875% Litauen EMTN Reg.S. v.23(2033)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 104,8160 104.816,00 0,27
XS2343850033
0,950% Macquarie Group Ltd. EMTN Reg.S. v.21(2031)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 82,7430 165.486,00 0,42
XS2433206740
0,943% Macquarie Group Ltd. Reg.S. v.22(2029)
EUR 500.000,00 0,00 0,00 % 87,8110 439.055,00 1,12
XS2347367018
1,375% Merlin Properties SOCIMI S.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2030)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 84,3890 168.778,00 0,43
XS2680745119
4,151% National Grid North America Inc. EMTN Reg.S. v.23(2027)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 102,7940 513.970,00 1,31
XS2575973776
3,875% National Grid Plc. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029)
EUR 300.000,00 300.000,00 0,00 % 102,6560 307.968,00 0,79
FR0013444684
0,500% Orange S.A. EMTN Reg.S. v.19(2032)
EUR 300.000,00 0,00 0,00 % 81,6360 244.908,00 0,63
PTOTEYOE0031
1,650% Portugal Reg.S. v.22(2032)
EUR 300.000,00 0,00 0,00 % 92,5700 277.710,00 0,71
XS2580271596
3,875% Prologis Euro Finance LLC EMTN v.23(2030)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 101,4910 101.491,00 0,26
XS2626022656
3,375% Raiffeisen Bank International AG EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2027)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 101,1630 505.815,00 1,29
FR001400F0U6
4,625% RCI Banque S.A. EMTN Reg.S. v.23(2026)
EUR 300.000,00 300.000,00 0,00 % 102,1780 306.534,00 0,78
FR001400KXW4
4,625% RCI Banque S.A. EMTN Reg.S. v.23(2026)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 102,5430 102.543,00 0,26
XS2656481004
3,500% Royal Bank of Canada Reg.S. Pfe. v.23(2028)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 102,5970 512.985,00 1,31
XS2538368221
3,750% Sandvik AB EMTN Reg.S. v.22(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 103,2850 103.285,00 0,26
XS2176715667
0,375% SAP SE Reg.S. v.20(2029)
EUR 300.000,00 0,00 0,00 % 88,7520 266.256,00 0,68
XS1796208632
1,625% SES S.A. EMTN Reg.S. v.18(2026)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 95,2700 95.270,00 0,24
SI0002103602
2,250% Slowenien Reg.S. v.16(2032)
EUR 400.000,00 0,00 0,00 % 95,3550 381.420,00 0,97
FR0014001GA9
0,500% Société Générale S.A. Reg.S. Fix-to-Float v.21(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 86,7740 86.774,00 0,22
ES00000127Z9
1,950% Spanien Reg.S. v.16(2026)
EUR 1.100.000,00 0,00 400.000,00 % 98,4970 1.083.467,00 2,77
ES0000012F76
0,500% Spanien Reg.S. v.20(2030)
EUR 250.000,00 0,00 0,00 % 87,5140 218.785,00 0,56
ES0000012H41
0,100% Spanien Reg.S. v.21(2031)
EUR 400.000,00 0,00 148.000,00 % 82,6130 330.452,00 0,84
XS2675685700
4,000% SSE Plc. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2031)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 104,5210 209.042,00 0,53
XS2102360315
0,850% Standard Chartered Plc. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.20(2028)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 91,5170 91.517,00 0,23
FR001400M2F4
5,250% Téléperformance SE EMTN Reg.S. v.23(2028)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 104,6000 209.200,00 0,53
XS2680932907
5,375% Ungarn Reg.S. v.23(2033)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 106,8750 106.875,00 0,27
FR0013405040
1,750% Unibail-Rodamco-Westfield SE EMTN Reg.S. v.19(2034)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 84,5060 169.012,00 0,43
XS2345845882
0,100% United Overseas Bank Ltd. Reg.S. Pfe. v.21(2029)
EUR 700.000,00 0,00 0,00 % 85,7180 600.026,00 1,53
XS2617456582
4,375% Volkswagen Bank GmbH EMTN Reg.S. v.23(2028)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 102,9840 205.968,00 0,53
XS2234567233
0,875% Volkswagen International Finance NV- EMTN Reg.S. Green Bond v.20(2028)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 89,4110 89.411,00 0,23
XS2694872594
4,625% Volkswagen Leasing GmbH EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2029)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 105,2110 105.211,00 0,27
DE000A3E5FR9
0,625% Vonovia SE EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2031)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 78,4650 78.465,00 0,20
DE000A3E5MH6
0,625% Vonovia SE EMTN Reg.S. v.21(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 82,1790 82.179,00 0,21
FR0014003S72
1,000% Wendel SE Reg.S. v.21(2031)
EUR 200.000,00 0,00 0,00 % 83,7170 167.434,00 0,43
XS2558574104
3,106% Westpac Banking Corporation EMTN Reg.S. Pfe. v.22(2027)
EUR 700.000,00 0,00 0,00 % 100,5120 703.584,00 1,80
23.859.301,20 60,97
Summe verzinsliche Wertpapiere 23.859.301,20 60,97
Summe börsengehandelte Wertpapiere 23.859.301,20 60,97
Neuemissionen, die zum Börsenhandel vorgesehen sind
