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Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht01.01.2023 – 31.12.2023 FVB-Aktienfonds Nachhaltig DE0009766865

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geralt (CC0), Pixabay

Union Investment Privatfonds GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

FVB-Aktienfonds Nachhaltig

Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Union Investment Privatfonds GmbH
WKN 976686
ISIN DE0009766865

Jahresbericht
01.01.2023 – 31.12.2023

Tätigkeitsbericht

Anlageziel und Anlagepolitik sowie wesentliche Ereignisse

Der FVB-Aktienfonds Nachhaltig ist ein europäischer Aktienfonds mit Nachhaltigkeits-Konzept. Das Fondsvermögen muss zu mindestens 51 Prozent aus Aktien bestehen, deren Aussteller zum Zeitpunkt des Erwerbs ihren Sitz im Inland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland haben. Die Werte der verzinslichen Wertpapiere, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie der Schuldscheindarlehen dürfen zusammen 25 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigen. Optionsscheine dürfen nur bis zu 10 Prozent des Fondsvermögens erworben werden. Bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten angelegt werden. Die Geldmarktinstrumente müssen auf Euro lauten. Bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Bankguthaben angelegt werden. Die Bankguthaben dürfen auch auf Fremdwährung lauten. Bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen gehalten werden. Der Einsatz von Derivaten ist zu Investitions- und Absicherungszwecken möglich. Das Fondsvermögen investiert zu mindestens 75 Prozent in Vermögensgegenstände, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Für den Erwerb der Vermögensgegenstände werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese beziehen sich zunächst auf die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und beachten die Geschäftspraktiken der Emittenten. Mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das Sondervermögen erworben werden können. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Der Fonds bildet keinen Wertpapierindex ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Anlagestrategie orientiert sich vielmehr an einem Vergleichsmaßstab, wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement kann daher durch aktive Über- und Untergewichtung einzelner Werte auf Basis aktueller Kapitalmarkteinschätzungen wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich. Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter

Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen

Der FVB-Aktienfonds Nachhaltig investierte sein Fondsvermögen im abgelaufenen Berichtszeitraum überwiegend in Aktien mit einem Anteil von zuletzt 98 Prozent des Fondsvermögens. Kleinere Engagements in Liquidität ergänzten das Portfolio.

Unter Betrachtung des Aktienportfolios lag der regionale Schwerpunkt in den Euroländern zuletzt bei 73 Prozent des Aktienvermögens. Größere Positionen wurden zum Ende der Berichtsperiode in den Ländern Europas außerhalb der Eurozone mit 27 Prozent gehalten.

Die Branchenauswahl zeigte ein breit gefächertes Bild. Hinsichtlich der Branchenverteilung der Aktienanlagen kam es zu einer Schwerpunktverlagerung. Die Investitionen verschoben sich hauptsächlich vom Finanzwesen (19 Prozent) zur IT-Branche mit zuletzt 17 Prozent. Investitionen in Unternehmen mit den Tätigkeitsfeldern im Gesundheitswesen mit 16 Prozent, im Finanzwesen mit 15 Prozent, in der Industrie mit 14 Prozent, in der Konsumgüterbranche mit 13 Prozent und in der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffbranche mit 12 Prozent ergänzten zum Ende des Berichtszeitraums das Portfolio. Kleinere Engagements in diversen Branchen rundeten die Branchenstruktur ab.

Der Fonds hielt zum Ende des Berichtszeitraums 27 Prozent des Fondsvermögens in Fremdwährungen. Diese setzen sich aus kleineren Engagements in diversen Fremdwährungen zusammen.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens

Im FVB-Aktienfonds Nachhaltig bestanden Marktpreisrisiken durch Investitionen in Aktienanlagen. Mit dem Erwerb von Finanzprodukten können besondere Marktrisiken und Unternehmensrisiken verbunden sein. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Aktien hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Es kann daher zu großen und schnellen Schwankungen dieser Werte kommen. Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden. Sofern

Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält es die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Sondervermögens. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Regelmäßig überprüft die Innenrevision die operationellen Risiken. Der Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine hat die geopolitische Lage deutlich verschärft und zu Sanktionen des Westens gegen Russland geführt. Russland hat daraufhin Gegensanktionen verhängt und die Exporte von Energierohstoffen nach Europa stark reduziert bzw. vollständig eingestellt. Dies hat in Europa zu einem starken Anstieg der Inflation und einem Einbruch der Konjunktur geführt. Dank der Entwicklung wirksamer Impfstoffe und der Ausbreitung weniger gefährlicher Virusvarianten haben viele Länder die Eindämmungsmaßnahmen deutlich zurückgefahren oder aufgehoben. China hielt jedoch über weite Strecken von 2022 an seiner Null-Covid-Politik fest und hat auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit erneuten Komplettabriegelungen von Millionenstädten reagiert. Erst zum Jahresende reagierte die Regierung in Peking auf den zunehmenden Unmut in der Bevölkerung und hob überraschend die Restriktionen auf. Die von Corona-ausgehenden Risiken für die chinesische Konjunktur im Jahr 2023 sind damit in ähnlicher Weise gesunken, wie sie es bereits im Jahr 2022 aus globaler Sicht getan haben. Die schnellsten Leitzinsanhebungen der wichtigsten Notenbanken seit 60 Jahren hatten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und zu Turbulenzen im Bankensektor geführt. Nachdem zunächst die Insolvenz der Silicon Valley Bank, einem US-Spezialinstituts, nach einem starken Abfluss von Einlagen vor allem auf den US-Regionalbankensektor abstrahlte, kam in Europa die Credit Suisse unter Druck und wurde auf Initiative der Schweizerischen Behörden von ihrem Konkurrenten UBS zu einem Bruchteil des Buchwerts übernommen. In diesem Zuge wurde von der Finanzaufsicht in der Schweiz eine vollständige Abschreibung des Nennwerts von AT1-Nachranganleihen verfügt. In der Folge dürfte es an den Aktien- und Anleihemärkten zu einer Neubepreisung von Bankrisiken kommen.

Fondsergebnis

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses während der Berichtsperiode waren Gewinne aus der Realisierung von irischen Aktien der Branche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, von deutschen Aktien der Konsumgüterbranche und von deutschen Aktien des Finanzwesens. Die größten Verluste wurden aus deutschen Aktien der Konsumgüterbranche, der Branche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und aus deutschen Industrieaktien realisiert.

Die Ermittlung der wesentlichen Veräußerungsergebnisse erfolgte auf Basis transaktionsbedingter Auswertungen. Demzufolge kann es zu Abweichungen zu den in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen realisierten Gewinnen und Verlusten kommen.

Der FVB-Aktienfonds Nachhaltig erzielte in der abgelaufenen Berichtsperiode einen Wertzuwachs von 12,84 Prozent (nach BVI-Methode).

Aufgrund einer risikoorientierten sowie juristischen Betrachtungsweise können die dargestellten Werte von der Vermögensaufstellung abweichen.

