DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023
AL GlobalDynamik
ISIN Nr.: DE000DWS29K3
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
Der Fonds strebt die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro an. Um dies zu erreichen, investiert er vornehmlich in Anteile oder Aktien an anderen Investmentvermögen (beispielsweise börsengehandelte Indexfonds, ETFs – Exchange -Traded Funds). Für den Investmentauswahlprozess wird neben dem finanziellen und wirtschaftlichen Erfolg auch die Bereiche Umwelt, Soziales und Corporate Governance (sog. ESG-Kriterien für die entsprechenden englischen Bezeichnungen Environmental, Social und Governance) bewertet und berücksichtigt. Die ESG-Kriterien werden in einem hauseigenen ESG-Rating zusammengefasst, das auf Basis verschiedener ESG-Datenanbieter berechnet wird*.
In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Dezember 2023 erzielte der Fonds AL GlobalDynamik einen Wertzuwachs von 13,4% je Anteil (nach BVI-Methode; in Euro).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.
Im Jahr 2023 bewegten sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser:
AL GlobalDynamik
Wertentwicklung im Überblick
ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
DE000DWS29K3 | 13,4% | 9,5% | 16,0%1) |
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.12.2023
Angaben auf Euro-Basis
Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, der sich verschärfende strategische Wettbewerb zwischen den USA und China sowie der Konflikt in Israel/Gaza, aber auch die hohe Inflation sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten zunächst merklich ein. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und hatten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik verabschiedet. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende Dezember 2023 ließ der Preisauftrieb in den meisten Ländern jedoch spürbar nach. Entsprechend stoppte das Gros der Zentralbanken seinen Zinsanhebungszyklus.
Die Aktienmärkte der Industrieländer verzeichneten im Kalenderjahr 2023 spürbare Kurssteigerungen. So konnten z.B. die US-Börsen (gemessen am S&P 500) per Saldo kräftige Kurszuwächse verbuchen, getrieben insbesondere von den Technologiewerten, die vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“ profitierten. Auch der deutsche Aktienmarkt (gemessen am DAX) legte deutlich zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Zudem ließ die im weiteren Jahresverlauf in der Eurozone nachlassende Inflation am Markt Erwartungen auf ein Ende des Zinsanstiegs und Zinssenkungen im Folgejahr aufkommen. An den Börsen der Emerging Markets fielen die Kurszuwächse hingegen merklich geringer aus, Chinas Aktienmärkte schlossen sogar spürbar im Minus.
An den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum der vorangegangene Renditeanstieg zunächst weiter fort. Kerntreiber hierfür waren die hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Im vierten Quartal 2023 allerdings gaben die Anleiherenditen – angesichts sinkender Inflationsraten – wieder merklich nach. Per Saldo entwickelten sich die Bondmärkte im Jahr 2023 überwiegend positiv. Insbesondere Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) konnten deutliche Ertragszuwächse verbuchen, begleitet von einer merklichen Einengung ihrer Risikoaufschläge.
Das Portfoliomanagement legte im Rahmen der Anlagepolitik des Fonds in globale Aktien- und Renten-ETFs sowie andere Zielfonds an. Zum Berichtsstichtag betrug der Aktienfondsanteil rund 69% und der Rentenfondsanteil rund 27% des Fondsvermögens. Maßgeblich für das Anlageplus des AL GlobalDynamik im Jahr 2023 waren dessen Aktieninvestments in den Industrieländern, die deutliche Kurssteigerungen aufwiesen. Der Anteil an Unternehmensanleihen im Portfolio trug ebenfalls positiv zum Gesamtergebnis des Fonds bei. Lediglich die Fremdwährungsseite, darunter vor allem der US-Dollar, dämpfte den Wertzuwachs des Fonds, da der Euro beispielsweise gegenüber dem „Greenback“ per Saldo fester notierte.
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste durch den Verkauf von Futures. Dem standen – wenn auch in geringerem Umfang – realisierte Gewinne durch den Verkauf von inländischen Investmentanteilen gegenüber.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.
* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 31.12.2023
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Investmentanteile: | ||
Indexfonds | 55.905.971,32 | 87,86 |
Rentenfonds | 4.986.819,00 | 7,84 |
Summe Investmentanteile: | 60.892.790,32 | 95,70 |
2. Bankguthaben | 2.742.178,08 | 4,31 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 4.864,70 | 0,01 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Sonstige Verbindlichkeiten | -10.589,62 | -0,02 |
III. Fondsvermögen | 63.629.243,48 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 31.12.2023
Stück bzw. Whg. in 1.000 | Bestand | Käufe/ Zugänge | Verkäufe/ Abgänge | Kurs | Kurswert in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | ||
Wertpapier- bezeichnung |
im Berichtszeitraum | |||||||
Investmentanteile | 60.892.790,32 | 95,70 | ||||||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) | 60.892.790,32 | 95,70 | ||||||
DWS Invest ESG Euro High Yield XC (LU2111936113) (0,200%) | Stück | 48.350 | 2.500 | 27.950 | EUR | 103,1400 | 4.986.819,00 | 7,84 |
Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF1D (LU0484968812) (0,060%) | Stück | 51.450 | 19.350 | 600 | EUR | 140,7300 | 7.240.558,50 | 11,38 |
Xtr MSCI Europe Climate Transition UCITS ETF1C (IE000N9MLVT1) (0,120%) | Stück | 15.200 | 15.200 | EUR | 34,2750 | 520.980,00 | 0,82 | |
Xtr USD Corp Bd SRI PAB UCITS ETF 2C – EUR Hd (IE00BL58LL31) (0,110%) | Stück | 151.200 | 11.100 | 17.300 | EUR | 32,4000 | 4.898.880,00 | 7,70 |
Xtrackers MSCI Europe ESG UCITS ETF 1C (IE00BFMNHK08) (0,100%) | Stück | 330.500 | 6.600 | 17.000 | EUR | 27,8400 | 9.201.120,00 | 14,46 |
Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C (IE00BG36TC12) (0,100%) | Stück | 160.700 | 10.200 | 66.700 | EUR | 18,7980 | 3.020.838,60 | 4,75 |
Xtr MSCI USA Climate Transition UCITS ETF 1D (IE000GYDNJS5) (0,090%) | Stück | 46.500 | 46.500 | USD | 37,7925 | 1.590.507,06 | 2,50 | |
Xtr MSCI World Climate Transition UCITS ETF 1C (IE000P4AYI47) (0,190%) | Stück | 14.000 | 14.000 | USD | 37,0750 | 469.771,02 | 0,74 | |
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C (IE00BG370F43) (0,050%) | Stück | 178.900 | 9.200 | 10.200 | USD | 43,5150 | 7.045.735,81 | 11,07 |
Xtrackers MSCI USA ESG UCITS ETF 1C (IE00BFMNPS42) (0,050%) | Stück | 224.100 | 11.800 | 3.000 | USD | 51,4500 | 10.435.283,74 | 16,40 |
Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C (IE00BZ02LR44) (0,100%) | Stück | 350.900 | 12.300 | 1.600 | USD | 36,1550 | 11.482.296,59 | 18,04 |
Summe Wertpapiervermögen | 60.892.790,32 | 95,70 | ||||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente | 2.742.178,08 | 4,31 | ||||||
Bankguthaben | 2.742.178,08 | 4,31 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) | ||||||||
EUR – Guthaben | EUR | 2.705.477,00 | % | 100 | 2.705.477,00 | 4,25 | ||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||
Schweizer Franken | CHF | 5.986,67 | % | 100 | 6.448,03 | 0,01 | ||
Britische Pfund | GBP | 2.413,01 | % | 100 | 2.774,85 | 0,01 | ||
Japanische Yen | JPY | 2.237.507,00 | % | 100 | 14.271,64 | 0,02 | ||
US Dollar | USD | 14.591,93 | % | 100 | 13.206,56 | 0,02 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | 4.864,70 | 0,01 | ||||||
Zinsansprüche | EUR | 4.864,70 | % | 100 | 4.864,70 | 0,01 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -10.589,62 | -0,02 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen | EUR | -10.589,62 | % | 100 | -10.589,62 | -0,02 | ||
Fondsvermögen | 63.629.243,48 | 100,00 | ||||||
Anteilwert | 116,01 | |||||||
Umlaufende Anteile | 548.484,000 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.12.2023 | |||
Schweizer Franken | CHF | 0,928450 | = EUR 1 |
Britische Pfund | GBP | 0,869600 | = EUR 1 |
Japanische Yen | JPY | 156,780000 | = EUR 1 |
US Dollar | USD | 1,104900 | = EUR 1 |
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Volumen in 1.000 | |
Terminkontrakte | |
Aktienindex-Terminkontrakte | |
Verkaufte Kontrakte: | EUR 10.277 |
(Basiswerte: Euro STOXX 50 Price Euro, FTSE 100 Index, mini MSCI Emerging Market Index, S&P 500 Index, Swiss Market Index (SMI), Tokyo Stock Price (TOPIX) Index) | |
Devisentermingeschäfte | |
Gekaufte Kontrakte: | EUR 5.592 |
(Basiswerte: EUR/CHF FUTURE (CME) JUN 23, EUR/GBP FUTURE (CME) JUN 23, EUR/JPY FUTURE JUN 23, EUR/USD FUTURE (CME) JUN 23) |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 40.741,90 | ||
2. Erträge aus Investmentzertifikaten | EUR | 115.732,63 | ||
3. Sonstige Erträge | EUR | 1.321,26 | ||
Summe der Erträge | EUR | 157.795,79 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -518,48 | ||
davon: Bereitstellungszinsen | EUR | -104,39 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -122.188,21 | ||
davon: Kostenpauschale | EUR | -122.188,21 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -39,80 | ||
davon: Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten | EUR | -39,80 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -122.746,49 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 35.049,30 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 299.354,14 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -380.841,21 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | -81.487,07 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -46.437,77 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 6.270.785,86 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 1.047.190,57 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 7.317.976,43 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 7.271.538,66 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 52.666.646,70 |
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | 3.686.298,60 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 3.686.298,60 |
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | 4.759,52 |