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2723575879
4,125% Carrier Global Corporation Reg.S. v.23(2028)
EUR 400.000,00 400.000,00 0,00 % 103,1290 412.516,00 1,05
SI0002104303
3,625% Slowenien Reg.S. Sustainability Bond v.23(2033)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 105,5180 105.518,00 0,27
518.034,00 1,32
Summe verzinsliche Wertpapiere 518.034,00 1,32
Summe Neuemissionen, die zum Börsenhandel vorgesehen sind 518.034,00 1,32
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
FR0014007LK5
0,875% BNP Paribas S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.22(2030)
EUR 500.000,00 0,00 0,00 % 86,2380 431.190,00 1,10
DE000CZ439B6
5,250% Commerzbank AG Reg.S. Fix-to-Float Green Bond v.23(2029)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 104,8950 104.895,00 0,27
DE000A30VT06
5,000% Deutsche Bank AG Reg.S. Fix-to-Float v.22(2030)
EUR 300.000,00 0,00 0,00 % 103,0150 309.045,00 0,79
DE000A30V5C3
5,375% Deutsche Bank AG Reg.S. Fix-to-Float v.23(2029)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 104,5210 522.605,00 1,34
GR0124039737
4,250% Griechenland Reg.S. v.23(2033)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 109,6960 548.480,00 1,40
XS2672418055
4,608% Mizuho Financial Group Inc. EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2030)
EUR 200.000,00 200.000,00 0,00 % 105,9710 211.942,00 0,54
XS2049769297
0,875% Mölnlycke Holding AB EMTN Reg.S. v.19(2029)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 86,2210 86.221,00 0,22
XS2595028536
4,656% Morgan Stanley Fix-to-Float v.23(2029)
EUR 100.000,00 100.000,00 0,00 % 103,7410 103.741,00 0,27
XS2529520715
3,625% ProLogis Internat Funding II EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2030)
EUR 100.000,00 0,00 0,00 % 98,9480 98.948,00 0,25
XS2717426576
3,375% Sparebanken Vest Boligkreditt AS EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2028)
EUR 500.000,00 500.000,00 0,00 % 102,7550 513.775,00 1,31
XS2225211650
0,010% Sumitomo Mitsui Banking Corporation EMTN Reg.S. Pfe. v.20(2025)
EUR 200.000,00 0,00 600.000,00 % 94,4420 188.884,00 0,48
XS2547591474
3,602% Sumitomo Mitsui Banking Corporation EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2026)
EUR 800.000,00 800.000,00 0,00 % 100,6090 804.872,00 2,06
3.924.598,00 10,03
Summe verzinsliche Wertpapiere 3.924.598,00 10,03
Summe an organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 3.924.598,00 10,03
Investmentanteile
KVG-eigene Investmentanteile
DE000A2H9AX8
UniNachhaltig Aktien Global I
ANT 24.025,00 0,00 6.360,00 EUR 161,8400 3.888.206,00 9,93
Summe der KVG-eigenen Investmentanteile 3.888.206,00 9,93
Gruppeneigene Investmentanteile
LU1589413688
UniInstitutional EM Sovereign Bonds Sustainable
ANT 64.300,00 0,00 0,00 EUR 64,6600 4.157.638,00 10,62
LU0458547873
UniNachhaltig Aktien Europa I
ANT 35.950,00 0,00 14.600,00 EUR 65,0800 2.339.626,00 5,98
Summe der gruppeneigenen Investmentanteile 6.497.264,00 16,60
Summe der Anteile an Investmentanteilen 10.385.470,00 26,53
Summe Wertpapiervermögen 38.687.403,20 98,85
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)
Aktienindex-Derivate
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte
MSCI World Net EUR Index Future März 2024 EUX EUR Anzahl -12 -4.230,00 -0,01
Summe der Aktienindex-Derivate -4.230,00 -0,01
Zins-Derivate
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Zins-Terminkontrakte
EUX 10YR Euro-Bund Future März 2024 EUX EUR 900.000 38.790,00 0,10
Summe der Zins-Derivate 38.790,00 0,10
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Bankguthaben bei:
Bankguthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 1.366,62 1.366,62 0,00
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen GBP 4.379,14 5.054,99 0,01
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen USD 72.401,34 65.551,24 0,17
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen ZAR 10.278,09 508,97 0,00
Summe der Bankguthaben 72.481,82 0,18
Summe der Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 72.481,82 0,18
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche EUR 381.856,01 381.856,01 0,98
Forderungen aus Anteilumsatz EUR 98,53 98,53 0,00
Summe sonstige Vermögensgegenstände 381.954,54 0,98
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme
Frankfurter Volksbank Rhein/​Main eG EUR -16.460,78 -16.460,78 -0,04
Summe Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -16.460,78 -0,04
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten für abzuführende Verwaltungsvergütung EUR -18.917,95 -18.917,95 -0,05
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -3.092,17 -3.092,17 -0,01
Summe sonstige Verbindlichkeiten -22.010,12 -0,06
Fondsvermögen 39.137.928,66 100,00

Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringe Differenzen entstanden sein.

Anteilwert EUR 37,43
Umlaufende Anteile STK 1.045.504,844
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,85
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,09

Wertpapier-, Devisenkurse, Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der nachstehenden Kurse/​Marktsätze bewertet:

Wertpapierkurse Kurse per 29.12.2023 oder letztbekannte
Alle anderen Vermögensgegenstände Kurse per 29.12.2023
Devisenkurse Kurse per 29.12.2023

Devisenkurse (in Mengennotiz)

Britisches Pfund GBP 0,866300 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone NOK 11,217000 = 1 Euro (EUR)
Polnischer Zloty PLN 4,342500 = 1 Euro (EUR)
Südafrikanischer Rand ZAR 20,193900 = 1 Euro (EUR)
US Amerikanischer Dollar USD 1,104500 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

A) Terminbörse
EUX EUREX, Frankfurt
B) OTC Over the counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Volumen
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
FR001400CSG4 4,000% Arval Service Lease S.A. EMTN Reg.S. v.22(2026) EUR 0,00 400.000,00
XS2555209035 3,205% Australia and New Zealand Banking Group Ltd. EMTN Reg.S. Pfe. v.22(2024) EUR 0,00 400.000,00
XS2538366878 3,625% Banco Santander S.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.22(2026) EUR 0,00 500.000,00
XS2404651163 1,000% Banco Santander S.A. EMTN Reg.S. v.21(2031) EUR 0,00 200.000,00
XS2070192591 0,625% Boston Scientific Corporation v.19(2027) EUR 0,00 200.000,00
XS2051914963 0,500% CA Auto Bank S.p.A. EMTN Reg.S. v.19(2024) EUR 0,00 100.000,00
XS2623501181 4,625% Caixabank S.A. Fix-to-Float Social Bond v.23(2027) EUR 200.000,00 200.000,00
ES0440609396 1,000% Caixabank S.A. Reg.S. Pfe. v.18(2028) EUR 0,00 300.000,00
FR0013517307 1,250% Crédit Mutuel Arkéa EMTN Reg.S. Fix-to-Float Social Bond v.20(2029) EUR 0,00 100.000,00
FR001400HCM5 3,250% Crédit Mutuel Home Loan SFH EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2029) EUR 500.000,00 500.000,00
XS2050404800 0,450% DH Europe Finance II S.a.r.L. v.19(2028) EUR 0,00 500.000,00
XS2536806289 2,500% Eika BoligKreditt A.S. EMTN Reg.S. Pfe. Green Bond v.22(2028) EUR 0,00 500.000,00
XS2324772453 0,375% Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.21(2028) EUR 0,00 400.000,00
GR0118020685 2,000% Griechenland Reg.S. v.20(2027) EUR 0,00 100.000,00
GR0124037715 0,750% Griechenland Reg.S. v.21(2031) EUR 0,00 500.000,00
GR0124038721 1,750% Griechenland Reg.S. v.22(2032) EUR 0,00 100.000,00
XS2047479469 0,500% HELLA GmbH & Co. KGaA v.19(2027) EUR 0,00 100.000,00
XS2530219349 2,625% Henkel AG & Co. KGaA Sustainable Bond v.22(2027) EUR 0,00 100.000,00
AT0000A34CR4 3,250% Hypo Vorarlberg Bank AG Reg.S. Pfe. v.23(2028) EUR 500.000,00 500.000,00
XS2022425297 1,000% Intesa Sanpaolo S.p.A. EMTN Reg.S. v.19(2024) EUR 0,00 200.000,00
XS2081018629 1,000% Intesa Sanpaolo S.p.A. EMTN Reg.S. v.19(2026) EUR 0,00 100.000,00
IT0005282527 1,450% Italien Reg.S. v.17(2024) EUR 0,00 2.300.000,00
XS1784246701 1,250% Macquarie Group Ltd. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.18(2025) EUR 0,00 300.000,00
XS2102932055 0,500% Merck Financial Services GmbH EMTN Reg.S. v.20(2028) EUR 0,00 100.000,00
XS2250008245 0,495% Morgan Stanley Fix-to-Float v.20(2029) EUR 0,00 500.000,00
XS1942618023 0,750% National Australia Bank Ltd. EMTN Reg.S. Pfe. v.19(2026) EUR 0,00 300.000,00
FR00140049Z5 0,000% Orange S.A. EMTN Reg.S. v.21(2026) EUR 0,00 400.000,00
XS1795407979 0,750% PKO Bank Hipoteczny S.A. Reg.S. Pfe. v.18(2024) EUR 0,00 300.000,00
AT0000A35Y69 3,750% Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Reg.S. Pfe. v.23(2026) EUR 500.000,00 500.000,00
AT000B093901 3,125% Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Reg.S. Pfe. v.23(2027) EUR 300.000,00 300.000,00
FR0014007KL5 0,500% RCI Banque S.A. EMTN Reg.S. v.22(2025) EUR 0,00 100.000,00
XS2104915207 0,010% Royal Bank of Canada EMTN Reg.S. Pfe. v.20(2027) EUR 0,00 300.000,00
XS2531567753 2,375% Royal Bank of Canada Reg.S. Pfe. v.22(2027) EUR 0,00 600.000,00
XS1993969515 1,750% Samhällsbyggnadsbolaget i Norden AB v.19(2025) EUR 0,00 300.000,00
XS2102283814 0,050% Santander UK Plc. Reg.S. Pfe. v.20(2027) EUR 0,00 200.000,00
XS2346224806 1,125% SBB Treasury Oyj EMTN Social Bond v.21(2029) EUR 0,00 100.000,00
XS2332234413 0,125% SGS Nederland Holding B.V. EMTN Reg.S. v.21(2027) EUR 0,00 100.000,00
ES0000012E51 1,450% Spanien Reg.S. v.19(2029) EUR 0,00 550.000,00
XS2532312548 2,875% Statkraft AS EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2029) EUR 0,00 100.000,00
XS2617508481 3,250% Swedish Covered Bond Corporation,The EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2028) EUR 500.000,00 500.000,00
XS1980270810 1,000% Terna Rete Elettrica Nazionale S.p.A. EMTN Reg.S. Green Bond v.19(2026) EUR 0,00 100.000,00
FR0013506813 2,125% Unibail-Rodamco-Westfield SE EMTN Reg.S. v.20(2025) EUR 0,00 100.000,00
XS2433139966 0,925% UniCredit S.p.A. EMTN Reg.S. Fix-to-Float v.22(2028) EUR 0,00 100.000,00
XS2289133915 0,325% UniCredit S.p.A. EMTN Reg.S. v.21(2026) EUR 0,00 400.000,00
XS2554487905 4,125% Volkswagen International Finance NV- EMTN Reg.S. Green Bond v.22(2025) EUR 0,00 100.000,00
XS2282094494 0,250% Volkswagen Leasing GmbH EMTN Reg.S. v.21(2026) EUR 0,00 100.000,00
XS2105095777 0,625% Zypern EMTN Reg.S. v.20(2030) EUR 0,00 500.000,00
XS2434393968 0,950% Zypern EMTN Reg.S. v.22(2032) EUR 0,00 200.000,00
Neuemissionen, die zum Börsenhandel vorgesehen sind
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2575555938 3,250% ABB Finance BV EMTN Reg.S. v.23(2027) EUR 250.000,00 250.000,00
FR001400M2R9 0,000% Arkema S.A. EMTN Reg.S. v.23(2030) EUR 200.000,00 200.000,00
ES0413900905 3,375% Banco Santander S.A. Reg.S. Pfe. v.23(2026) EUR 500.000,00 500.000,00
DE000A30V2V0 3,000% Deutsche Bank AG EMTN Reg.S. Pfe. v.22(2028) EUR 0,00 300.000,00
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
DE000DL19U23 1,625% Deutsche Bank AG EMTN Reg.S. v.20(2027) EUR 0,00 500.000,00
XS2304340263 0,250% Equinix Inc. Green Bond v.21(2027) EUR 0,00 100.000,00
XS2329143510 0,184% Mizuho Financial Group Inc. EMTN Reg.S. v.21(2026) EUR 0,00 300.000,00
XS2589712996 4,157% Mizuho Financial Group Inc. EMTN Reg.S. v.23(2028) EUR 300.000,00 300.000,00
DE000A3H3J30 0,750% Vantage Towers AG EMTN Reg.S. v.21(2023) EUR 0,00 100.000,00

Derivate

(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte
Basiswert(e) Euro Stoxx 50 Price Index EUR 432
Basiswert(e) MSCI World Net EUR Index EUR 2.325
Zins-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte
Basiswert(e) BRD Euro-Bund 10Yr 6% Synth. Anleihe EUR 2.647

Sonstige Erläuterungen

Informationen über Transaktionen im Konzernverbund

Wertpapiergeschäfte werden grundsätzlich nur mit Kontrahenten getätigt, die durch das Fondsmanagement in eine Liste genehmigter Parteien aufgenommen wurden, deren Zusammensetzung fortlaufend überprüft wird. Dabei stehen Kriterien wie die Ausführungsqualität, die Höhe der Transaktionskosten, die Researchqualität und die Zuverlässigkeit bei der Abwicklung von Wertpapierhandelsgeschäften im Vordergrund. Darüber hinaus werden die jährlichen Geschäftsberichte der Kontrahenten eingesehen.

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 für Rechnung der von der Union Investment Privatfonds GmbH verwalteten Publikumsfonds mit im Konzernverbund stehenden oder über wesentliche Beteiligungen verbundene Unternehmen ausgeführt wurden, betrug 8,46 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 17.137.954.981,00

 

Euro.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 1.489.330,81

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt

Vorstehende Positionen können auch reine Finanzkommissionsgeschäfte über börsliche Derivate betreffen, die zumindest aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Wahrnehmung von Meldepflichten so berücksichtigt werden sollen, als seien sie Derivate.

Kurswert
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 42.510,00

Davon:

Bankguthaben EUR 42.510,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,85
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,09

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Investmentvermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

Gemäß § 10 Derivateverordnung wurden für das Investmentvermögen nachstehende potenzielle Risikobeträge für das Marktrisiko im Berichtszeitraum ermittelt.

Kleinster potenzieller Risikobetrag: 1,93 %

Größter potenzieller Risikobetrag: 3,03 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 2,53 %

Risikomodell, das gemäß § 10 Derivateverordnung verwendet wurde

– Monte-Carlo-Simulation

Parameter, die gemäß § 11 Derivateverordnung verwendet wurden

– Haltedauer: 10 Tage; Konfidenzniveau: 99%; historischer Beobachtungszeitraum: 1 Jahr (gleichgewichtet)

Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage nach der Bruttomethode

118,47 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Gemäß der Derivateverordnung muss ein Investmentvermögen, das dem qualifizierten Ansatz unterliegt, ein derivatefreies Vergleichsvermögen nach § 9 der Derivateverordnung zugeordnet werden, sofern die Grenzauslastung nach § 7 Absatz 1 der Derivateverordnung ermittelt wird. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss den Anlagebedingungen und den Angaben des Verkaufsprospektes und des Basisinformationsblattes zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Investmentvermögens entsprechen sowie die Anlagegrenzen des Kapitalanlagegesetzbuches mit Ausnahme der Ausstellergrenzen nach den §§ 206 und 207 des Kapitalanlagegesetzbuches einhalten.

Das Vergleichsvermögen setzt sich folgendermaßen zusammen

31% ICE BofA Euro Gov 5-10 Y (EG06) /​ 25% ICE BofA Euro Covered Bond (ECV0) /​ 20% ICE BofA Euro Corp Senior (ERS0) /​ 10% JPM EMBI Global Diversified Inv Grade /​ 8% MSCI WORLD /​ 6% MSCI EUROPE

Das durch Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure EUR 0,00

Die Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte

n.a.

Kurswert
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00

Zusätzliche Angaben zu entgegengenommenen Sicherheiten bei Derivaten

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben:

n.a.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00
Erträge aus Pensionsgeschäften inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00

Angaben zu § 35 Abs. 3 Nr. 6 Derivateverordnung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft tätigt Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte selbst.

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 37,43
Umlaufende Anteile STK 1.045.504,844

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Soweit ein Vermögensgegenstand an mehreren Märkten gehandelt wurde, war grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs des Marktes mit der höchsten Liquidität maßgeblich.
Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte, wurde der von dem Emittenten des betreffenden Vermögensgegenstandes oder einem Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelte und mitgeteilte Verkehrswert verwendet, sofern dieser Wert mit einer zweiten verlässlichen und aktuellen Preisquelle validiert werden konnte. Die dabei zugrunde gelegten Regularien wurden dokumentiert.

Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte und für die auch nicht mindestens zwei verlässliche und aktuelle Preisquellen ermittelt werden konnten, wurden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach sorgfältiger Einschätzung und geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergaben. Unter dem Verkehrswert ist dabei der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die dabei zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren wurden ausführlich dokumentiert und werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit überprüft.
Anteile an inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis oder bei ETFs mit dem aktuellen Börsenkurs bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Festgelder werden zum Nennwert bewertet und sonstige Vermögensgegenstände zu ihrem Markt- bzw. Nennwert.

Für Unternehmensbeteiligungen wird zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verkehrswert der Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der Verkehrswert von Unternehmensbeteiligungen wird spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Erwerb bzw. nach der letzten Bewertung auf Grundlage der von den Gesellschaften oder Dritten nach gängigen Bewertungsverfahren ermittelten Unternehmenswerte beurteilt und erneut ermittelt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus; sie ist als Prozentsatz auszuweisen.

Gesamtkostenquote 1,05 %

Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des Berichtszeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 basiert. Sie umfasst – gemäß EU-Verordnung Nr. 583/​2010 sowie § 166 Abs. 5 KAGB – sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens. Die Gesamtkostenquote enthält nicht die Transaktionskosten. Sie kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 1) 0,00 %
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen inkl. Ertragsausgleich EUR -37.219,18
Davon für die Kapitalverwaltungsgesellschaft 0,00 %
Davon für die Verwahrstelle 76,82 %
Davon für Dritte 156,80 %

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütung.

Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Investmentvermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden:

Für die Investmentanteile wurde dem Investmentvermögen K E I N Ausgabeaufschlag/​Rücknahmeabschlag in Rechnung gestellt.

Verwaltungsvergütungssatz für im Investmentvermögen gehaltene Investmentanteile

DE000A2H9AX8 UniNachhaltig Aktien Global I (1,20 %)

LU0458547873 UniNachhaltig Aktien Europa I (0,70 %)

LU1589413688 UniInstitutional EM Sovereign Bonds Sustainable (0,65 %)

Wesentliche sonstige Erträge inkl. Ertragsausgleich 2) EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen inkl. Ertragsausgleich 2) EUR -55.970,11
Rechtskosten EUR -18.750,93
Pauschalgebühr EUR -37.219,18
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände): EUR 7.040,12

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung (§ 134c Abs. 4 Nr. 3 AktG)
Wir sind überzeugt, dass die Nachhaltigkeit langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Unternehmens haben kann. Unternehmen mit defizitären Nachhaltigkeitsstandards sind deutlich anfälliger für Reputationsrisiken, Regulierungsrisiken, Ereignisrisiken und Klagerisiken. Aspekte im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) können erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung haben und sind somit wichtiger Bestandteil unseres Investmentprozesses. Insbesondere die Transformation eines Unternehmens hat bei uns einen hohen Stellenwert. Es gibt Unternehmen, bei denen für uns als nachhaltiger Investor keine Perspektiven erkennbar sind, die entweder ihr Geschäftsmodell nicht an nachhaltige Mindeststandards anpassen können oder wollen. Diese Unternehmen sind für uns als Investor schlicht uninteressant. Es gibt aber auch Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, um mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien besser zu werden oder ihr Geschäftsmodell anzupassen. Es ist für uns essenziell, auf diese Unternehmen zu setzen, die sich verbessern möchten, und sie durch Engagement auf diesem Weg zu begleiten.
Für die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Investments bei der Anlageentscheidung werden neben dem Geschäftsmodell der Zielgesellschaft insbesondere deren Geschäftsberichte und Finanzkennzahlen sowie sonstige Meldungen herangezogen, die Informationen zu finanziellen und nicht finanziellen Leistungen der Gesellschaft enthalten. Diese Kriterien werden in unserem Portfoliomanagement fortlaufend überwacht. Darüber hinaus berücksichtigt Union Investment im Interesse ihrer Kunden bei der Anlageentscheidung die gültigen BVI-Wohlverhaltensregeln und den Corporate Governance Kodex. Diese Richtlinien finden Anwendung in sämtlichen Fonds, bei denen Union Investment die vollständige Wertschöpfungskette im Investmentprozess verantwortet.

Angaben zum Einsatz von Stimmrechtsberatern (§ 134c Abs. 4 Nr. 4 AktG)
Den Einsatz von Stimmrechtsberatern beschreibt die Gesellschaft in den Abstimmungsrichtlinien (Proxy Voting Policy), welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Handhabung von Wertpapierleihe (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Die Handhabung der Wertpapierleihe im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§200 ff. KAGB.

Angaben zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung beschreibt die Gesellschaft im Abschnitt 7 der Union Investment Engagement Policy, welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Beschreibung der Berechnung der Vergütungselemente

Alle Mitarbeiter:
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Fixe Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter sowie des 13. Tarifgehaltes.
2) Variable Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungsbestandteile. Hierunter fallen die variable Leistungsvergütung sowie Sonderzahlungen aufgrund des Geschäftsergebnisses.

Risk-Taker:
Die Gesamtvergütung für Risk-Taker setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Grundgehalt: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter.
2) Variable Vergütungen Risk-Taker: Die Risk-Taker erhalten neben dem Grundgehalt eine variable Vergütung nach dem „Risk-Taker Modell“
Basis für die Berechnung des Modells ist ein Zielbonus, welcher jährlich neu festgelegt wird. Dieser wird mit dem erreichten Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad generiert sich aus mehrjährigen Kennzahlen, bei denen sowohl das Gesamtergebnis der Union Investment Gruppe (UIG), aber auch die Segmentergebnisse der UIG und die individuelle Leistung des Risk-Taker mit einfließen.
Das Vergütungsmodell beinhaltet einen mehrjährigen Bemessungszeitraum in die Vergangenheit sowie eine zeitverzögerte Auszahlung der variablen Vergütung auf mehrere, mindestens aber drei Jahre. Ein Teil dieser zeitverzögerten Auszahlung ist mit einer Wertentwicklung hinterlegt, welche sich am Unternehmenserfolg bemisst. Ziel dieses Vergütungsmodells ist es, die Risikobereitschaft zu reduzieren, in dem sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft langfristige Zeiträume für die Bemessung bzw. Auszahlung einfließen.
Die Gesamtvergütung setzt sich demnach additiv aus dem Grundgehalt und der variablen Vergütung zusammen.

Eine jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik wurde durch den Vergütungsausschuss vorgenommen. Außerdem wurde im Rahmen einer zentralen internen Überprüfung festgestellt, dass die Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 77.700.000,00
Davon feste Vergütung EUR 44.300.000,00
Davon variable Vergütung 3) EUR 33.400.000,00
Zahl der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft 521
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung EUR 0,00
Vergütung gem §101 Abs. 4 KAGB
Gesamtvergütung EUR 6.600.000,00
davon Geschäftsleiter EUR 2.600.000,00
davon andere Risk-Taker EUR 3.400.000,00
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen 4) EUR 0,00
davon Mitarbeiter mit Gesamtvergütung in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter und Risk-Taker EUR 600.000,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen veröffentlicht bzw. mitgeteilt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 29.600.000,00
davon feste Vergütung EUR 23.300.000,00
davon variable Vergütung EUR 6.300.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 318

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Der Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“). Nähere Informationen zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen des Fonds sind im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

1) Der prozentuale Ausweis kann von anderen Informations-Dokumenten innerhalb der Union Investment Gruppe abweichen.
2) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 20 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen und die „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) 10 % der Erträge (Aufwendungen) übersteigen.
3) Die variable Vergütung bezieht sich auf Zahlungen, die im Jahr 2022 geflossen sind.
4) Die Kontrollfunktionen sind an die Union Asset Management Holding AG ausgelagert.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapier-Darlehen Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Verwendete Vermögensgegenstände
absolut n.a. n.a. n.a.
in % des Fondsvermögen n.a. n.a. n.a.
Zehn größte Gegenparteien 1)
1. Name n.a. n.a. n.a.
1. Bruttovolumen offene Geschäfte n.a. n.a. n.a.
1. Sitzstaat n.a. n.a. n.a.
Art(en) von Abwicklung und Clearing (z.B. zweiseitig, dreiseitig, Central Counterparty)
n.a. n.a. n.a.
Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet n.a. n.a. n.a.
Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Arten n.a. n.a. n.a.
Qualitäten 2) n.a. n.a. n.a.
Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
n.a. n.a. n.a.
Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet n.a. n.a. n.a.
Ertrags- und Kostenanteile inkl. Ertragsausgleich
Ertragsanteil des Fonds
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
Kostenanteil des Fonds n.a. n.a. n.a.
davon Kosten an Kapitalverwaltungsgesellschaft /​ Ertragsanteil der Kapitalverwaltungsgesellschaft
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
davon Kosten an Dritte /​ Ertragsanteil Dritter
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps (absoluter Betrag)
n.a.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
n.a.
Zehn größte Sicherheitenaussteller, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps 3)
1. Name n.a.
1. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) n.a.
Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
keine wiederangelegten Sicherheiten;
gemäß Verkaufsprospekt ist bei Bankguthaben eine Wiederanlage zu 100% möglich
Verwahrer /​ Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer /​ Kontoführer 0
Verwahrart begebener Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
In % aller begebenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
gesonderte Konten /​ Depots n.a.
Sammelkonten /​ Depots n.a.
andere Konten /​ Depots n.a.
Verwahrart bestimmt Empfänger n.a.

1) Es werden nur die tatsächlichen Gegenparteien des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Gegenparteien kann weniger als zehn betragen.
2) Es werden nur Vermögensgegenstände als Sicherheit genommen, die für das Sondervermögen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches erworben werden dürfen. Neben ggf. Bankguthaben handelt es sich um hochliquide Vermögensgegenstände, die an einem liquiden Markt mit transparenter Preisfeststellung gehandelt werden. Die gestellten Sicherheiten werden von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität ausgegeben. Diese Sicherheiten sind in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen risikodiversifiziert.Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
3) Es werden nur die tatsächlichen Sichherheitenaussteller des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Sicherheitenaussteller kann weniger als zehn betragen.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung
(EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

 

 

 

Name des Produkts: FVB-Renten Plus Nachhaltig Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900ATT97PDXBOO994

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[_​Ja [XNein
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​ % [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 8,21 % an nachhaltigen Investitionen
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​ % [_​] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds investiert  überwiegend in Vermögensgegenstände, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien waren im Berichtszeitraum unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale investierte der Fonds in Vermögensgegenstände von Emittenten, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendeten.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde auch ein positiver Beitrag gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet.

Im Rahmen der Anlagestrategie wurden keine Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung angestrebt.

Dennoch könnte es sich bei den getätigten Investitionen auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wurde anhand von sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Alle Nachhaltigkeitsindikatoren bezogen sich nur auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde. Die Nachhaltigkeitsindikatoren für diesen Fonds waren im Berichtszeitraum:

Nachhaltigkeitskennziffer:

Die Nachhaltigkeitskennziffer umfasste je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen. Die Gesellschaft bewertete anhand der Nachhaltigkeitskennziffer das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsniveau an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen.

Um einen Vergleich von Emittenten zu ermöglichen, wurde diesen eine Nachhaltigkeitskennziffer zwischen 0 und 100 zugeordnet. Die Nachhaltigkeitskennziffern der Emittenten fließen mit ihrem Anteil am Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, in die Nachhaltigkeitskennziffer des Fonds ein.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Ein weiterer Nachhaltigkeitsindikator des Fonds im Berichtszeitraum war dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Nähere Informationen zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen werden im nachfolgenden Abschnitt erläutert.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beigetragen hat, wurde auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt.

Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen wurden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, berücksichtigt.

Erfüllungsquote

Die Erfüllungsquote gibt an, inwiefern die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds durch die nachhaltige Anlagestrategie im Berichtszeitraum erfüllt wurden.

Hierbei wurden die Elemente der Anlagestrategie, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale herangezogen wurden, berücksichtigt.

Hierbei handelt es sich um

– den sogenannten Best-in-Class und/​oder den Transformations-Ansatz,

– die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und

– festgelegte Ausschlusskriterien.

Ausgeschlossen wurden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt waren. Des Weiteren wurden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken, wie der Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption, ausgeschlossen. Weiterhin wurden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt war, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) waren oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufwiesen.

Nachhaltigkeitsindikatoren 2023
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

92,43 %
Nachhaltigkeitskennziffer 53,49
Anteil an nachhaltigen Investitionen 8,88 %
Erfüllungsquote 100,00 %

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie die Nachhaltigkeitsindikatoren im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen abgeschnitten haben.
Nachhaltigkeitsindikatoren 2022
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

92,57 %
Nachhaltigkeitskennziffer 50,73
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 2,76
Anteil an nachhaltigen Investitionen 10,95 %
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr -2,07
Erfüllungsquote 100,00 %
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 0,00

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Mit den nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde ein positiver Beitrag zu den Umwelt- und/​oder Sozialziele der SDGsgeleistet. Diese Ziele beinhalteten unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, den Schutz von Gewässern und Boden sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheit.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Dazu investierte der Fonds in Unternehmen, die durch ihren Umsatzanteil in nachhaltigen Geschäftsfeldern zu den SDGs beitrugen. Zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde nachfolgendes Vorgehen festgelegt.

Die zur Analyse von Emittenten und/​oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf die Erreichung von Umwelt- und/​oder Sozialzielen herangezogenen Daten wurden von verschiedenen externen Dienstleistern bezogen.

Im Rahmen der Anlagestrategie wurden keine Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung angestrebt.

Dennoch könnte es sich bei den getätigten Investitionen  auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Im Rahmen der Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu Umwelt- und/​oder Sozialzielen beitrugen, wurde vermieden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Hierzu wurden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wurde, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgte eine Analyse um zu überprüfen, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entstanden sind. Die maßgeblichen Indikatoren werden nachstehend erläutert.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, wurde bei dem Anteil dieser Investitionen keinem ökologisch oder sozial nachhaltigem Anlageziel erheblich geschadet, da deren Einhaltung bereits im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 2 der Taxonomie-Verordnung vorausgesetzt war und von den Unternehmen bei der Einstufung ihrer Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt werden musste.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) durch den Investmentprozess der Kontroversen.

Wie die Ausschlusskriterien und die Nachhaltigkeitskennziffer einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung der negativen nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben kann, wird im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ beschrieben und gilt ebenso für das DNSH-Prinzip.

Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1. Die angegebenen Indikatoren wurden unter anderem genutzt, Unternehmen oder Staaten, die unter die festgelegten Ausschlusskriterien fallen, zu identifizieren. Beispielsweise wurden Unternehmen oder Staaten, deren anhand der Indikatoren bewerteten Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Indikatoren, die auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen schließen lassen, führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Die Nachhaltigkeitskennziffer ist eine entscheidendes Kriterium beim Erwerb von Wertpapieren.

Im Rahmen des Investmentprozesses wurden potentielle erhebliche nachteilige Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Kontroversen überwacht, indem die Berichterstattung zu kontroversen Themen der Unternehmen, in die investiert werden soll, verfolgt und eine Einstufung mit der Schwere der Kontroversen erstellt wurde. Dabei wurden externe Kritik und Reaktionen von Medien, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Quellen erfasst und systematisch ausgewertet.

Die Beurteilung der neuesten Meldungen zu kontroversen Geschäftspraktiken erfolgte ebenso im Sinne der Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen bei Unternehmen in einem Gremium des Portfoliomanagements. Dieses Gremium tagte monatlich oder ad-hoc. Entsprechend des Researchprozesses wurde jede Kontroverse gemäß Ausmaß, Auswirkungen und Unternehmensreaktion eingestuft, was bei besonders problematischen bzw. schwerwiegenden Vorkommnissen auch zum entsprechenden Ausschluss der Erwerbbarkeit des Wertpapiers bzw. ein Verkauf des Wertpapiers geführt haben kann.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, war keine zusätzliche Berücksichtigung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Artikel 2 Ziffer 17 der OffenlegungsVO notwendig, da diese bereits im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 2 der Taxonomie-Verordnung erfolgte.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen wurden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Dabei griff die Gesellschaft auf Richtlinien zurück, die diese Regelwerke aufgreifen. So wurden beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen übergeordnet durch die Gesellschaft berücksichtigt und unterstützt sowie deren Einhaltung soweit möglich von den Unternehmen eingefordert. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“. Weiterhin fanden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte im Kontroversen-Screening der Gesellschaft Anwendung. Mögliche aufgetretene Kontroversen wurden im Kontroversen-Gremium der Gesellschaft besprochen und führten bei problematischen Verstößen zur Veräußerung der Investition.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, waren diese Investitionen in Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, da die Einhaltung dieser im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 1 der Taxonomie-Verordnung vorausgesetzt war und von den Unternehmen bei der Einstufung ihrer Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt werden musste.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) sowie das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.

Die Auswahl der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 , Anhang 1, Tabelle 1.

Beispielsweise wurden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer wurden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“  beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Darüber hinaus wirkte die Gesellschaft durch Dialoge mit Unternehmen und die Ausübung von Stimmrechten auf eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch investierte Unternehmen hin bzw. die PAI Indikatoren sind die Grundlage dieser Engagement Tätigkeiten und dienen etwa zur Auswahl der im Rahmen der Klimastrategie von Union Investment in den Mittelpunkt gestellter Unternehmen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, deren Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023

 

Die Hauptinvestitionen werden als Durchschnitt aus den Stichtagswerten zum Monatsende ermittelt.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
UniInstitutional EM Sovereign Bonds Sustainable Sonstige 10,56 % Luxemburg
UniNachhaltig Aktien Global I Sonstige 9,96 % Deutschland
UniNachhaltig Aktien Europa I Sonstige 6,05 % Luxemburg
Spanien Reg.S. v.16(2026) Sonstige 3,55 % Spanien
Italien Reg.S. v.17(2024) Sonstige 2,80 % Italien
Italien Reg.S. v.20(2027) Sonstige 2,33 % Italien
Intesa Sanpaolo S.p.A. Reg.S. Pfe. v.23(2028) Finanzwesen 2,09 % Italien
Sumitomo Mitsui Banking Corporation EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2026) Finanzwesen 2,06 % Japan
Italien Reg.S. v.18(2028) Sonstige 1,86 % Italien
Westpac Banking Corporation EMTN Reg.S. Pfe. v.22(2027) Finanzwesen 1,78 % Australien
ICCREA Banca – Istituto Centrale del Credito Cooperativo S.p.A. EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2029) Finanzwesen 1,58 % Italien
Griechenland Reg.S. v.20(2030) Sonstige 1,57 % Griechenland
United Overseas Bank Ltd. Reg.S. Pfe. v.21(2029) Finanzwesen 1,50 % Singapur
Royal Bank of Canada Reg.S. Pfe. v.22(2027) Finanzwesen 1,47 % Kanada
Griechenland Reg.S. v.23(2033) Sonstige 1,33 % Griechenland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitrugen („#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale“).
Der Anteil dieser Investitionen ist dem nachfolgenden Abschnitt zu entnehmen.

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Die Vermögensgegenstände des Fondswerden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Die Darstellung erfolgt zum Berichtsstichtag in Prozent und entspricht, abgesehen von der Kategorie „Taxonomiekonform“, bei der die Berechnungsgrundlage auf dem Bruttofondsvermögen beruht, dem jeweiligen Anteil am Fondsvermögen.

Unter „Investitionen“ wurden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische /​soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

Ein eventueller Ausweis einer Quote von über 100 Prozent in dieser Kategorie ergibt sich daraus, dass im Sondervermögen kurzfristige Verbindlichkeiten, Kassenbestände und Derivategeschäft berücksichtigt wurden.

Die Kategorie „#2 Andere “ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorlagen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltige “ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung.

Insofern der Fonds in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung investierte, wird die Kategorie „Taxonomiekonform“ ausgewiesen.

Die Kategorie „Andere ökologische“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der OffenlegungsVO, die nicht taxonomiekonform waren.

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltig umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Sektor Industrie-Zweig Anteil Fondsvermögen
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 1,27 %
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 1,27 %
Industrie 1,41 %
Investitionsgüter 0,26 %
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 0,10 %
Transportwesen 1,05 %
Nicht-Basiskonsumgüter 3,64 %
Automobile & Komponenten 3,64 %
Basiskonsumgüter 0,22 %
Lebensmittel, Getränke & Tabak 0,22 %
Gesundheitswesen 0,69 %
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 0,69 %
Finanzwesen 37,26 %
Banken 33,97 %
Diversifizierte Finanzdienste 3,29 %
IT 1,67 %
Software & Dienste 1,42 %
Hardware & Ausrüstung 0,26 %
Telekommunikations-
dienste
0,87 %
Telekommunikations-
dienste
0,63 %
Media & Entertainment 0,24 %
Versorgungsbetriebe 3,92 %
Versorgungsbetriebe 3,92 %
Immobilien 5,37 %
Immobilien 5,17 %
Real Estate Management & Development (New) 0,21 %
Multisektor -0,01 %
Multisektor -0,01 %
Sonstige 42,63 %
Sonstige 42,63 %

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Krafstoffe bis Ende 2035. die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungs-
vorschriften.

 

 

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissions- werte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben(CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
Betriebsausgaben(OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds wurden auch nachhaltige Investitionen getätigt.

Bei den getätigten nachhaltigen Investitionen konnte es sich auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben. Insofern solche Investitionen durchgeführt wurden, wurden diese auf Grundlage der Umsatzerlöse berechnet und waren nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds, sondern wurden zufällig im Rahmen dieser Strategie getätigt.

Der Fonds strebte auch im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie keine taxonomiekonformen Investitionen an. Dennoch konnte es der Fall gewesen sein, dass der Fonds im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investierte, die in diesen Bereichen tätig waren.

Der Fonds durfte nach seinen Anlagebedingungen auch in Staatsanleihen investieren. Bis zum Ende des Berichtszeitraums gab es keine anerkannte Methode, um den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.

Die Einhaltung der in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegten Anforderungen für die getätigten Investitionen wurden weder von einem oder mehreren Wirtschaftsprüfern  bestätigt noch durch einen oder mehrere Dritte überprüft.

Der Anteil der nachhaltigen Investitionen, die mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomie konform sind, ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1)

[X] Ja
[_​] In fossiles Gas [X] In Kernenergie
[_​] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
1) Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Insofern angegeben wurde, dass der Fonds in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investierte kann es vorkommen, dass Quoten aufgrund von Abrundungen als 0,00% im Balkendiagramm ausgewiesen werden.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Verteilung EU-taxonomiekonformer Investitionen auf die entsprechenden Umweltziele. Gegebenenfalls kann es aufgrund von Validierungsprozessen der Datenprovider zu den von den Unternehmen berichteten taxonomiekonformen Investitionen dazu kommen, dass die Summe der Umweltziele pro Leistungsindikator (Umsatz, CapEx oder OpEx) nicht dem Wert entspricht, der im Balkendiagramm aufgeführt ist. Dies liegt daran, dass die Datenprovider lediglich jene Beiträge der berichteten taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen berücksichtigen, bei denen ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel gemäß Artikel 10 bis 16 Taxonomie-Verordnung , eine positive DNSH-Prüfung gemäß Artikel 17 Taxonomie-Verordnung und ein vorhandener Mindestschutz gemäß Artikel 18 Taxonomie-Verordnung klar aus den Jahresberichten ersichtlich ist.
Klimaschutz
Klimaschutz taxonomie-
konform Umsatz
2,06 %
Klimaschutz taxonomie-
konform CapEx
2,95 %
Klimaschutz taxonomie-
konform OpEx
2,62 %
Anpassung an den Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel taxonomie-
konform Umsatz
0,00 %
Anpassung an den Klimawandel taxonomie-
konform CapEx
0,00 %
Der Fonds war zum Berichtsstichtag zu folgendem Prozentsatz des Gesamtportfolios in Staatsanleihen investiert.
Es gibt bisher keine anerkannte Methode, um den Anteil der Taxonomie-konformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.
Prozentsatz des Gesamt-
portfolios in Staatsanleihen
16,07 %

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Anteil der Investitionen in Übergangstätigkeit 0,13 %
Anteil der Investitionen in ermöglichender Tätigkeit 1,55 %

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Jahr Umfang Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in % Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr
aktuelles Jahr 2,14 0,00
2022 0,00 2,14

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Welche Investitionen fielen unter „Andere“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Für den Fonds wurden Vermögensgegenstände zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben, die nicht zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen beitrugen. Dies waren zum Beispiel Derivate, Investitionen, für die keine Daten vorlagen oder Barmittel, die zu Liquiditätszwecken gehalten wurden.

Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer und/​oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

Unter „Andere“ fallen auch solche Investments, die aufgrund von Marktbewegungen oder der routinemäßigen Aktualisierung von Kennzahlen über einen kurzen Zeitraum die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nicht eingehalten haben.

Die angestrebte Quote für ökologische und/​oder soziale Merkmale wurde dadurch nicht verletzt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Einhaltung ökologischer und/​oder soziale Merkmale des Fonds wurde über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsindikatoren in der Anlagestrategie erreicht, zum Beispiel die Anwendung von Ausschlusskriterien oder Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern des Fonds. Bei Ausschlusskriterien handelt es sich um einzelne oder multiple Kriterien, die Investments in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausgeschlossen haben. Die Nachhaltigkeitsindikatoren wurden in einer Software für nachhaltiges Portfoliomanagement verarbeitet. Auf Basis dieser Software konnte die Gesellschaft verschiedene nachhaltige Strategien für den Fonds überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds beitrugen, wurden außerdem technische Kontrollmechanismen in unseren Handelssystemen implementiert, wodurch sichergestellt wurde, dass keiner der Emittenten, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen, gekauft werden konnte.

Darüber hinaus analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Corporate Governance Standards von Unternehmen auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern oder trat alleine oder im Verbund mit anderen Investoren in einen Dialog mit Unternehmen zu ihren Standards ein. Insbesondere nahm die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte (Engagement), zur Vermeidung von Risiken und zur Förderung der Nachhaltigkeit bei betroffenen Unternehmen wahr.

Der Engagement Prozess von Union Investment umfasst das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen (UnionVote) und den konstruktiven Dialog mit den Unternehmen (UnionVoice).

Der konstruktive Unternehmensdialog beinhaltete schwerpunktmäßig den direkten Austausch mit den Unternehmen und Diskussionen auf Plattformen externer Institutionen. Dabei wurden nicht nur unternehmerische Aspekte angesprochen, sondern auch gezielt soziale, ökologische und Corporate-Governance-Themen adressiert.

Im Rahmen der Stimmrechtsausübung (UnionVote) nahm das Portfoliomanagement von Union Investment auf Hauptversammlungen im Interesse der Anleger regelmäßig Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften. Dabei wurden Maßnahmen unterstützt, die aus Sicht des Portfoliomanagements den Wert des Unternehmens langfristig und zukunftsfähig steigern sollen, und gegen solche gestimmt, die diesem Ziel entgegenstehen. Den Rahmen für das Abstimmungsverhalten gibt die Proxy Voting Policy vor. Hierbei erwartete die Gesellschaft eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtete, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen wurden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn diese langfristig ausgerichtete Aktionärsinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert förderten. Da das Anlegerinteresse im Mittelpunkt steht, hat die Gesellschaft organisatorische Maßnahmen getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil des Anlegers zu vermeiden, die sich aus der Ausübung von Stimmrechten ergeben könnten.

 

Frankfurt am Main, 9. April 2024

Union Investment Privatfonds GmbH

– Geschäftsführung –

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens FVB-Renten Plus Nachhaltig – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Union Investment Privatfonds GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

​Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlußfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen ) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.Spaltenwechsel

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. ​

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 9. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Stefan Peetz ppa.
Wirtschaftsprüfer
Dinko Grgat
Wirtschaftsprüfer

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