Vermögensübersicht

Kurswert in
EUR
% des
Fonds-
vermö-
gens 1)
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien – Gliederung nach Branche
Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 5.717.575,65 13,99
Investitionsgüter 5.346.830,39 13,09
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 4.837.410,83 11,84
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 3.884.585,00 9,51
Software & Dienste 2.929.074,00 7,17
Versicherungen 2.647.674,15 6,48
Banken 2.456.649,05 6,01
Haushaltsartikel & Körperpflegeprodukte 2.309.816,79 5,65
Versorgungsbetriebe 1.608.375,00 3,94
Telekommunikationsdienste 1.312.510,00 3,21
Lebensmittel, Getränke & Tabak 1.251.480,85 3,06
Gebrauchsgüter & Bekleidung 1.128.120,00 2,76
Energie 954.236,94 2,34
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 846.980,00 2,07
Diversifizierte Finanzdienste 795.600,00 1,95
Immobilien 716.241,49 1,75
Automobile & Komponenten 574.446,00 1,41
Media & Entertainment 449.120,00 1,10
Transportwesen 448.550,00 1,10
Summe 40.215.276,14 98,43
2. Bankguthaben 696.254,85 1,70
3. Sonstige Vermögensgegenstände 30.350,29 0,07
Summe 40.941.881,28 100,20
II. Verbindlichkeiten -87.331,26 -0,20
III. Fondsvermögen 40.854.550,02 100,00

1) Aufgrund von Rundungen können sich bei der Addition von Einzelpositionen der nachfolgenden Vermögensaufstellung abweichende Werte zu den oben aufgeführten Prozentangaben ergeben.

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 39.171.846,57
1. Ausschüttung für das Vorjahr -705.810,54
2. Mittelzufluss (netto) -2.523.302,96
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 1.017.383,80
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -3.540.686,76
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 107.959,22
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.803.857,73
Davon nicht realisierte Gewinne 1.462.406,53
Davon nicht realisierte Verluste 826.119,23
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 40.854.550,02

Ertrags- und Aufwandsrechnung

(inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 274.525,27
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 871.795,12
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 21.205,23
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -30.656,19
5. Abzug ausländischer Quellensteuer -39.885,92
6. Sonstige Erträge 45.393,07
Summe der Erträge 1.142.376,58
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 298,99
2. Verwaltungsvergütung 469.996,23
3. Sonstige Aufwendungen 120.332,17
Summe der Aufwendungen 590.627,39
III. Ordentlicher Nettoertrag 551.749,19
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 4.746.856,91
2. Realisierte Verluste -2.783.274,13
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 1.963.582,78
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.515.331,97
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.462.406,53
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 826.119,23
VI. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.288.525,76
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.803.857,73

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

EUR
insgesamt
EUR
je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 4.687.288,11 6,66
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.515.331,97 3,57
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 425.054,85 0,60
2. Vortrag auf neue Rechnung 6.123.034,01 8,70
III. Gesamtausschüttung 654.531,22 0,93
1. Endausschüttung 654.531,22 0,93
a) Barausschüttung 654.531,22 0,93

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
EUR
Anteilwert

EUR

31.12.2020 42.682.425,81 53,64
31.12.2021 49.550.684,69 63,35
31.12.2022 39.171.846,57 52,31
31.12.2023 40.854.550,02 58,05

Stammdaten des Fonds

FVB-Aktienfonds Nachhaltig
Auflegungsdatum 16.02.1998
Fondswährung EUR
Erstrücknahmepreis (in Fondswährung)
Ertragsverwendung Ausschüttend
Anzahl der Anteile 703.797,013
Anteilwert (in Fondswährung) 58,05
Anleger Private Anleger
Aktueller Ausgabeaufschlag (in Prozent) 2,50
Rücknahmegebühr (in Prozent)
Verwaltungsvergütung p.a. (in Prozent) 1,20
Mindestanlagesumme (in Fondswährung)

Vermögensaufstellung

ISIN
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Bestand
31.12.2023
Käufe
Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Dänemark
DK0062498333
Novo-Nordisk AS
STK 19.200,00 19.200,00 0,00 DKK 698,1000 1.798.068,26 4,40
DK0060336014
Novozymes A/​S
STK 11.000,00 11.000,00 0,00 DKK 371,1000 547.609,47 1,34
2.345.677,73 5,74
Deutschland
DE000A1EWWW0
adidas AG
STK 3.000,00 5.500,00 7.500,00 EUR 184,1600 552.480,00 1,35
DE0008404005
Allianz SE
STK 2.697,00 0,00 0,00 EUR 241,9500 652.539,15 1,60
DE000BASF111
BASF SE
STK 10.000,00 10.000,00 18.063,00 EUR 48,7800 487.800,00 1,19
DE0005190003
Bayer. Motoren Werke AG
STK 5.700,00 5.700,00 0,00 EUR 100,7800 574.446,00 1,41
DE0005552004
Dte. Post AG
STK 10.000,00 20.000,00 10.000,00 EUR 44,8550 448.550,00 1,10
DE0005557508
Dte. Telekom AG
STK 25.000,00 25.000,00 73.604,00 EUR 21,7500 543.750,00 1,33
DE0005785604
Fresenius SE & Co. KGaA
STK 14.000,00 14.000,00 0,00 EUR 28,0700 392.980,00 0,96
DE0005493365
Hypoport SE
STK 4.500,00 7.500,00 3.000,00 EUR 176,8000 795.600,00 1,95
DE0006231004
Infineon Technologies AG
STK 15.000,00 15.000,00 17.600,00 EUR 37,8000 567.000,00 1,39
DE0006599905
Merck KGaA
STK 5.100,00 2.000,00 2.500,00 EUR 144,1000 734.910,00 1,80
DE0008430026
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München
STK 2.850,00 3.400,00 3.800,00 EUR 375,1000 1.069.035,00 2,62
DE0007164600
SAP SE
STK 8.800,00 5.000,00 7.000,00 EUR 139,4800 1.227.424,00 3,00
DE000A12DM80
Scout24 SE
STK 7.000,00 7.000,00 0,00 EUR 64,1600 449.120,00 1,10
DE0007236101
Siemens AG
STK 5.900,00 3.200,00 6.300,00 EUR 169,9200 1.002.528,00 2,45
9.498.162,15 23,25
Finnland
FI0009005961
Stora Enso Oyj
STK 70.000,00 70.000,00 0,00 EUR 12,5250 876.750,00 2,15
876.750,00 2,15
Frankreich
FR0000131104
BNP Paribas S.A.
STK 16.295,00 14.500,00 10.000,00 EUR 62,5900 1.019.904,05 2,50
FR0000125338
Capgemini SE
STK 5.500,00 0,00 0,00 EUR 188,7500 1.038.125,00 2,54
FR0000125007
Compagnie de Saint-Gobain S.A.
STK 7.500,00 7.500,00 0,00 EUR 66,6600 499.950,00 1,22
FR0000120644
Danone S.A.
STK 10.000,00 6.500,00 8.000,00 EUR 58,6800 586.800,00 1,44
FR0014003TT8
Dassault Systemes SE
STK 15.000,00 15.000,00 0,00 EUR 44,2350 663.525,00 1,62
FR0000121667
EssilorLuxottica S.A.
STK 2.500,00 0,00 3.000,00 EUR 181,6000 454.000,00 1,11
FR0000052292
Hermes International S.C.A.
STK 300,00 300,00 0,00 EUR 1.918,8000 575.640,00 1,41
FR0000120321
L’Oréal S.A.
STK 3.000,00 3.000,00 0,00 EUR 450,6500 1.351.950,00 3,31
FR0000133308
Orange S.A.
STK 40.000,00 120.000,00 80.000,00 EUR 10,3040 412.160,00 1,01
FR0000121972
Schneider Electric SE
STK 4.905,00 0,00 3.300,00 EUR 181,7800 891.630,90 2,18
FR0010411983
Scor SE
STK 35.000,00 35.000,00 0,00 EUR 26,4600 926.100,00 2,27
FR0000124141
Veolia Environnement S.A.
STK 30.000,00 0,00 0,00 EUR 28,5600 856.800,00 2,10
9.276.584,95 22,71
Großbritannien
GB0009895292
AstraZeneca Plc.
STK 13.400,00 6.800,00 0,00 GBP 106,0000 1.639.616,76 4,01
GB00BDCPN049
Coca-Cola Europacific Partners Plc.
STK 11.000,00 0,00 9.000,00 USD 66,7400 664.680,85 1,63
GB00B24CGK77
Reckitt Benckiser Group Plc.
STK 9.000,00 9.000,00 10.500,00 GBP 54,2000 563.084,38 1,38
GB00B5ZN1N88
Segro Plc.
STK 70.000,00 70.000,00 0,00 GBP 8,8640 716.241,49 1,75
GB00B10RZP78
Unilever Plc.
STK 9.000,00 29.000,00 20.000,00 GBP 38,0000 394.782,41 0,97
3.978.405,89 9,74
Italien
IT0000072618
Intesa Sanpaolo S.p.A.
STK 390.000,00 390.000,00 300.000,00 EUR 2,6435 1.030.965,00 2,52
IT0004176001
Prysmian S.p.A.
STK 25.500,00 13.000,00 17.000,00 EUR 41,1700 1.049.835,00 2,57
2.080.800,00 5,09
Luxemburg
LU2598331598
Tenaris S.A.
STK 40.000,00 40.000,00 0,00 EUR 15,7450 629.800,00 1,54
629.800,00 1,54
Niederlande
NL0013267909
Akzo Nobel NV
STK 12.000,00 12.000,00 0,00 EUR 74,8200 897.840,00 2,20
NL0000334118
ASM International NV
STK 2.200,00 2.200,00 0,00 EUR 469,9500 1.033.890,00 2,53
NL0010273215
ASML Holding NV
STK 3.350,00 2.350,00 1.400,00 EUR 681,7000 2.283.695,00 5,59
NL0015001FS8
Ferrovial SE
STK 27.000,00 27.000,00 0,00 EUR 33,0200 891.540,00 2,18
NL0011821202
ING Groep NV
STK 30.000,00 0,00 70.000,00 EUR 13,5260 405.780,00 0,99
NL0014559478
Technip Energies NV
STK 15.000,00 15.000,00 0,00 EUR 21,1600 317.400,00 0,78
5.830.145,00 14,27
Norwegen
NO0010716582
Aker Solutions ASA
STK 170.000,00 170.000,00 0,00 NOK 42,0200 636.836,94 1,56
636.836,94 1,56
Portugal
PTEDP0AM0009
EDP – Energias de Portugal S.A.
STK 165.000,00 0,00 0,00 EUR 4,5550 751.575,00 1,84
751.575,00 1,84
Schweden
SE0000695876
Alfa-Laval AB
STK 15.000,00 15.000,00 20.000,00 SEK 403,4000 543.607,16 1,33
SE0017486889
Atlas Copco AB
STK 30.000,00 30.000,00 0,00 SEK 173,5500 467.739,33 1,14
1.011.346,49 2,47
Schweiz
CH0010645932
Givaudan SA
STK 200,00 200,00 0,00 CHF 3.484,0000 749.731,01 1,84
CH0013841017
Lonza Group AG
STK 2.500,00 2.500,00 1.100,00 CHF 353,7000 951.420,27 2,33
CH0012005267
Novartis AG
STK 6.500,00 6.500,00 0,00 CHF 84,8700 593.560,36 1,45
CH0418792922
Sika AG
STK 2.200,00 3.800,00 4.100,00 CHF 273,7000 647.880,35 1,59
2.942.591,99 7,21
Spanien
ES0105066007
Cellnex Telecom S.A.
STK 10.000,00 25.000,00 15.000,00 EUR 35,6600 356.600,00 0,87
356.600,00 0,87
Summe Aktien 40.215.276,14 98,44
Summe börsengehandelte Wertpapiere 40.215.276,14 98,44
Summe Wertpapiervermögen 40.215.276,14 98,44
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Bankguthaben bei:
Frankfurter Volksbank Rhein/​Main eG EUR 675.055,51 675.055,51 1,65
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen CHF 19.702,67 21.199,34 0,05
Summe der Bankguthaben 696.254,85 1,70
Summe der Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 696.254,85 1,70
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche EUR 11.197,04 11.197,04 0,03
Steuerrückerstattungsansprüche EUR 19.055,70 19.055,70 0,05
Forderungen aus Anteilumsatz EUR 97,55 97,55 0,00
Summe sonstige Vermögensgegenstände 30.350,29 0,08
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten für abzuführende Verwaltungsvergütung EUR -38.873,11 -38.873,11 -0,10
Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz EUR -40.359,62 -40.359,62 -0,10
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -8.098,53 -8.098,53 -0,02
Summe sonstige Verbindlichkeiten -87.331,26 -0,22
Fondsvermögen 40.854.550,02 100,00

Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringe Differenzen entstanden sein.

Anteilwert EUR 58,05
Umlaufende Anteile STK 703.797,013
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,44

Wertpapier-, Devisenkurse, Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der nachstehenden Kurse/​Marktsätze bewertet:

Wertpapierkurse Kurse per 29.12.2023 oder letztbekannte
Alle anderen Vermögensgegenstände Kurse per 29.12.2023
Devisenkurse Kurse per 29.12.2023

Devisenkurse (in Mengennotiz)

Britisches Pfund GBP 0,866300 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone DKK 7,454400 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone NOK 11,217000 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone SEK 11,131200 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken CHF 0,929400 = 1 Euro (EUR)
US Amerikanischer Dollar USD 1,104500 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

A) Terminbörse
B) OTC Over the counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Volumen
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Dänemark
DK0060534915 Novo-Nordisk AS STK 3.100,00 16.100,00
DK0061539921 Vestas Wind Systems A/​S STK 20.000,00 20.000,00
Deutschland
DE0005200000 Beiersdorf AG STK 0,00 8.000,00
DE000CBK1001 Commerzbank AG STK 40.000,00 115.000,00
DE0006062144 Covestro AG STK 15.000,00 15.000,00
DE0005810055 Dte. Börse AG STK 3.500,00 7.700,00
DE000EVNK013 Evonik Industries AG STK 0,00 21.307,00
DE0008402215 Hannover Rück SE STK 0,00 4.200,00
DE000A161408 HelloFresh SE STK 15.000,00 15.000,00
DE000LEG1110 LEG Immobilien SE STK 6.500,00 6.500,00
DE0007100000 Mercedes-Benz Group AG STK 4.500,00 15.500,00
DE000PAH0038 Porsche Automobil Holding SE -VZ- STK 0,00 6.700,00
DE0006969603 PUMA SE STK 0,00 9.000,00
DE000ENER6Y0 Siemens Energy AG STK 40.000,00 40.000,00
DE000SHL1006 Siemens Healthineers AG STK 0,00 25.000,00
DE000SYM9999 Symrise AG STK 0,00 11.000,00
DE000A1ML7J1 Vonovia SE STK 25.000,00 25.000,00
Finnland
FI0009005987 UPM Kymmene Corporation STK 0,00 20.000,00
Frankreich
FR0000120628 AXA S.A. STK 18.000,00 18.000,00
FR0000120172 Carrefour S.A. STK 35.000,00 35.000,00
FR0000121485 Kering S.A. STK 0,00 2.000,00
FR0000130577 Publicis Groupe S.A. STK 6.500,00 6.500,00
FR0000120578 Sanofi S.A. STK 0,00 13.500,00
FR0000051807 Téléperformance SE STK 2.500,00 2.500,00
FR0011981968 Worldline S.A. STK 0,00 13.000,00
Großbritannien
GB00B1XZS820 Anglo American Plc. STK 15.000,00 15.000,00
GB00BMJ6DW54 Informa Plc. STK 60.000,00 60.000,00
GB00BDR05C01 National Grid Plc. STK 0,00 50.000,00
GB0007099541 Prudential Plc. STK 90.000,00 90.000,00
Irland
IE0001827041 CRH Plc. STK 0,00 16.000,00
IE00BZ12WP82 Linde Plc. STK 0,00 4.056,00
Italien
IT0005239360 UniCredit S.p.A. STK 42.000,00 42.000,00
Luxemburg
LU0156801721 Tenaris S.A. STK 40.000,00 40.000,00
Niederlande
NL0012866412 BE Semiconductor Industries NV STK 9.000,00 16.000,00
NL0000009082 Koninklijke KPN NV STK 130.000,00 195.000,00
Österreich
AT0000BAWAG2 BAWAG Group AG STK 23.500,00 31.500,00
Schweden
SE0017768716 Boliden AB STK 0,00 15.000,00
Spanien
ES0109067019 Amadeus IT Group S.A. STK 14.000,00 14.000,00
ES0140609019 Caixabank S.A. STK 225.000,00 445.000,00

Sonstige Erläuterungen

Informationen über Transaktionen im Konzernverbund

Wertpapiergeschäfte werden grundsätzlich nur mit Kontrahenten getätigt, die durch das Fondsmanagement in eine Liste genehmigter Parteien aufgenommen wurden, deren Zusammensetzung fortlaufend überprüft wird. Dabei stehen Kriterien wie die Ausführungsqualität, die Höhe der Transaktionskosten, die Researchqualität und die Zuverlässigkeit bei der Abwicklung von Wertpapierhandelsgeschäften im Vordergrund. Darüber hinaus werden die jährlichen Geschäftsberichte der Kontrahenten eingesehen.

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 für Rechnung der von der Union Investment Privatfonds GmbH verwalteten Publikumsfonds mit im Konzernverbund stehenden oder über wesentliche Beteiligungen verbundene Unternehmen ausgeführt wurden, betrug 8,46 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 17.137.954.981,00

 

Euro.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

n.a.

Vorstehende Positionen können auch reine Finanzkommissionsgeschäfte über börsliche Derivate betreffen, die zumindest aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Wahrnehmung von Meldepflichten so berücksichtigt werden sollen, als seien sie Derivate.

Kurswert
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,44
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Investmentvermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

Gemäß § 10 Derivateverordnung wurden für das Investmentvermögen nachstehende potenzielle Risikobeträge für das Marktrisiko im Berichtszeitraum ermittelt.

Kleinster potenzieller Risikobetrag: 5,96 %

Größter potenzieller Risikobetrag: 9,92 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 7,51 %

Risikomodell, das gemäß § 10 Derivateverordnung verwendet wurde

– Monte-Carlo-Simulation

Parameter, die gemäß § 11 Derivateverordnung verwendet wurden

– Haltedauer: 10 Tage; Konfidenzniveau: 99%; historischer Beobachtungszeitraum: 1 Jahr (gleichgewichtet)

Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage nach der Bruttomethode

98,03 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Gemäß der Derivateverordnung muss ein Investmentvermögen, das dem qualifizierten Ansatz unterliegt, ein derivatefreies Vergleichsvermögen nach § 9 der Derivateverordnung zugeordnet werden, sofern die Grenzauslastung nach § 7 Absatz 1 der Derivateverordnung ermittelt wird. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss den Anlagebedingungen und den Angaben des Verkaufsprospektes und des Basisinformationsblattes zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Investmentvermögens entsprechen sowie die Anlagegrenzen des Kapitalanlagegesetzbuches mit Ausnahme der Ausstellergrenzen nach den §§ 206 und 207 des Kapitalanlagegesetzbuches einhalten.

Das Vergleichsvermögen setzt sich folgendermaßen zusammen

100% MSCI Europe

Das durch Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure EUR 0,00

Die Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte

n.a.

Kurswert
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00

Zusätzliche Angaben zu entgegengenommenen Sicherheiten bei Derivaten

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben:

n.a.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00
Erträge aus Pensionsgeschäften inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00

Angaben zu § 35 Abs. 3 Nr. 6 Derivateverordnung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft tätigt Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte selbst.

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 58,05
Umlaufende Anteile STK 703.797,013

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Soweit ein Vermögensgegenstand an mehreren Märkten gehandelt wurde, war grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs des Marktes mit der höchsten Liquidität maßgeblich.
Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte, wurde der von dem Emittenten des betreffenden Vermögensgegenstandes oder einem Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelte und mitgeteilte Verkehrswert verwendet, sofern dieser Wert mit einer zweiten verlässlichen und aktuellen Preisquelle validiert werden konnte. Die dabei zugrunde gelegten Regularien wurden dokumentiert.

Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte und für die auch nicht mindestens zwei verlässliche und aktuelle Preisquellen ermittelt werden konnten, wurden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach sorgfältiger Einschätzung und geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergaben. Unter dem Verkehrswert ist dabei der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die dabei zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren wurden ausführlich dokumentiert und werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit überprüft.
Anteile an inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis oder bei ETFs mit dem aktuellen Börsenkurs bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Festgelder werden zum Nennwert bewertet und sonstige Vermögensgegenstände zu ihrem Markt- bzw. Nennwert.

Für Unternehmensbeteiligungen wird zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verkehrswert der Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der Verkehrswert von Unternehmensbeteiligungen wird spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Erwerb bzw. nach der letzten Bewertung auf Grundlage der von den Gesellschaften oder Dritten nach gängigen Bewertungsverfahren ermittelten Unternehmenswerte beurteilt und erneut ermittelt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus; sie ist als Prozentsatz auszuweisen.

Gesamtkostenquote 1,53 %

Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des Berichtszeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 basiert. Sie umfasst – gemäß EU-Verordnung Nr. 583/​2010 sowie § 166 Abs. 5 KAGB – sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens. Die Gesamtkostenquote enthält nicht die Transaktionskosten. Sie kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 1) 0,00 %
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen inkl. Ertragsausgleich EUR -97.915,81
Davon für die Kapitalverwaltungsgesellschaft 0,00 %
Davon für die Verwahrstelle 29,43 %
Davon für Dritte 72,40 %

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütung.

Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Investmentvermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden:

Für die Investmentanteile wurde dem Investmentvermögen K E I N Ausgabeaufschlag/​Rücknahmeabschlag in Rechnung gestellt.

Verwaltungsvergütungssatz für im Investmentvermögen gehaltene Investmentanteile

n.a.

Wesentliche sonstige Erträge inkl. Ertragsausgleich 2) EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen inkl. Ertragsausgleich 2) EUR -97.915,81
Pauschalgebühr EUR -97.915,81
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände): EUR 106.128,34

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung (§ 134c Abs. 4 Nr. 3 AktG)
Wir sind überzeugt, dass die Nachhaltigkeit langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Unternehmens haben kann. Unternehmen mit defizitären Nachhaltigkeitsstandards sind deutlich anfälliger für Reputationsrisiken, Regulierungsrisiken, Ereignisrisiken und Klagerisiken. Aspekte im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) können erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung haben und sind somit wichtiger Bestandteil unseres Investmentprozesses. Insbesondere die Transformation eines Unternehmens hat bei uns einen hohen Stellenwert. Es gibt Unternehmen, bei denen für uns als nachhaltiger Investor keine Perspektiven erkennbar sind, die entweder ihr Geschäftsmodell nicht an nachhaltige Mindeststandards anpassen können oder wollen. Diese Unternehmen sind für uns als Investor schlicht uninteressant. Es gibt aber auch Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, um mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien besser zu werden oder ihr Geschäftsmodell anzupassen. Es ist für uns essenziell, auf diese Unternehmen zu setzen, die sich verbessern möchten, und sie durch Engagement auf diesem Weg zu begleiten.
Für die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Investments bei der Anlageentscheidung werden neben dem Geschäftsmodell der Zielgesellschaft insbesondere deren Geschäftsberichte und Finanzkennzahlen sowie sonstige Meldungen herangezogen, die Informationen zu finanziellen und nicht finanziellen Leistungen der Gesellschaft enthalten. Diese Kriterien werden in unserem Portfoliomanagement fortlaufend überwacht. Darüber hinaus berücksichtigt Union Investment im Interesse ihrer Kunden bei der Anlageentscheidung die gültigen BVI-Wohlverhaltensregeln und den Corporate Governance Kodex. Diese Richtlinien finden Anwendung in sämtlichen Fonds, bei denen Union Investment die vollständige Wertschöpfungskette im Investmentprozess verantwortet.

Angaben zum Einsatz von Stimmrechtsberatern (§ 134c Abs. 4 Nr. 4 AktG)
Den Einsatz von Stimmrechtsberatern beschreibt die Gesellschaft in den Abstimmungsrichtlinien (Proxy Voting Policy), welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Handhabung von Wertpapierleihe (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Die Handhabung der Wertpapierleihe im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§200 ff. KAGB.

Angaben zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung beschreibt die Gesellschaft im Abschnitt 7 der Union Investment Engagement Policy, welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Beschreibung der Berechnung der Vergütungselemente

Alle Mitarbeiter:
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Fixe Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter sowie des 13. Tarifgehaltes.
2) Variable Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungsbestandteile. Hierunter fallen die variable Leistungsvergütung sowie Sonderzahlungen aufgrund des Geschäftsergebnisses.

Risk-Taker:
Die Gesamtvergütung für Risk-Taker setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Grundgehalt: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter.
2) Variable Vergütungen Risk-Taker: Die Risk-Taker erhalten neben dem Grundgehalt eine variable Vergütung nach dem „Risk-Taker Modell“
Basis für die Berechnung des Modells ist ein Zielbonus, welcher jährlich neu festgelegt wird. Dieser wird mit dem erreichten Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad generiert sich aus mehrjährigen Kennzahlen, bei denen sowohl das Gesamtergebnis der Union Investment Gruppe (UIG), aber auch die Segmentergebnisse der UIG und die individuelle Leistung des Risk-Taker mit einfließen.
Das Vergütungsmodell beinhaltet einen mehrjährigen Bemessungszeitraum in die Vergangenheit sowie eine zeitverzögerte Auszahlung der variablen Vergütung auf mehrere, mindestens aber drei Jahre. Ein Teil dieser zeitverzögerten Auszahlung ist mit einer Wertentwicklung hinterlegt, welche sich am Unternehmenserfolg bemisst. Ziel dieses Vergütungsmodells ist es, die Risikobereitschaft zu reduzieren, in dem sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft langfristige Zeiträume für die Bemessung bzw. Auszahlung einfließen.
Die Gesamtvergütung setzt sich demnach additiv aus dem Grundgehalt und der variablen Vergütung zusammen.

Eine jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik wurde durch den Vergütungsausschuss vorgenommen. Außerdem wurde im Rahmen einer zentralen internen Überprüfung festgestellt, dass die Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 77.700.000,00
Davon feste Vergütung EUR 44.300.000,00
Davon variable Vergütung 3) EUR 33.400.000,00
Zahl der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft 521
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung EUR 0,00
Vergütung gem §101 Abs. 4 KAGB
Gesamtvergütung EUR 6.600.000,00
davon Geschäftsleiter EUR 2.600.000,00
davon andere Risk-Taker EUR 3.400.000,00
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen 4) EUR 0,00
davon Mitarbeiter mit Gesamtvergütung in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter und Risk-Taker EUR 600.000,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen veröffentlicht bzw. mitgeteilt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 29.600.000,00
davon feste Vergütung EUR 23.300.000,00
davon variable Vergütung EUR 6.300.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 318
CO2-Fußabdruck 5)
Der Fonds weist zum Geschäftsjahresende eine CO2-Intensität je Mio. USD Umsatz auf Tonnen 59,67

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Der Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“). Nähere Informationen zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen des Fonds sind im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

1) Der prozentuale Ausweis kann von anderen Informations-Dokumenten innerhalb der Union Investment Gruppe abweichen.
2) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 20 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen und die „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) 10 % der Erträge (Aufwendungen) übersteigen.
3) Die variable Vergütung bezieht sich auf Zahlungen, die im Jahr 2022 geflossen sind.
4) Die Kontrollfunktionen sind an die Union Asset Management Holding AG ausgelagert.
5) Als Unterzeichner des „PRI Montréal Pledge“ werden von der Gesellschaft seit Jahren Angaben zum CO2-Fußabdruck in Aktien-Publikumsfonds gemacht. Die Berechnung der CO2-Intensität erfolgt stichtagsbezogen und kann daher variieren. Dies trifft sowohl auf die Höhe der CO2-Intensität, wie auch auf den Abdeckungsgrad der Daten zu. Die Höhe des Abdeckungsgrades kann daher bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfragt werden. Die Angabe bzgl. des CO2 Fußabdrucks ist unabhängig von den im Anhang unter „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ bzw. „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ gemachten Angaben.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapier-Darlehen Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Verwendete Vermögensgegenstände
absolut n.a. n.a. n.a.
in % des Fondsvermögen n.a. n.a. n.a.
Zehn größte Gegenparteien 1)
1. Name n.a. n.a. n.a.
1. Bruttovolumen offene Geschäfte n.a. n.a. n.a.
1. Sitzstaat n.a. n.a. n.a.
Art(en) von Abwicklung und Clearing (z.B. zweiseitig, dreiseitig, Central Counterparty)
n.a. n.a. n.a.
Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet n.a. n.a. n.a.
Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Arten n.a. n.a. n.a.
Qualitäten 2) n.a. n.a. n.a.
Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
n.a. n.a. n.a.
Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet n.a. n.a. n.a.
Ertrags- und Kostenanteile
Ertragsanteil des Fonds
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
Kostenanteil des Fonds n.a. n.a. n.a.
davon Kosten an Kapitalverwaltungsgesellschaft /​ Ertragsanteil der Kapitalverwaltungsgesellschaft
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
davon Kosten an Dritte /​ Ertragsanteil Dritter
absolut n.a. n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge n.a. n.a. n.a.
Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps (absoluter Betrag)
n.a.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
n.a.
Zehn größte Sicherheitenaussteller, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps 3)
1. Name n.a.
1. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) n.a.
Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
keine wiederangelegten Sicherheiten;
gemäß Verkaufsprospekt ist bei Bankguthaben eine Wiederanlage zu 100% möglich
Verwahrer /​ Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer /​ Kontoführer 0
Verwahrart begebener Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
In % aller begebenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
gesonderte Konten /​ Depots n.a.
Sammelkonten /​ Depots n.a.
andere Konten /​ Depots n.a.
Verwahrart bestimmt Empfänger n.a.

1) Es werden nur die tatsächlichen Gegenparteien des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Gegenparteien kann weniger als zehn betragen.
2) Es werden nur Vermögensgegenstände als Sicherheit genommen, die für das Sondervermögen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches erworben werden dürfen. Neben ggf. Bankguthaben handelt es sich um hochliquide Vermögensgegenstände, die an einem liquiden Markt mit transparenter Preisfeststellung gehandelt werden. Die gestellten Sicherheiten werden von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität ausgegeben. Diese Sicherheiten sind in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen risikodiversifiziert.Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
3) Es werden nur die tatsächlichen Sichherheitenaussteller des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Sicherheitenaussteller kann weniger als zehn betragen.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung
(EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

 

 

 

Name des Produkts: FVB-Aktienfonds Nachhaltig Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900SKS02HYO2DVI70

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[_​Ja [XNein
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​ % [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 31,97 % an nachhaltigen Investitionen
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​ % [_​] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds investiert überwiegend in Vermögensgegenstände, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien waren im Berichtszeitraum unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale investierte der Fonds in Vermögensgegenstände von Emittenten, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendeten.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde auch ein positiver Beitrag gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet.

Im Rahmen der Anlagestrategie wurden keine Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung angestrebt.

Dennoch könnte es sich bei den getätigten Investitionen auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wurde anhand von sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Alle Nachhaltigkeitsindikatoren bezogen sich nur auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde. Die Nachhaltigkeitsindikatoren für diesen Fonds waren im Berichtszeitraum:

Nachhaltigkeitskennziffer:

Die Nachhaltigkeitskennziffer umfasste je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen. Die Gesellschaft bewertete anhand der Nachhaltigkeitskennziffer das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsniveau an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen.

Um einen Vergleich von Emittenten zu ermöglichen, wurde diesen eine Nachhaltigkeitskennziffer zwischen 0 und 100 zugeordnet. Die Nachhaltigkeitskennziffern der Emittenten fließen mit ihrem Anteil am Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, in die Nachhaltigkeitskennziffer des Fonds ein.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Ein weiterer Nachhaltigkeitsindikator des Fonds im Berichtszeitraum war dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Nähere Informationen zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen werden im nachfolgenden Abschnitt erläutert.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beigetragen hat, wurde auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen wurden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, berücksichtigt.

Erfüllungsquote

Die Erfüllungsquote gibt an, inwiefern die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds durch die nachhaltige Anlagestrategie im Berichtszeitraum erfüllt wurden.

Hierbei wurden die Elemente der Anlagestrategie, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale herangezogen wurden, berücksichtigt.

Hierbei handelt es sich um

– den sogenannten Best-in-Class und/​oder den Transformations-Ansatz,

– die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und

– festgelegte Ausschlusskriterien.

Ausgeschlossen wurden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt waren. Des Weiteren wurden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken, wie der Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption, ausgeschlossen.Weiterhin wurden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt war, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) waren oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufwiesen.

.

Nachhaltigkeitsindikatoren 2023
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

98,44 %
Nachhaltigkeitskennziffer 57,41
Anteil an nachhaltigen Investitionen 32,48 %
Erfüllungsquote 100,00 %

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie die Nachhaltigkeitsindikatoren im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen abgeschnitten haben.
Nachhaltigkeitsindikatoren 2022
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

98,69 %
Nachhaltigkeitskennziffer 54,05
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 3,37
Anteil an nachhaltigen Investitionen 30,62 %
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 1,85
Erfüllungsquote 100,00 %
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 0,00

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Mit den nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde ein positiver Beitrag zu den Umwelt- und/​oder Sozialziele der SDGs geleistet. Diese Ziele beinhalteten unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, den Schutz von Gewässern und Boden sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheit.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Dazu investierte der Fonds in Unternehmen, die durch ihren Umsatzanteil in nachhaltigen Geschäftsfeldern zu den SDGs beitrugen. Zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde nachfolgendes Vorgehen festgelegt.

Die zur Analyse von Emittenten und/​oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf die Erreichung von Umwelt- und/​oder Sozialzielen herangezogenen Daten wurden von verschiedenen externen Dienstleistern bezogen.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Im Rahmen der Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu Umwelt- und/​oder Sozialzielen beitrugen, wurde vermieden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Hierzu wurden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wurde, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgte eine Analyse um zu überprüfen, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entstanden sind. Die maßgeblichen Indikatoren werden nachstehend erläutert.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, wurde bei dem Anteil dieser Investitionen keinem ökologisch oder sozial nachhaltigem Anlageziel erheblich geschadet, da deren Einhaltung bereits im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 2 der Taxonomie-Verordnung vorausgesetzt war und von den Unternehmen bei der Einstufung ihrer Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt werden musste.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) durch den Investmentprozess der Kontroversen.

Wie die Ausschlusskriterien und die Nachhaltigkeitskennziffer einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung der negativen nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben kann, wird im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ beschrieben und gilt ebenso für das DNSH-Prinzip.

Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1. Die angegebenen Indikatoren wurden unter anderem genutzt, Unternehmen oder Staaten, die unter die festgelegten Ausschlusskriterien fallen, zu identifizieren. Beispielsweise wurden Unternehmen oder Staaten, deren anhand der Indikatoren bewerteten Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Indikatoren, die auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen schließen lassen, führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Die Nachhaltigkeitskennziffer ist eine entscheidendes Kriterium beim Erwerb von Wertpapieren.

Im Rahmen des Investmentprozesses wurden potentielle erhebliche nachteilige Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Kontroversen überwacht, indem die Berichterstattung zu kontroversen Themen der Unternehmen, in die investiert werden soll, verfolgt und eine Einstufung mit der Schwere der Kontroversen erstellt wurde. Dabei wurden externe Kritik und Reaktionen von Medien, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Quellen erfasst und systematisch ausgewertet.

Die Beurteilung der neuesten Meldungen zu kontroversen Geschäftspraktiken erfolgte ebenso im Sinne der Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen bei Unternehmen in einem Gremium des Portfoliomanagements. Dieses Gremium tagte monatlich oder ad-hoc. Entsprechend des Researchprozesses wurde jede Kontroverse gemäß Ausmaß, Auswirkungen und Unternehmensreaktion eingestuft, was bei besonders problematischen bzw. schwerwiegenden Vorkommnissen auch zum entsprechenden Ausschluss der Erwerbbarkeit des Wertpapiers bzw. ein Verkauf des Wertpapiers geführt haben

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, war keine zusätzliche Berücksichtigung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Artikel 2 Ziffer 17 der OffenlegungsVO notwendig, da diese bereits im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 2 der Taxonomie-Verordnung erfolgte.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen wurden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Dabei griff die Gesellschaft auf Richtlinien zurück, die diese Regelwerke aufgreifen. So wurden beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen übergeordnet durch die Gesellschaft berücksichtigt und unterstützt sowie deren Einhaltung soweit möglich von den Unternehmen eingefordert. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“. Weiterhin fanden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte im Kontroversen-Screening der Gesellschaft Anwendung. Mögliche aufgetretene Kontroversen wurden im Kontroversen-Gremium der Gesellschaft besprochen und führten bei problematischen Verstößen zur Veräußerung der Investition.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, waren diese Investitionen in Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, da die Einhaltung dieser im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 1 der Taxonomie-Verordnung vorausgesetzt war und von den Unternehmen bei der Einstufung ihrer Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt werden musste.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) sowie das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.

Die Auswahl der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 , Anhang 1, Tabelle 1.

Beispielsweise wurden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer wurden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“  beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Darüber hinaus wirkte die Gesellschaft durch Dialoge mit Unternehmen und die Ausübung von Stimmrechten auf eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch investierte Unternehmen hin bzw. die PAI Indikatoren sind die Grundlage dieser Engagement Tätigkeiten und dienen etwa zur Auswahl der im Rahmen der Klimastrategie von Union Investment in den Mittelpunkt gestellter Unternehmen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, deren Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023

 

Die Hauptinvestitionen werden als Durchschnitt aus den Stichtagswerten zum Monatsende ermittelt.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
ASML Holding NV IT 4,73 % Niederlande
Novo-Nordisk AS Gesundheitswesen 4,56 % Dänemark
Novo-Nordisk AS Gesundheitswesen 4,43 % Dänemark
AstraZeneca Plc. Gesundheitswesen 3,51 % Großbritannien
Sanofi S.A. Gesundheitswesen 3,19 % Frankreich
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München Finanzwesen 2,95 % Deutschland
Unilever Plc. Basiskonsumgüter 2,86 % Großbritannien
Kering S.A. Nicht-Basiskonsumgüter 2,58 % Frankreich
Intesa Sanpaolo S.p.A. Finanzwesen 2,54 % Italien
L’Oréal S.A. Basiskonsumgüter 2,53 % Frankreich
Dte. Telekom AG Telekommunikationsdienste 2,51 % Deutschland
BNP Paribas S.A. Finanzwesen 2,46 % Frankreich
Schneider Electric SE Industrie 2,42 % Frankreich
Coca-Cola Europacific Partners Plc. Basiskonsumgüter 2,41 % Großbritannien
Capgemini SE IT 2,36 % Frankreich

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitrugen („#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale“).
Der Anteil dieser Investitionen ist dem nachfolgenden Abschnitt zu entnehmen.

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Die Vermögensgegenstände des Fondswerden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Die Darstellung erfolgt zum Berichtsstichtag in Prozent und entspricht, abgesehen von der Kategorie „Taxonomiekonform“, bei der die Berechnungsgrundlage auf dem Bruttofondsvermögen beruht, dem jeweiligen Anteil am Fondsvermögen.

Unter „Investitionen“ wurden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/​ soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

Ein eventueller Ausweis einer Quote von über 100 Prozent in dieser Kategorie ergibt sich daraus, dass im Sondervermögen kurzfristige Verbindlichkeiten, Kassenbestände und Derivategeschäft berücksichtigt wurden.

Die Kategorie „#2 Andere “ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorlagen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltige “ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung.

Insofern der Fonds in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung investierte, wird die Kategorie „Taxonomiekonform“ ausgewiesen.

Die Kategorie „Andere ökologische“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der OffenlegungsVO, die nicht taxonomiekonform waren.

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltig umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Sektor Industrie-Zweig Anteil Fondsvermögen
Energie 3,88 %
Energie* 3,88 %
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 10,30 %
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 10,30 %
Industrie 14,19 %
Investitionsgüter 13,09 %
Transportwesen 1,10 %
Nicht-Basiskonsumgüter 4,17 %
Automobile & Komponenten 1,41 %
Gebrauchsgüter & Bekleidung 2,76 %
Basiskonsumgüter 8,72 %
Lebensmittel, Getränke & Tabak 3,06 %
Haushaltsartikel & Körperpflegeprodukte 5,65 %
Gesundheitswesen 16,07 %
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 2,07 %
Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 13,99 %
Finanzwesen 14,44 %
Banken 6,01 %
Diversifizierte Finanzdienste 1,95 %
Versicherungen 6,48 %
IT 16,68 %
Software & Dienste 7,17 %
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 9,51 %
Telekommunikationsdienste 4,31 %
Telekommunikationsdienste 3,21 %
Media & Entertainment 1,10 %
Versorgungsbetriebe 3,94 %
Versorgungsbetriebe 3,94 %
Immobilien 1,75 %
Immobilien 1,75 %
* Der Sektor Energie beinhaltet die Gewinnung fossiler Energieträger.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissions- werte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben(CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
Betriebsausgaben(OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds wurden auch nachhaltige Investitionen getätigt.

Bei den getätigten nachhaltigen Investitionen konnte es sich auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben. Insofern solche Investitionen durchgeführt wurden, wurden diese auf Grundlage der Umsatzerlöse berechnet und waren nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds, sondern wurden zufällig im Rahmen dieser Strategie getätigt.

Der Fonds strebte auch im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie keine taxonomiekonformen Investitionen an. Dennoch konnte es der Fall gewesen sein, dass der Fonds im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investierte, die in diesen Bereichen tätig waren.

Der Fonds durfte nach seinen Anlagebedingungen auch in Staatsanleihen investieren. Bis zum Ende des Berichtszeitraums gab es keine anerkannte Methode, um den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.

Die Einhaltung der in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegten Anforderungen für die getätigten Investitionen wurden weder von einem oder mehreren Wirtschaftsprüfern  bestätigt noch durch einen oder mehrere Dritte überprüft.

Der Anteil der nachhaltigen Investitionen, die mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomie konform sind, ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?

[_​] Ja
[_​] In fossiles Gas [_​] In Kernenergie
[X] Nein

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Insofern angegeben wurde, dass der Fonds in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investierte kann es vorkommen, dass Quoten aufgrund von Abrundungen als 0,00% im Balkendiagramm ausgewiesen werden.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Verteilung EU-taxonomiekonformer Investitionen auf die entsprechenden Umweltziele. Gegebenenfalls kann es aufgrund von Validierungsprozessen der Datenprovider zu den von den Unternehmen berichteten taxonomiekonformen Investitionen dazu kommen, dass die Summe der Umweltziele pro Leistungsindikator (Umsatz, CapEx oder OpEx) nicht dem Wert entspricht, der im Balkendiagramm aufgeführt ist. Dies liegt daran, dass die Datenprovider lediglich jene Beiträge der berichteten taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen berücksichtigen, bei denen ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel gemäß Artikel 10 bis 16 Taxonomie-Verordnung , eine positive DNSH-Prüfung gemäß Artikel 17 Taxonomie-Verordnung und ein vorhandener Mindestschutz gemäß Artikel 18 Taxonomie-Verordnung klar aus den Jahresberichten ersichtlich ist.
Klimaschutz
Klimaschutz taxono-
miekonform Umsatz
3,91 %
Klimaschutz taxono-
miekonform CapEx
5,90 %
Klimaschutz taxono-
miekonform OpEx
4,90 %
Anpassung an den Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel taxono-
miekonform Umsatz
0,01 %
Anpassung an den Klimawandel taxono-
miekonform CapEx
0,00 %
Der Fonds war zum Berichtsstichtag zu folgendem Prozentsatz des Gesamtportfolios in Staatsanleihen investiert. Es gibt bisher keine anerkannte Methode, um den Anteil der Taxonomiekonformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.
Prozentsatz des Gesamt-
portfolios in Staats-
anleihen
0,00 %

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Anteil der Investitionen in Übergangstätigkeit 0,98 %
Anteil der Investitionen in ermöglichender Tätigkeit 2,27 %

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Jahr Umfang Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in % Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr
aktuelles Jahr 4,58 0,00
2022 0,00 4,58

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Welche Investitionen fielen unter „Andere“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Für den Fonds wurden Vermögensgegenstände zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben, die nicht zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen beitrugen. Dies waren zum Beispiel Derivate, Investitionen, für die keine Daten vorlagen oder Barmittel, die zu Liquiditätszwecken gehalten wurden.

Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer und/​oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

Unter „Andere“ fallen auch solche Investments, die aufgrund von Marktbewegungen oder der routinemäßigen Aktualisierung von Kennzahlen über einen kurzen Zeitraum die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nicht eingehalten haben.

Die angestrebte Quote für ökologische und/​oder soziale Merkmale wurde dadurch nicht verletzt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Einhaltung ökologischer und/​oder soziale Merkmale des Fonds wurde über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsindikatoren in der Anlagestrategie erreicht, zum Beispiel die Anwendung von Ausschlusskriterien oder Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern des Fonds. Bei Ausschlusskriterien handelt es sich um einzelne oder multiple Kriterien, die Investments in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausgeschlossen haben. Die Nachhaltigkeitsindikatoren wurden in einer Software für nachhaltiges Portfoliomanagement verarbeitet. Auf Basis dieser Software konnte die Gesellschaft verschiedene nachhaltige Strategien für den Fonds überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds beitrugen, wurden außerdem technische Kontrollmechanismen in unseren Handelssystemen implementiert, wodurch sichergestellt wurde, dass keiner der Emittenten, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen, gekauft werden konnte.

Darüber hinaus analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Corporate Governance Standards von Unternehmen auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern oder trat alleine oder im Verbund mit anderen Investoren in einen Dialog mit Unternehmen zu ihren Standards ein. Insbesondere nahm die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte (Engagement), zur Vermeidung von Risiken und zur Förderung der Nachhaltigkeit bei betroffenen Unternehmen wahr.

Der Engagement Prozess von Union Investment umfasst das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen (UnionVote) und den konstruktiven Dialog mit den Unternehmen (UnionVoice).

Der konstruktive Unternehmensdialog beinhaltete schwerpunktmäßig den direkten Austausch mit den Unternehmen und Diskussionen auf Plattformen externer Institutionen. Dabei wurden nicht nur unternehmerische Aspekte angesprochen, sondern auch gezielt soziale, ökologische und Corporate-Governance-Themen adressiert.

Im Rahmen der Stimmrechtsausübung (UnionVote) nahm das Portfoliomanagement von Union Investment auf Hauptversammlungen im Interesse der Anleger regelmäßig Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften. Dabei wurden Maßnahmen unterstützt, die aus Sicht des Portfoliomanagements den Wert des Unternehmens langfristig und zukunftsfähig steigern sollen, und gegen solche gestimmt, die diesem Ziel entgegenstehen. Den Rahmen für das Abstimmungsverhalten gibt die Proxy Voting Policy vor. Hierbei erwartete die Gesellschaft eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtete, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen wurden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn diese langfristig ausgerichtete Aktionärsinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert förderten. Da das Anlegerinteresse im Mittelpunkt steht, hat die Gesellschaft organisatorische Maßnahmen getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil des Anlegers zu vermeiden, die sich aus der Ausübung von Stimmrechten ergeben könnten.

 

Frankfurt am Main, 9. April 2024

Union Investment Privatfonds GmbH

– Geschäftsführung –

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens FVB-Aktienfonds Nachhaltig – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Union Investment Privatfonds GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

​Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlußfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen ) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.Spaltenwechsel

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. ​

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 9. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Stefan Peetz ppa.
Wirtschaftsprüfer
Dinko Grgat
Wirtschaftsprüfer

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