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 7.271.538,66 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 6.270.785,86 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 1.047.190,57 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 63.629.243,48 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -46.437,77 | -0,08 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) | EUR | 46.437,77 | 0,08 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 0,00 | 0,00 |
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2023 | 63.629.243,48 | 116,01 |
2022 | 52.666.646,70 | 102,30 |
2021 | 61.517.558,26 | 122,66 |
2020 | 52.983.155,79 | 105,97 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 0,00
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
75% MSCI All Country World Index, in EUR, 9.2% JPM Global Div EMBI Index, 100% EUR hedged, 8.8% BBG Global High Yield, EUR 100% Hedged, 7% BBG Global Aggregate Credit EUR Hedge Index
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 67,526 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 96,354 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 85,710 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Sonstige Angaben
Anteilwert: EUR 116,01
Umlaufende Anteile: 548.484,000
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,39% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,30% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).
Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen AL GlobalDynamik keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 902,80. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 48,00 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).
Vergütungsrichtlinie & Governance
Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.
So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.
Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.
Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.
Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.
Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung
Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.
Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2022
Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25% festgelegt.
Vergütungssystem für Risikoträger
Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.
Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022 ¹
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 482 | |
Gesamtvergütung | EUR | 101.532.202 |
Fixe Vergütung | EUR | 63.520.827 |
Variable Vergütung | EUR | 38.011.375 |
davon: Carried Interest | EUR | 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management 2) | EUR | 5.846.404 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR | 7.866.362 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR | 2.336.711 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: AL GlobalDynamik | |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 254900ZA8RG2B1DU9803 | |
ISIN: DE000DWS29K3 |
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde: (1) Klima- und Transitionsrisiken, Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung: • CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
Stand: 29. Dezember 2023 Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Daten in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Wenn es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Daten zu einzelnen PAII gibt, entweder weil keine Daten verfügbar sind oder der PAII auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, werden diese Wertpapiere oder Emittenten nicht in der Berechnung des PAII einbezogen. Bei Zielfondsinvestitionen erfolgt eine Durchsicht („Look-through“) in die Zielfondsbestände, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAI-Indikatoren kann sich in nachfolgenden Berichtszeiträumen infolge sich entwickelnder Marktstandards, einer veränderten Behandlung von Wertpapieren bestimmter Instrumententypen (wie Derivate) oder durch aufsichtsrechtliche Klarstellungen ändern. Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit kann sich zudem in nachfolgenden Berichtszeiträumen auf die ausgewiesenen PAIIs auswirken. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 29. Dezember 2023 |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 95,73% des Portfoliovermögens. Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen im Vorjahr: 98,72% |
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Dieser Fonds legte 95,73% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 22,46% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Multi-Asset-Strategie als Hauptanlagestrategie. Dabei wurde das Fondsvermögen insbesondere in Anteile oder Aktien an anderen Investmentvermögen (beispielsweise börsengehandelte Indexfonds, „ETF“ – Exchange-Traded Funds) gemäß § 196 KAGB investiert. Ebenso konnten Wertpapiere gemäß §193 KAGB erworben werden. Bis zu 49% des Wertes des Fonds durften in Geldmarktinstrumenten, Geldmarktfonds und Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur angelegt werden. Weitere Details der Hauptanlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Teilfonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. ESG-Bewertungsmethodik Der Fonds legte zu mindestens 75% in Vermögensgegenstände an, die die definierten ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllten. Dabei wurden Anlagegrenzen festgelegt. Um festzustellen, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ESG-Standards erfüllten, bewertete eine unternehmensinterne ESG-Datenbank Vermögensgegenstände nach ESGKriterien, unabhängig von wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Die ESG-Datenbank verarbeitete ESG-Daten mehrerer ESG-Datenanbieter sowie öffentlicher Quellen, und berücksichtigte interne Bewertungen nach einer definierten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik. Die ESG-Datenbank beruhte daher zum einen auf Daten und Zahlen und zum anderen auf Beurteilungen, die Faktoren berücksichtigte, die über die verarbeiteten Zahlen und Daten hinausgingen, wie zum Beispiel zukünftig erwartete ESG-Entwicklungen, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und Entscheidungen des Emittenten. Die Vermögensgegenstände erhielten in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei „A“ die höchste Bewertung ist und „F“ die niedrigste Bewertung war. Die ESG-Datenbank nutzte zur Beurteilung, ob ESG-Standards bei den Vermögensgegenständen vorlagen, unterschiedliche Bewertungsansätze, unter anderem: – Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. – Norm-Bewertung Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des United Nations Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie das Verhalten im Rahmen allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze. Die NormBewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. – ESG-Qualitätsbewertung Die ESG-Datenbank unterschied zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten. Für Unternehmen verglich die ESG-Datenbank Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität. Die ESGQualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik. Für Staaten bewertet die ESG-Datenbank die ganzheitliche Regierungsführung unter anderem unter Berücksichtigung der Bewertung der politischen und bürgerlichen Freiheiten. – Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Die ESG-Datenbank definierte bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten als relevant. Als relevant wurden Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in einem umstrittenen Bereich betrafen („kontroverse Sektoren“). Die ESG-Datenbank berücksichtigte bei der Bewertung von Emittenten den Anteil am Gesamtumsatz, den die Emittenten in den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten erzielten. Je niedriger der prozentuale Anteil des Umsatzes aus den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten war, desto besser war die Bewertung. – Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ Die ESG-Datenbank bewertete die Beteiligung eines Unternehmens an kontroversen Waffen. Zu kontroversen Waffen zählten beispielsweise Antipersonenminen, Streumunition, Waffen aus abgereichertem Uran, Nuklearwaffen, chemische und biologische Waffen. Emittenten wurden vor allem nach dem Grad ihrer Beteiligung unter anderem bei der Produktion von kontroversen Waffen und ihren Bauteilen bewertet. – Bewertung von Investmentanteilen Die ESG-Datenbank bewertete Investmentanteile gemäß der ESG Qualitäts-Bewertung (ausgenommen der Bewertung von Staaten), Klima- und Transitionsrisiko- und Norm-Bewertung. Bankguthaben wurden nicht bewertet. Derivate wurden derzeit nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögenswerten, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten. Die jeweiligen Bewertungen des Vermögensgegenstands wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte der Vermögensgegenstand in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnte der Vermögensgegenstand nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet gewesen wäre. Vermögensgegenstände, die in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine Bewertung von A-D hatten, in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren sowie in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ eine Bewertung von A-C hatten, erfüllten die ESG-Standards. Bis zu 15% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine ESG-Qualitätsbewertung von D hatten. In Vermögensgegenstände, die eine ESG-Qualitätsbewertung von E hatten, wurde nicht angelegt. Bis zu 5% des Wertes des Fonds können in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine Klimaund Transitionsrisiko-Bewertung von E haben. Bis zu 5% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine Norm-Bewertung von E hatten. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren sowie in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ hatten, wurde nicht angelegt. Davon ausgenommen waren Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D hatten, soweit diese im Zusammenhang mit dem Abbau von Kohle und kohle-basierter Energiegewinnung standen. Zudem galt ausdrücklich für den Fonds, dass Vermögensgegenstände ausgeschlossen waren, die von Emittenten ausgegeben wurden, deren Umsätze Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von F in einem Bewertungsansatz hatten, wurde nicht angelegt. Bis zu 25% des Wertes des OGAW-Sondervermögens konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die den ESG Standards nicht entsprachen oder nicht bewertet wurden. Zusätzlich stellte die Gesellschaft fest, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung darstellte. Mindestens 15% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung angelegt, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitrugen, wobei die nachhaltigen Investitionen die oben genannten ESG-Standards erfüllten. Die Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor. Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet. |
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Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Dezember 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufs prospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/ footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
AL GlobalDynamik (https://www.dws.de/gemischte-fonds/de000dws29k3-al-globaldynamik)
Frankfurt am Main, den 12. April 2024
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens AL GlobalDynamik – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang -geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 12. April 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler | Steinbrenner |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |