Dark Mode Light Mode
Insolvenzverfahren der E.E. Investment GmbH angeordnet
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf – Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 apo TopSelect Stabilität A;apo TopSelect Wachstum A;apo TopSelect Balance A DE000A1W9AC4; DE000A1W9AE0; DE000A1W9AD2
DWS Investment GmbH Frankfurt am Main - Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023 DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds (EUR) DE0008492596

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf – Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 apo TopSelect Stabilität A;apo TopSelect Wachstum A;apo TopSelect Balance A DE000A1W9AC4; DE000A1W9AE0; DE000A1W9AD2

geralt (CC0), Pixabay

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH

Düsseldorf

apo TopSelect Balance, apo TopSelect Stabilität, apo TopSelect Wachstum

Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht der Fonds apo TopSelect Balance, apo TopSelect Stabilität und apo TopSelect Wachstum für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 vor.

Tätigkeitsberichte

 

Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Apo Asset Management GmbH, Düsseldorf ausgelagert.

 

 

apo TopSelect Balance

 

Anlageziel des apo TopSelect Balance ist ein möglichst stetiges Wachstum verbunden mit regelmäßigen Erträgen unter Inkaufnahme begrenzter Risiken (ausgewogen). ESG-Faktoren werden verbindlich berücksichtigt. Für den Fonds wurde folgende Benchmark (Vergleichsindex) festgelegt: 50% ICE BofA World Sovereign Bond (TR EUR Unhedged), 45% MSCI AC World Index (NR EUR Unhedged), 5% €STR (TR EUR Unhedged). Dieser Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Zur Erreichung des Anlageziels werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Das Fondsvermögen kann vollständig in Zielfonds angelegt werden. Mindestens 20 Prozent des Wertes des Fonds werden in Aktienfonds angelegt. Mindestens 25 % seines Vermögens legt der Fonds in Aktien (Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz) an. Diese Anlagegrenze dient der Erlangung einer Teilfreistellung als Mischfonds gemäß § 20 Investmentsteuergesetz. Bis zu 49 Prozent des Wertes des Fonds können in Geldmarktfonds investiert werden. Das Fondsvermögen kann zudem bis zu 80 Prozent in Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate) angelegt werden. Zudem darf der Fonds in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und sonstige Anlageinstrumente investieren, sowie Derivate einsetzen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt. Die Gesamtsumme der Investition in Geldmarktfonds, Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben darf 49 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen.

 

 

apo TopSelect Stabilität

 

Das Anlageziel des Fonds ist ein möglichst hoher und regelmäßiger Ertrag bei gleichzeitigem Werterhalt des investierten Vermögens, verbunden mit geringem Risiko (stabilitätsorientiert). ESG-Faktoren werden verbindlich berücksichtigt. Für den Fonds wurde folgende Benchmark (Vergleichsindex) festgelegt: 70% ICE BofA World Sovereign Bond (TR EUR Unhedged), 25% MSCI AC World Index (NR EUR Unhedged), 5% €STR (TR EUR Unhedged). Dieser Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Zur Erreichung des Anlageziels werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Das Fondsvermögen kann vollständig in Zielfonds angelegt werden. Bis zu 49 Prozent des Wertes des Fonds dürfen in Investmentanteilen angelegt werden, die nach ihren Anlagebedingungen mindestens 51 Prozent in Aktien investieren. Das Fondsmanagement strebt jedoch einen maximalen Aktienfondsanteil in Höhe von 30 Prozent an. Bis zu 49 Prozent des Wertes des Fonds können in Geldmarktfonds investiert werden. Das Fondsvermögen kann zudem vollständig in Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), angelegt werden. Zudem darf der Fonds in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und sonstige Anlageinstrumente investieren, sowie Derivate einsetzen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt. Die Gesamtsumme der Investition in Geldmarktfonds, Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben darf 49 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen.

 

 

apo TopSelect Wachstum

 

Das Anlageziel des Fonds ist ein möglichst hohes langfristiges Kapitalwachstum. Den erhöhten Chancen steht hierbei je nach Marktlage ein erhöhtes Risiko gegenüber (wachstumsorientiert). ESG-Faktoren werden verbindlich berücksichtigt. Für den Fonds wurde folgende Benchmark (Vergleichsindex) festgelegt: 20% ICE BofA World Sovereign Bond (TR EUR Unhedged), 75% MSCI AC World Index (NR EUR Unhedged), 5% €STR (TR EUR Unhedged). Dieser Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Zur Erreichung des Anlageziels werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Das Fondsvermögen kann vollständig in Zielfonds angelegt werden. Mindestens 40 Prozent des Wertes des Fonds werden in Aktienfonds angelegt. Mehr als 50 % seines Vermögens legt der Fonds in Aktien (Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz) an. Diese Anlagegrenze dient der Erlangung einer Teilfreistellung als Aktienfonds gemäß § 20 Investmentsteuergesetz. Weniger als 50 % des Wertes des Fonds können in Geldmarktfonds investiert werden. Das Fondsvermögen kann zudem bis zu 60 Prozent in Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate) angelegt werden. Zudem darf der Fonds in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und sonstige Anlageinstrumente investieren, sowie Derivate einsetzen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt. Die Gesamtsumme der Investition in Geldmarktfonds, Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben darf nur weniger als 50 % des Wertes des Fonds betragen.

 

 

 

apo TopSelect Balance

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Fondsanteile 71.195.912,86 96,79 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 663.352,69 0,90 %
Discount-/​Indexzertifikate 1.699.022,81 2,31 %
Summe 73.558.288,36 100,00 %

 

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
BGF-US FLEXIBLE EQ. I2 DL 10,98%
JPM-US.E.AC.JPMUSEAC IAEO 10,89%
FID.FDS-USD BD I ACC.EO H 9,76%
AMF-PION.US BD I2 HGDEOA 9,72%
AF-AMU.F.EU.GO.BD I2EOC 7,46%

 

 

 

 

apo TopSelect Stabilität

 

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Fondsanteile 33.983.379,22 97,45 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 414.915,12 1,19 %
Discount-/​Indexzertifikate 475.773,90 1,36 %
Summe 34.874.068,24 100,00 %

 

 

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
FID.FDS-USD BD I ACC.EO H 13,66%
AMF-PION.US BD I2 HGDEOA 13,61%
AF-AMU.F.EU.GO.BD I2EOC 10,44%
DWS I.-EURO-GOV BONDS LC 10,41%
BGF-US FLEXIBLE EQ. I2 DL 6,59%

 

 

apo TopSelect Wachstum

 

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Fondsanteile 35.340.357,66 95,13 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 461.436,23 1,24 %
Discount-/​Indexzertifikate 1.349.523,12 3,63 %
Summe 37.151.317,01 100,00 %

 

 

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
BGF-US FLEXIBLE EQ. I2 DL 17,52%
JPM-US.E.AC.JPMUSEAC IAEO 17,36%
SCHR.ISF-ASIAN OPP.CACCEO 6,68%
JPM-AS.PACIFIC EQ.C EO 6,67%
BGF-EUROPE.EQ.INC.I2ACCEO 6,08%

 

 

 

Die Fonds wurden per 23.02.2015 aufgelegt. Sie bilden die Strategische Asset-Allokation der apoBank ab. Die jeweiligen Assetklassen werden durch Fonds des Beratungsuniversums der apoBank bestückt. Zu Beginn des Jahres wurde die Strategische Asset-Allokation der apoBank angepasst mit dem Ergebnis, dass die Quote der US-Staatsanleihen weiter erhöht und im Gegenzug die Quoten der Unternehmens- und Hochzinsanleihen gesenkt wurden. Im Segment der Aktien wurden Asien-Pazifische Aktien zugunsten von lateinamerikanischen und Japanischen Aktien abgebaut.

Die Sondervermögen werden nicht auf Basis makroökonomischer Einzeldaten gesteuert, sondern bilden ausschließlich die mittel- bis langfristige Hausmeinung der apoBank ab.

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Produktauswahlprozesses, mit dem die Zielinvestments der Fonds selektiert und überwacht werden, findet verstärkt auch das Thema Nachhaltigkeit Einzug in die Fonds. So wurden die apo TopSelect-Fonds folgerichtig bereits 2021 auch als offiziell nachhaltig gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung deklariert. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände setzt der Fonds eine Best-in-Class-Strategie um. Sofern gleichwertige Zielinvestments vorhanden sind, werden nachhaltige Zielfonds nicht nachhaltigen Zielfonds vorgezogen. Die Bewertung erfolgt dabei auf objektivierten Bewertungen externer Datenanbieter sowie auf Basis qualitativ durchgeführter Produktprüfungen.

 

 

apo TopSelect Balance

 

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 9,62 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die Benchmark eine Performance von 8,37 %.

 

 

Aufgrund der deutlichen Abweichung der Asset-Allokation des Fonds von der Benchmark weichen auch die Rendite-Quellen der Benchmark und des Fonds voneinander ab.

Die in 2022 deutlich abgewerteten osteuropäischen Aktien konnten sich wieder erholen, wobei die russischen Bestandteile der Zielfonds auf ihren reduzierten Werten verblieben.

Die Entscheidung der Erhöhung der Quote der lateinamerikanischen sowie japanischen Aktienallokation und die damit verbundene Reduktion der asiatisch-pazifischen Positionen wirkten positiv auf die Outperformance des Fonds.

Auf der Anleihe-Seite führte die defensivere Ausrichtung des Fonds durch Erhöhung der Gewichtung in US-Staatsanleihen verbunden mit der Reduktion der Unternehmensanleihen und Hochzinsanleihe-Segmente zu einer Annäherung an die rein aus Staatsanleihen bestehende Benchmark. Trotz alledem konnten die Unternehmensanleihe- und Hochzinsanleihe-Positionen europäische und amerikanische Staatsanleihen übertreffen.

In Summe führte die Asset Allokation durch ihre breitere Streuung zusätzlich zu einer leichten Senkung des Gesamtrisikos (Volatilität) im Vergleich zur Benchmark.

 

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 5,45 %. Im gleichen Zeitraum lag die Volatilität der Benchmark bei 6,21 %.

 

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 694.949,15 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 3.279.558,42 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 2.584.609,27 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteilen zurückzuführen.

 

 

 

 

apo TopSelect Stabilität

 

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 6,90 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die Benchmark eine Performance von 4,92 %.

 

 

Aufgrund der deutlichen Abweichung der Asset-Allokation des Fonds von der Benchmark weichen auch die Rendite-Quellen der Benchmark und des Fonds voneinander ab.

Die in 2022 deutlich abgewerteten osteuropäischen Aktien konnten sich wieder erholen, wobei die russischen Bestandteile der Zielfonds auf ihren reduzierten Werten verblieben.

Die Entscheidung der Erhöhung der Quote der lateinamerikanischen sowie japanischen Aktienallokation und die damit verbundene Reduktion der asiatisch-pazifischen Positionen wirkten positiv auf die Outperformance des Fonds.

Auf der Anleihe-Seite führte die defensivere Ausrichtung des Fonds durch Erhöhung der Gewichtung in US-Staatsanleihen verbunden mit der Reduktion der Unternehmensanleihen und Hochzinsanleihe-Segmente zu einer Annäherung an die rein aus Staatsanleihen bestehende Benchmark. Trotz alledem konnten die Unternehmensanleihe- und Hochzinsanleihe-Positionen europäische und amerikanische Staatsanleihen übertreffen.

In Summe führte die Asset Allokation durch ihre breitere Streuung zusätzlich zu einer leichten Senkung des Gesamtrisikos (Volatilität) im Vergleich zur Benchmark.

 

 

 

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 4,43 %. Im gleichen Zeitraum lag die Volatilität der Benchmark bei 5,63 %.

 

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -527.877,89 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 867.904,39 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 1.395.782,28 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteilen zurückzuführen.

 

 

 

apo TopSelect Wachstum

 

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 12,26 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die Benchmark eine Performance von 13,67 %.

 

 

Aufgrund der deutlichen Abweichung der Asset-Allokation des Fonds von der Benchmark weichen auch die Rendite-Quellen der Benchmark und des Fonds voneinander ab.

Die in 2022 deutlich abgewerteten osteuropäischen Aktien konnten sich wieder erholen, wobei die russischen Bestandteile der Zielfonds auf ihren reduzierten Werten verblieben.

Die Entscheidung der Erhöhung der Quote der lateinamerikanischen sowie japanischen Aktienallokation und die damit verbundene Reduktion der asiatisch-pazifischen Positionen wirkten positiv auf die Outperformance des Fonds.

Auf der Anleihe-Seite führte die defensivere Ausrichtung des Fonds durch Erhöhung der Gewichtung in US-Staatsanleihen verbunden mit der Reduktion der Unternehmensanleihen und Hochzinsanleihe-Segmente zu einer Annäherung an die rein aus Staatsanleihen bestehende Benchmark. Trotz alledem konnten die Unternehmensanleihe- und Hochzinsanleihe-Positionen europäische und amerikanische Staatsanleihen übertreffen.

In Summe führte die Asset Allokation durch ihre breitere Streuung zusätzlich zu einer leichten Senkung des Gesamtrisikos (Volatilität) im Vergleich zur Benchmark.

 

 

 

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 7,61 %. Im gleichen Zeitraum lag die Volatilität der Benchmark bei 8,21 %.

 

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 2.632.194,99 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 3.057.176,37 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 424.981,38 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Aktien und Investmentanteilen zurückzuführen.

 

 

 

Die im Folgenden dargestellten Faktoren beeinflussen die Wertentwicklung des Sondervermögens und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i.Z.m. makroökonomischen Rahmenbedingungen.

Das wesentliche Risiko des Fonds ist das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien (und Basiswerte der Derivate) kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen.

Verzinsliche Wertpapiere sind einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Eine Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus führt zu Kursverlusten, umgekehrt steigen Anleihen im Wert, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je länger die Laufzeit einer Anleihe ist.

Anleihen unterliegen darüber hinaus dem Bonitäts- bzw. Adressenausfallrisiko. Adressenausfallrisiken beschreiben das Risiko, dass durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten Verluste für den Fonds entstehen können. Es wird versucht, dieses Risiko durch umfangreiche Marktanalysen und Selektionsverfahren gering zu halten.

Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden * . Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Referenzwährung (Euro), so reduziert sich der Wert des Fonds. Wechselkurse unterliegen dem Einfluss verschiedener Umstände, wie z.B. volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulationen von Marktteilnehmern und Eingriffe von Zentralbanken und anderen Regierungsstellen. Änderungen der Wechselkurse können den Wert des Fonds mindern. Weitere Währungsrisiken entstehen auch dadurch, dass der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus Währungsanlagen in der jeweiligen Währung erhält.

* Die tatsächliche Währungsallokation kann von diesem Wert abweichen und hängt maßgeblich von der Währungszusammensetzung der Zielfonds und ETFs ab, die sich gegebenenfalls im Fonds befinden.

Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den AIF erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen
Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

Ausblick

Der Fonds wird im kommenden Geschäftsjahr weiterhin nach der bisherigen Investmentstrategie gemanagt. Strategieänderungen sind nicht geplant.
Die langfristige Ausrichtung des Fonds, die sich an der Asset-Allokation der apoBank orientiert, wird weiterhin konsequent umgesetzt. Die Zielgewichtung der Segmente Aktien und Anleihen zueinander bleibt weiterhin unverändert.
Aufgrund der sich immer weiter verbessernden Datenlage zur Bewertung nachhaltiger Risiken wird der Produktauswahlprozess kontinuierlich weiterentwickelt.

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z.B. Russland-Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Lieferkettenstörungen) und damit Auswirkungen auf die Entwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

 

Anmerkungen

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

Grundzüge der Stimmrechtsausübung

HSBC INKA übt die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Investmentvermögen enthaltenen deutschen, europäischen und sonstigen internationalen Aktiengesellschaften entsprechend ihren Grundzügen der Stimmrechtsausübung aus.

 

Grundlage der Entscheidungen sind die Analysen von IVOX Glass Lewis, einem auf die Auswertung von Hauptversammlungsunterlagen spezialisierten Unternehmen. Für deutsche Hauptversammlungen erfolgen die Abstimmungen grundsätzlich gemäß den aktuellen Analyseleitlinien für Hauptversammlungen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), für ausländische Hauptversammlungen gemäß den länderspezifischen Guidelines von IVOX Glass Lewis. Die Guidelines berücksichtigen jeweils die länderspezifische Regulierung sowie einschlägige Corporate Governance Vorgaben.

 

HSBC INKA legt grundsätzlich für alle Investmentvermögen den gleichen Maßstab im Hinblick auf die Unternehmensführung der Portfoliounternehmen an. Daher erfolgt die Abstimmung auf Hauptversammlungen grundsätzlich für alle Investmentvermögen einheitlich, sofern HSBC INKA keine besonderen Interessen von Anteilinhabern bekannt sind, die eine unterschiedliche Ausübung erforderlich machen.

 

Umgang mit Interessenkonflikten

HSBC INKA ist u.a. nach den Vorschriften des KAGB verpflichtet, im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen sowie der Anleger dieser Investmentvermögen zu handeln. HSBC INKA sowie der HSBC-Konzern haben umfangreiche organisatorische Maßnahmen getroffen, um potenzielle Interessenkonflikte bei ihrer Dienstleistungserbringung und den damit in Verbindung stehenden Aufgaben zu identifizieren, die sich nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen oder der Anleger auswirken könnten, und um diese zu vermeiden. Die jeweiligen Verfahren hierzu sind in den entsprechenden Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten beschrieben. Soweit im Einzelfall Interessenkonflikte nicht vermieden werden können, werden entsprechend der Vorgaben alle angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung, Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung von Interessenkonflikten getroffen, um zu verhindern, dass sich etwaige Interessenkonflikte nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen und ihrer Anleger auswirken können. Darüber hinaus verfügen die von HSBC INKA beauftragten Fondsmanager bzw. Anlageberater über eigene Prozesse zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Weitere Erklärung gemäß Offenlegungs-Verordnung

Das Sondervermögen bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088). Das gemäß Artikel 11 der Offenlegungs-Verordnung erforderliche Informationsdokument „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ ist am Ende des Jahresberichts als Bestandteil des Anhangs beigefügt.

 

Vermögensübersicht

apo TopSelect Balance

Kurswert %-Anteil des
in EUR Fondsver-
mögens
*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 73.756.342,31 100,27
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 12.242,28 0,02
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 849.164,36 1,15
7. Sonstige Vermögensgegenstände 72.894.935,67 99,10
Zielfondsanteile 71.195.912,86 96,79
Rentenfonds 36.187.598,93 49,20
Aktienfonds 35.008.313,93 47,59
Zertifikate 1.699.022,81 2,31
II. Verbindlichkeiten -198.053,95 -0,27
Sonstige Verbindlichkeiten -198.053,95 -0,27
III. Fondsvermögen 73.558.288,36 100,00*)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung
ISIN/​
Stück bzw.
Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert %-Anteil
Markt
Anteile
31.12.2023 Zugänge Abgänge in EUR des
bzw. Whg. im Berichtszeitraum Fondsver-
mögens

*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Börsengehandelte Wertpapiere 1.699.022,81 2,31
Zertifikate
US-Dollar 1.699.022,81 2,31
A​m​u​n​d​i ​P​h​.​M​e​t​. ​G​o​l​d ​I​Z ​1​9​-​2​1​1​8
FR0013416716STK
22.887 31.985 9.098 USD 82,004 1.699.022,81 2,31
Investmentanteile 71.195.912,86 96,79
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro 59.751.723,68 81,23
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​E​m​e​r​.​M​a​r​k​.​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1882453233ANT
835 848 EUR 1.156,700 965.844,50 1,31
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​E​U​R ​G​o​v​.​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1882474585ANT
6.068 2.789 EUR 904,020 5.485.593,36 7,46
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​P​i​o​n​e​e​r ​U​S ​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1883851682ANT
7.062 3.018 2.718 EUR 1.012,620 7.151.122,44 9,72
B​G​F ​- ​E​m​e​r​.​E​u​r​.​F​d​. ​’​D ​2​‘
LU0252967533ANT
7.114 EUR 62,960 447.897,44 0,61
B​G​F​-​E​u​r​.​E​q​.​I​n​c​.​F​d​. ​’​I​2​‘
LU1222728690ANT
190.109 7.695 109.752 EUR 14,740 2.802.206,66 3,81
B​G​F​-​G​l​.​H​Y ​B​d​. ​’​D​2​‘
LU0368267034ANT
76.366 143.368 EUR 18,690 1.427.280,54 1,94
B​G​F​-​J​a​p​.​F​l​e​x​.​E​q​.​F​d​. ​’​D​2​‘
LU0827883447ANT
93.887 63.772 59.495 EUR 17,720 1.663.677,64 2,26
D​W​S ​I​n​v​.​-​E​u​r​o ​C​o​r​p​.​B​d​. ​’​L​C​‘
LU0300357554ANT
19.807 17.154 EUR 156,250 3.094.843,75 4,21
D​W​S ​I​n​v​.​-​E​u​r​o​-​G​o​v ​B​d​. ​’​L​C​‘
LU0145652052ANT
31.314 14.353 EUR 174,720 5.471.182,08 7,44
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​E​m​e​r​.​M​a​r​k​.​D​. ​’​I​‘
LU1992937299ANT
110.517 108.581 EUR 8,289 916.075,41 1,25
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​E​u​r​.​L​.​C​.​F​d​. ​’​Y​‘
LU0318939765ANT
141.554 83.171 EUR 19,450 2.753.225,30 3,74
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​U​S​D ​B​d​.​F​d​. ​’​I​‘
LU1599147714ANT
710.537 308.373 280.210 EUR 10,100 7.176.423,70 9,76
J​P​M​-​A​s​i​a ​P​a​c​.​E​q​.​F​d​. ​’​C​‘
LU0441856100ANT
18.062 26.148 EUR 170,930 3.087.337,66 4,20
J​P​M​-​L​a​t​i​n ​A​m​e​r​.​E​q​. ​’​C​‘
LU0994429487ANT
15.346 13.749 9.877 EUR 112,960 1.733.484,16 2,36
J​P​M​-​U​S ​E​q​.​A​l​l ​C​a​p ​F​d​. ​’​I​‘
LU1732800179ANT
39.535 1.010 26.889 EUR 202,530 8.007.023,55 10,89
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F​-​A​s​i​a​n ​O​p​p​. ​’​C​‘
LU0248183658ANT
125.154 164.515 EUR 23,962 2.998.927,63 4,08
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​E​m​.​E​u​r​. ​’​Y​9​‘
LU2473381015ANT
1.239 EUR 56,768 70.344,71 0,10
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​G​l​.​H​Y ​’​C​‘
LU0189895658ANT
29.718 58.779 EUR 46,782 1.390.279,36 1,89
U​n​i​E​u​r​o​R​e​n​t​a ​C​o​r​p​. ​’​M​‘
LU0117073196ANT
291 237 EUR 10.683,690 3.108.953,79 4,23
US-Dollar 9.748.731,78 13,25
B​G​F​-​U​S ​F​l​e​x​.​E​q​.​F​d​. ​’​I​2​‘
LU0368250220ANT
216.660 4.761 140.062 USD 41,180 8.076.819,63 10,98
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​L​a​t​.​A​m​e​r​.​F​d​. ​’​Y​‘
LU0346391674ANT
163.296 153.528 103.091 USD 11,310 1.671.912,15 2,27
Japanische Yen 1.695.457,40 2,30
J​P​M ​I​n​v​.​-​J​a​p​a​n ​S​t​r​a​t​.​V​a​l​. ​’​C​‘
LU0329205438ANT
6.225 4.270 3.477 JPY 42.416,000 1.695.457,40 2,30
Summe Wertpapiervermögen 72.894.935,67 99,10
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 849.164,36 1,15
Bankguthaben 849.164,36 1,15
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​e​u​t​s​c​h​e ​A​p​o​t​h​e​k​e​r​- ​u​n​d ​Ä​r​z​t​e​b​a​n​k ​e​G
EUR
849.164,36 % 100,000 849.164,36 1,15
Sonstige Vermögensgegenstände 12.242,28 0,02
F​o​r​d​e​r​u​n​g​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n
EUR
12.242,28 12.242,28 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten -198.053,95 -0,27
V​e​r​b​i​n​d​l​i​c​h​k​e​i​t​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n
EUR
-31.779,20 -31.779,20 -0,04
K​o​s​t​e​n​a​b​g​r​e​n​z​u​n​g​e​n
EUR
-166.274,75 -166.274,75 -0,23
Fondsvermögen EUR 73.558.288,36 100,00*)
apo TopSelect Balance A
ISIN DE000A1W9AD2
Fondsvermögen (EUR) 73.558.288,36
Anteilwert (EUR) 57,29
Umlaufende Anteile (STK) 1.283.904,71

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.12.2023 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.12.2023

Japanische Yen (JPY) 155,73355 = 1 (EUR)
US-Dollar (USD) 1,10465 = 1 (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen

(Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​E​m​e​r​.​E​u​r​o​p​e ​’​C​‘ LU0106820292 ANT 52.318

apo TopSelect Balance A

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Anteile im Umlauf 1.283.904,7050
EUR insgesamt
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 30.030,29
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 64.578,88
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 31.630,51
Summe der Erträge 126.239,68
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -181,69
2. Verwaltungsvergütung -976.938,75
3. Verwahrstellenvergütung -106.556,61
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.448,00
5. Sonstige Aufwendungen -3.776,22
Summe der Aufwendungen -1.096.901,27
III. Ordentlicher Nettoertrag -970.661,59
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 3.279.558,42
2. Realisierte Verluste -2.584.609,27
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 694.949,15
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -275.712,44
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2.614.707,26
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 5.665.436,05
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 8.280.143,31
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 8.004.430,87

apo TopSelect Balance A

Entwicklungsrechnung

EUR insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 100.841.438,64
1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -35.138.372,36
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 4.891.512,72
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -40.029.885,08
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -149.208,79
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 8.004.430,87
davon nicht realisierte Gewinne 2.614.707,26
davon nicht realisierte Verluste 5.665.436,05
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 73.558.288,36

apo TopSelect Balance A

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023
Vermögen in Tsd. EUR 132.710 135.776 100.841 73.558
Anteilwert in EUR 58,01 61,82 52,26 57,29

apo TopSelect Balance A

Verwendungsrechnung

Anteile im Umlauf 1.283.904,7050
EUR insgesamt EUR pro Anteil
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen entspricht dem Betrag, um den die Wiederanlage das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres übersteigt.
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -275.712,44 -0,21
2. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 275.712,44 0,21
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
II. Wiederanlage 0,00 0,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach Derivateverordnung

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in Prozent) 99,10
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in Prozent) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag -4,12 %
größter potenzieller Risikobetrag -5,66 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -4,92 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von
10 Werktagen berechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,99

Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Index Gewicht
ICE BofA World Sovereign Bond Index (EUR Unhedged) 50,00 %
MSCI Daily AC World Index (NR EUR Unhedged) 45,00 %
ECB Euro Short-term Rate – ESTR (TR EUR Unhedged) 5,00 %

Angaben zu den Anteilklassen

apo TopSelect Balance A
ISIN DE000A1W9AD2
Fondsvermögen (EUR) 73.558.288,36
Anteilwert (EUR) 57,29
Umlaufende Anteile (STK) 1.283.904,7050
Ausgabeaufschlag bis zu 3,00%, derzeit 3,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,40%, derzeit 1,40%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Thesaurierung

Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt.

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
Amundi Fd.-Emer.Mark.Bd. ‚I2‘ 0,15000 % p.a.
Amundi Fd.-EUR Gov.Bd. ‚I2‘ 0,10000 % p.a.
Amundi Fd.-Pioneer US Bd. ‚I2‘ 0,10000 % p.a.
BGF – Emer.Eur.Fd. ‚D 2‘ 1,00000 % p.a.
BGF-Eur.Eq.Inc.Fd. ‚I2‘ 0,75000 % p.a.
BGF-Gl.HY Bd. ‚D2‘ 0,55000 % p.a.
BGF-Jap.Flex.Eq.Fd. ‚D2‘ 0,75000 % p.a.
BGF-US Flex.Eq.Fd. ‚I2‘ 0,75000 % p.a.
DWS Inv.-Euro Corp.Bd. ‚LC‘ 0,90000 % p.a.
DWS Inv.-Euro-Gov Bd. ‚LC‘ 0,60000 % p.a.
Fidelity Fd.-Emer.Mark.D. ‚I‘ 0,65000 % p.a.
Fidelity Fd.-Eur.L.C.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
Fidelity Fd.-Lat.Amer.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
Fidelity Fd.-USD Bd.Fd. ‚I‘ 0,40000 % p.a.
JPM Inv.-Japan Strat.Val. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-Asia Pac.Eq.Fd. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-Latin Amer.Eq. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-US Eq.All Cap Fd. ‚I‘ 0,65000 % p.a.
Schroder ISF Emer.Europe ‚C‘ 1,00000 % p.a.
Schroder ISF Em.Eur. ‚Y9‘ 1,50000 % p.a.
Schroder ISF Gl.HY ‚C‘ 0,60000 % p.a.
Schroder ISF-Asian Opp. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
UniEuroRenta Corp. ‚M‘ 0,40000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 5.544,20

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

apo TopSelect Balance A

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 2,25 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

apo TopSelect Balance A

Wesentliche sonstige Erträge

Bestandsprovision (erhalten) EUR 31.330,56

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen

Verwaltungsvergütung KVG EUR -52.947,03
Basisvergütung Asset Manager EUR -923.991,72
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00

Wesentliche sonstige Aufwendungen

Lizenzkosten EUR -2.569,30

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 29,8 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 288 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH.

Hiervon entfallen 27,6 Mio. EUR auf feste und 2,2 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Der Personalaufwand beinhaltet neben den an die Mitarbeiter gezahlten fixen und variablen Vergütungen (einschließlich individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen) auch folgende – exemplarisch genannte – Komponenten, die zur festen Vergütung gezählt werden: Beiträge zum BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., laufende Ruhegeldzahlungen und Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Die Vergütung der Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 15 KAGB betrug 1,3 Mio. EUR, die Vergütung von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt (nachfolgend „Risikoträger“) betrug 3,0 Mio. EUR, die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter mit Kontrollfunktionen 3,0 Mio. EUR und die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Führungskräfte und Risikoträger, betrug 22,2 Mio. EUR. Teilweise besteht Personenidentität bei den aufgeführten Personengruppen; die Vergütung für diese Mitarbeiter ist in allen betreffenden in diesem Absatz genannten Summen ausgewiesen.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Bei Tarifangestellten richtet sich die feste Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen.

Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Cash-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Anteilen an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc., zusammen. Das Verhältnis von Cash-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt. Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Die Ausführungen zur variablen Vergütungskomponente finden ausschließlich bei den Geschäftsleitern der Gesellschaft Anwendung.

Die Gesellschaft ist als 100 %-ige Tochtergesellschaft der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH Teil des HSBC Trinkaus Konzerns, für welchen ein Vergütungskontrollausschuss (gemäß Institutsvergütungsverordnung) bestellt ist, der auch die Vergütungspolitik der HSBC INKA unter Beachtung der oben genannten Anforderungen prüfen und überwachen wird. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik ergab keinen wesentlichen Änderungsbedarf.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

Apo Asset Management GmbH
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 3.774.132,00
davon feste Vergütung (EUR) 2.935.132,00
davon variable Vergütung (EUR) 839.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 29,00

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
apo TopSelect Balance 529900GDPFZ5KMEQIE30

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Sondervermögen investierte auf globaler Ebene überwiegend in Zielfonds, gemäß den Ausführungen im Verkaufsprospekt. Das Sondervermögen bevorzugte dabei die Investition in Zielfonds, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten oder Zielfonds, die selbst gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren oder Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen zu mindestens 90% aus Staatanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und zu maximal 10% Staatsanleihen enthielten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren. Aufgrund der Variabilität und Diversifizierung von Zielfonds und ETFs wurde kein Schwerpunkt bzw. keine Strategie zur Beachtung von bestimmten ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen verfolgt, sondern insgesamt eine gute ESG-Charakteristik des Portfolios angestrebt.
Folglich wurden ökologische (E), soziale (S) Merkmale, sowie Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (G) im Auswahlprozess der Zielfonds berücksichtigt. Hierbei wurden Aspekte aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.
Konkrete Umweltziele im Sinne der EU-Taxonomie wurden durch den Fonds nicht verfolgt.
Für das Sondervermögen wurde kein konkreter ESG-Referenzindex festgelegt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die nachfolgenden Nachhaltigkeitsindikatoren wurden für den überwiegenden Teil des Sondervermögens verbindlich angewendet.
Um dies sicherzustellen, wurde auf Basis der nachfolgend beschriebenen Nachhaltigkeitsindikatoren eine Positivliste von Zielfonds/​ETFs erstellt, die den ESG-Anforderungen entsprochen haben. Der Fonds musste mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs investieren, die auf dieser Liste enthalten waren. Das Fondsmanagement strebte grundsätzlich einen möglichst hohen Anteil solcher Zielfonds/​ETFs im Sondervermögen an, ohne jedoch einen konkreten höheren Anteil verbindlich festzulegen. Bei der Fondsauswahl wurden in der Regel Zielfonds mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Zielfonds bevorzugt, d.h. bei vergleichbarem Risiko/​Renditeprofil wurde in den Zielfonds investiert, welcher über eine bessere ESG-Charakteristik verfügte. Bei der Erstellung der Positivliste der Zielfonds/​ETFs wurden die folgenden Indikatoren alternativ verbindlich angewendet:

Überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben, unter Berücksichtigung der Historical Corporate Sustainability Score und Historical Sovereign Sustainability Score). Diese Scores stellten hinsichtlich der in einem Zielfonds/​ETF enthaltenen Unternehmensinvestments und Staateninvestments den gewichteten Durchschnitt der letzten 12 Monate dar und basierten auf der Bewertungsmethodologie für Unternehmens- und Staatenrisiken von Morningstar Sustainalytics.

Zielfonds/​ETFs, die selbst gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.

Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und die maximal 10% als „Partly free“ klassifizierte und keine als „Not free“ klassifizierte Staatsanleihen enthalten haben.

Zum Geschäftsjahresende waren insgesamt 66,58% des Anlagevolumens in Zielfonds/​ETFs gemäß der Positivliste investiert, während der Referenzperiode waren dies jederzeit mindestens 51% des Anlagevolumens. Dies wurde durch den beauftragten externen Fondsmanager sowie innerhalb der Anlagegrenzprüfung mittels der beschriebenen Positivliste sichergestellt.
Die anderen 33,42% des Anlagevolumens umfassten bspw. Bankguthaben, Derivate sowie Investments, für die keine hinreichenden ESG-Daten vorhanden waren und/​oder für die der beauftragte externe Fondsmanager keine eindeutige ESG Beurteilung treffen konnte.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 01.01.2023 – 31.12.2023 01.01.2022 – 31.12.2022
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 66,58% 78,50%
Nachhaltige Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Andere E/​S Merkmale 0,00% 0,00%
Anteil der Sonstigen Investitionen 33,42% 21,50%

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2023 – 31.12.2023

 

Hauptinvestitionen gemäß diesem Abschnitt sind die 15 Positionen des Fonds mit der aggregiert höchsten Summe der Kurswerte am Fondsvermögen, berechnet an vier hierzu verwendeten Bewertungsstichtagen. Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage der vier Quartalsenden des Berichtszeitraums. Die Angabe erfolgt in Prozent der Summe der Kurswerte am Fondsvermögen über alle vier Bewertungsstichtage.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
BGF-US FLEXIBLE EQ. I2 DL (LU0368250220) Finanzsektor 11,01% LU
JPM-US.E.AC.JPMUSEAC IAEO (LU1732800179) Finanzsektor 10,97% LU
FID.FDS-USD BD I ACC.EO H (LU1599147714) Finanzsektor 9,67% LU
AMF-PION.US BD I2 HGDEOA (LU1883851682) Finanzsektor 9,65% LU
DWS I.-EURO-GOV BONDS LC (LU0145652052) Finanzsektor 7,49% LU
AF-AMU.F.EU.GO.BD I2EOC (LU1882474585) Finanzsektor 7,42% LU
UNIEURORENTA CORPOR.M (LU0117073196) Finanzsektor 4,23% LU
DWS I.-EO CORP.BDS LC (LU0300357554) Finanzsektor 4,22% LU
SCHR.ISF-ASIAN OPP.CACCEO (LU0248183658) Finanzsektor 4,12% LU
JPM-AS.PACIFIC EQ.C EO (LU0441856100) Finanzsektor 4,12% LU
BGF-EUROPE.EQ.INC.I2ACCEO (LU1222728690) Finanzsektor 3,85% LU
FID.FDS-EU.L.COS Y ACC.EO (LU0318939765) Finanzsektor 3,78% LU
AMUNDIPHME ETC Z 2118 (FR0013416716) Finanzsektor 2,30% IE
JPM-LA.AM.EQ.JMPLAE CAEO (LU0994429487) Finanzsektor 2,29% LU
FID.FDS-LATIN AMER.YACCDL (LU0346391674) Finanzsektor 2,27% LU

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind gemäß diesem Informationsdokument auch alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen und nicht nur nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung oder Taxonomieverordnung. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Der Fonds war zum Berichtsstichtag im Wesentlichen in Zielfonds/​ETFs investiert. Bei diesen erfolgt keine Durchschau in einzelne Wirtschaftssektoren. Die Zielfonds/​ETFs werden in der nachfolgenden Übersicht in der Rubrik „Finanzsektor“ ausgewiesen. Zum Berichtsstichtag waren keine direkten Unternehmensinvestments vorhanden. Daher können keine Angaben zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen, erfolgen.
Sektor Anteil
Finanzsektor 99,10%
Banking/​Bankwesen 1,13%
Sonstiges -0,23%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Für diesen Fonds ist keine entsprechende verbindliche Mindestquote vorgesehen. Die Gesellschaft schätzt aktuell den Anteil der in standardisierter Form verfügbaren berichteten bzw. hinreichend belastbaren Daten als zu gering ein, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Anforderungen des Artikels 3 der Taxonomie-Verordnung verbindlich zu bestimmen bzw. auszuweisen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum aktuellen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen und wurde auch bereits zum vorherigen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen, so dass sich keine Änderung der Berichterstattung im Vergleich zum früheren Bezugszeitraum ergibt.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wurde zum Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen. Somit konnte auch keine Differenzierung nach Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten vorgenommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Die Kategorie „Andere Investitionen“ beinhaltete Absicherungsinstrumente, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorlagen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb der entsprechenden Instrumente wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz angewendet. Ein gezielter Anlagezweck wurde für die getätigten Investitionen nicht definiert.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Der Fonds strebte an, mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs zu investieren, deren Anlagestrategie auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet war. Die investierbaren Zielfonds wurden mittels Positivliste erfasst. Dabei wurden folgende Maßnahmen zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen:

Grundsätzlich investierte das Fondsmanagement möglichst in ETFs/​Zielfonds, die selbst gemäß Art. 8 oder Art 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.

Daneben wurde bevorzugt in Zielfonds/​ETFs investiert, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten.

Bei Investitionen in Staatsanleihen-Fonds/​ETF durften nur Zielfonds erworben werden, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren. Max. 10% des investierten Vermögens dieser Zielfonds/​ETFs durften Staatsanleihen enthalten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren.

Die zugrundeliegende Anlagestrategie diente als Leitlinie für die Investitionsentscheidungen des Sondervermögens, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden. Innerhalb des Fonds wurden keine verbindlich nachhaltigen Investitionen getätigt.
Eine konkrete Mitwirkungspolitik war für den Fonds nicht Teil der beschriebenen ökologischen/​sozialen Anlagestrategie, da überwiegend in Zielfonds investiert wurde.

 

Düsseldorf, den 02.01.2024

Internationale

Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens apo TopSelect Balance – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht, der mit den Tätigkeitsberichten der Sondervermögen apo TopSelect Stabilität und apo TopSelect Wachstum zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 19. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Düsseldorf, den 19. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andre Hütig Wirtschaftsprüfer

ppa. Markus Peters Wirtschaftsprüfer

Vermögensübersicht

apo TopSelect Stabilität

Kurswert %-Anteil des
in EUR Fondsver-
mögens
*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 34.988.040,01 100,33
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 38.820,29 0,11
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 490.066,60 1,41
7. Sonstige Vermögensgegenstände 34.459.153,12 98,81
Zielfondsanteile 33.983.379,22 97,45
Rentenfonds 23.983.964,30 68,77
Aktienfonds 9.999.414,92 28,67
Zertifikate 475.773,90 1,36
II. Verbindlichkeiten -113.971,77 -0,33
Sonstige Verbindlichkeiten -113.971,77 -0,33
III. Fondsvermögen 34.874.068,24 100,00*)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung
ISIN/​
Stück bzw.
Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert %-Anteil
Markt
Anteile
31.12.2023 Zugänge Abgänge in EUR des
bzw. Whg. im Berichtszeitraum Fondsver-
mögens

*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Börsengehandelte Wertpapiere 475.773,90 1,36
Zertifikate
US-Dollar 475.773,90 1,36
A​m​u​n​d​i ​P​h​.​M​e​t​. ​G​o​l​d ​I​Z ​1​9​-​2​1​1​8
FR0013416716STK
6.409 9.842 3.433 USD 82,004 475.773,90 1,36
Investmentanteile 33.983.379,22 97,45
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro 30.730.955,20 88,12
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​E​m​e​r​.​M​a​r​k​.​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1882453233ANT
543 319 EUR 1.156,700 628.088,10 1,80
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​E​U​R ​G​o​v​.​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1882474585ANT
4.028 1.777 2.301 EUR 904,020 3.641.392,56 10,44
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​P​i​o​n​e​e​r ​U​S ​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1883851682ANT
4.688 3.630 2.419 EUR 1.012,620 4.747.162,56 13,61
B​G​F ​- ​E​m​e​r​.​E​u​r​.​F​d​. ​’​D ​2​‘
LU0252967533ANT
1.971 EUR 62,960 124.094,16 0,36
B​G​F​-​E​u​r​.​E​q​.​I​n​c​.​F​d​. ​’​I​2​‘
LU1222728690ANT
53.754 22.063 35.461 EUR 14,740 792.333,96 2,27
B​G​F​-​G​l​.​H​Y ​B​d​. ​’​D​2​‘
LU0368267034ANT
48.759 66.205 EUR 18,690 911.305,71 2,61
B​G​F​-​J​a​p​.​F​l​e​x​.​E​q​.​F​d​. ​’​D​2​‘
LU0827883447ANT
26.976 28.481 20.797 EUR 17,720 478.014,72 1,37
D​W​S ​I​n​v​.​-​E​u​r​o ​C​o​r​p​.​B​d​. ​’​L​C​‘
LU0300357554ANT
13.236 1.613 7.776 EUR 156,250 2.068.125,00 5,93
D​W​S ​I​n​v​.​-​E​u​r​o​-​G​o​v ​B​d​. ​’​L​C​‘
LU0145652052ANT
20.788 9.340 12.002 EUR 174,720 3.632.079,36 10,41
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​E​m​e​r​.​M​a​r​k​.​D​. ​’​I​‘
LU1992937299ANT
73.367 40.295 EUR 8,289 608.139,06 1,74
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​E​u​r​.​L​.​C​.​F​d​. ​’​Y​‘
LU0318939765ANT
41.430 16.605 24.957 EUR 19,450 805.813,50 2,31
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​U​S​D ​B​d​.​F​d​. ​’​I​‘
LU1599147714ANT
471.692 368.231 248.335 EUR 10,100 4.764.089,20 13,66
J​P​M​-​A​s​i​a ​P​a​c​.​E​q​.​F​d​. ​’​C​‘
LU0441856100ANT
5.119 4.808 EUR 170,930 874.990,67 2,51
J​P​M​-​L​a​t​i​n ​A​m​e​r​.​E​q​. ​’​C​‘
LU0994429487ANT
4.206 5.170 3.650 EUR 112,960 475.109,76 1,36
J​P​M​-​U​S ​E​q​.​A​l​l ​C​a​p ​F​d​. ​’​I​‘
LU1732800179ANT
11.248 5.592 8.814 EUR 202,530 2.278.057,44 6,53
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F​-​A​s​i​a​n ​O​p​p​. ​’​C​‘
LU0248183658ANT
37.514 1.084 28.835 EUR 23,962 898.906,72 2,58
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​E​m​.​E​u​r​. ​’​Y​9​‘
LU2473381015ANT
347 EUR 56,768 19.669,97 0,06
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​G​l​.​H​Y ​’​C​‘
LU0189895658ANT
19.472 26.789 EUR 46,782 910.946,89 2,61
U​n​i​E​u​r​o​R​e​n​t​a ​C​o​r​p​. ​’​M​‘
LU0117073196ANT
194 29 109 EUR 10.683,690 2.072.635,86 5,94
US-Dollar 2.773.610,51 7,95
B​G​F​-​U​S ​F​l​e​x​.​E​q​.​F​d​. ​’​I​2​‘
LU0368250220ANT
61.642 30.492 45.299 USD 41,180 2.297.938,32 6,59
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​L​a​t​.​A​m​e​r​.​F​d​. ​’​Y​‘
LU0346391674ANT
46.459 55.566 36.529 USD 11,310 475.672,19 1,36
i​S​h​a​r​e​s​-​M​S​C​I ​E​a​s​t​.​E​u​r​.​C​a​p​.
IE00B0M63953ANT
3.437 USD 0,000 0,00 0,00
Japanische Yen 478.813,51 1,37
J​P​M ​I​n​v​.​-​J​a​p​a​n ​S​t​r​a​t​.​V​a​l​. ​’​C​‘
LU0329205438ANT
1.758 1.807 1.269 JPY 42.416,000 478.813,51 1,37
Summe Wertpapiervermögen 34.459.153,12 98,81
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 490.066,60 1,41
Bankguthaben 490.066,60 1,41
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​e​u​t​s​c​h​e ​A​p​o​t​h​e​k​e​r​- ​u​n​d ​Ä​r​z​t​e​b​a​n​k ​e​G
EUR
490.066,60 % 100,000 490.066,60 1,41
Sonstige Vermögensgegenstände 38.820,29 0,11
F​o​r​d​e​r​u​n​g​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n
EUR
38.820,29 38.820,29 0,11
Sonstige Verbindlichkeiten -113.971,77 -0,33
V​e​r​b​i​n​d​l​i​c​h​k​e​i​t​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n
EUR
-49.903,84 -49.903,84 -0,14
K​o​s​t​e​n​a​b​g​r​e​n​z​u​n​g​e​n
EUR
-64.067,93 -64.067,93 -0,18
Fondsvermögen EUR 34.874.068,24 100,00*)
apo TopSelect Stabilität A
ISIN DE000A1W9AC4
Fondsvermögen (EUR) 34.874.068,24
Anteilwert (EUR) 52,35
Umlaufende Anteile (STK) 666.220,71

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.12.2023 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.12.2023

Japanische Yen (JPY) 155,73355 = 1 (EUR)
US-Dollar (USD) 1,10465 = 1 (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen

(Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro
A​m​u​n​d​i ​E​T​F​-​G​o​v​.​0​-​6​M ​E​O ​I​G ​’​C​‘ FR0010754200 ANT 24.340
i​S​h​.​e​b​.​r​.​G​o​v​.​G​e​r​.​0​-​1​y ​U​.​E​T​F DE000A0Q4RZ9 ANT 22.221
L​y​x​o​r ​I​F​-​L​y​x​.​S​m​.​O​v​e​r​n​.​R​e​t​. ​’​C​‘ LU1190417599 ANT 28.638
M​U​F​-​A​m​u​n​d​i ​E​U​R ​O​v​e​r​n​g​h​t ​R​e​t​. FR0010510800 ANT 27.225
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​E​m​e​r​.​E​u​r​o​p​e ​’​C​‘ LU0106820292 ANT 12.866
X​t​r​.​I​I ​E​U​R ​O​v​.​R​a​t​e ​S​w​a​p ​’​1​C​‘ LU0290358497 ANT 20.777

apo TopSelect Stabilität A

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Anteile im Umlauf 666.220,7120
EUR insgesamt
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 13.459,94
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 43.294,40
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 20.654,01
Summe der Erträge 77.408,35
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -87,93
2. Verwaltungsvergütung -381.385,60
3. Verwahrstellenvergütung -48.581,39
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -5.834,89
5. Sonstige Aufwendungen -4.191,73
Summe der Aufwendungen -440.081,54
III. Ordentlicher Nettoertrag -362.673,19
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 867.904,39
2. Realisierte Verluste -1.395.782,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -527.877,89
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -890.551,08
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 732.684,07
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 3.098.505,82
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3.831.189,89
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.940.638,81

apo TopSelect Stabilität A

Entwicklungsrechnung

EUR insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 37.027.326,68
1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -4.800.468,94
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 16.238.949,01
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -21.039.417,95
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -293.428,31
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.940.638,81
davon nicht realisierte Gewinne 732.684,07
davon nicht realisierte Verluste 3.098.505,82
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 34.874.068,24

apo TopSelect Stabilität A

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023
Vermögen in Tsd. EUR 55.216 53.875 37.027 34.874
Anteilwert in EUR 56,65 58,33 48,97 52,35

apo TopSelect Stabilität A

Verwendungsrechnung

Anteile im Umlauf 666.220,7120
EUR insgesamt EUR pro Anteil
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen entspricht dem Betrag, um den die Wiederanlage das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres übersteigt.
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -890.551,08 -1,34
2. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 890.551,08 1,34
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
II. Wiederanlage 0,00 0,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach Derivateverordnung

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in Prozent) 98,81
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in Prozent) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag -2,30 %
größter potenzieller Risikobetrag -5,62 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -4,26 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von
10 Werktagen berechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,99

Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Index Gewicht
ICE BofA World Sovereign Bond Index (EUR Unhedged) 70,00 %
MSCI Daily AC World Index (NR EUR Unhedged) 25,00 %
ECB Euro Short-term Rate – ESTR (TR EUR Unhedged) 5,00 %

Angaben zu den Anteilklassen

apo TopSelect Stabilität A
ISIN DE000A1W9AC4
Fondsvermögen (EUR) 34.874.068,24
Anteilwert (EUR) 52,35
Umlaufende Anteile (STK) 666.220,7120
Ausgabeaufschlag bis zu 2,00%, derzeit 2,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,15%, derzeit 1,15%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Thesaurierung

Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt.

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
Amundi ETF-Gov.0-6M EO IG ‚C‘ 0,14000 % p.a.
Amundi Fd.-Emer.Mark.Bd. ‚I2‘ 0,15000 % p.a.
Amundi Fd.-EUR Gov.Bd. ‚I2‘ 0,10000 % p.a.
Amundi Fd.-Pioneer US Bd. ‚I2‘ 0,10000 % p.a.
BGF – Emer.Eur.Fd. ‚D 2‘ 1,00000 % p.a.
BGF-Eur.Eq.Inc.Fd. ‚I2‘ 0,75000 % p.a.
BGF-Gl.HY Bd. ‚D2‘ 0,55000 % p.a.
BGF-Jap.Flex.Eq.Fd. ‚D2‘ 0,75000 % p.a.
BGF-US Flex.Eq.Fd. ‚I2‘ 0,75000 % p.a.
DWS Inv.-Euro Corp.Bd. ‚LC‘ 0,90000 % p.a.
DWS Inv.-Euro-Gov Bd. ‚LC‘ 0,60000 % p.a.
Fidelity Fd.-Emer.Mark.D. ‚I‘ 0,65000 % p.a.
Fidelity Fd.-Eur.L.C.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
Fidelity Fd.-Lat.Amer.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
Fidelity Fd.-USD Bd.Fd. ‚I‘ 0,40000 % p.a.
iSh.eb.r.Gov.Ger.0-1y U.ETF 0,13000 % p.a.
JPM Inv.-Japan Strat.Val. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-Asia Pac.Eq.Fd. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-Latin Amer.Eq. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-US Eq.All Cap Fd. ‚I‘ 0,65000 % p.a.
Lyxor IF-Lyx.Sm.Overn.Ret. ‚C‘ 0,05000 % p.a.
MUF-Amundi EUR Overnght Ret. 0,10000 % p.a.
Schroder ISF Emer.Europe ‚C‘ 1,00000 % p.a.
Schroder ISF Em.Eur. ‚Y9‘ 1,50000 % p.a.
Schroder ISF Gl.HY ‚C‘ 0,60000 % p.a.
Schroder ISF-Asian Opp. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
UniEuroRenta Corp. ‚M‘ 0,40000 % p.a.
Xtr.II EUR Ov.Rate Swap ‚1C‘ 0,02000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 15.615,28

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

apo TopSelect Stabilität A

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,93 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

apo TopSelect Stabilität A

Wesentliche sonstige Erträge

Bestandsprovision (erhalten) EUR 20.173,39

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen

Verwaltungsvergütung KVG EUR -37.101,68
Basisvergütung Asset Manager EUR -344.283,92
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00

Wesentliche sonstige Aufwendungen

Lizenzkosten EUR -2.495,80

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 29,8 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 288 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH.

Hiervon entfallen 27,6 Mio. EUR auf feste und 2,2 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Der Personalaufwand beinhaltet neben den an die Mitarbeiter gezahlten fixen und variablen Vergütungen (einschließlich individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen) auch folgende – exemplarisch genannte – Komponenten, die zur festen Vergütung gezählt werden: Beiträge zum BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., laufende Ruhegeldzahlungen und Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Die Vergütung der Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 15 KAGB betrug 1,3 Mio. EUR, die Vergütung von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt (nachfolgend „Risikoträger“) betrug 3,0 Mio. EUR, die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter mit Kontrollfunktionen 3,0 Mio. EUR und die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Führungskräfte und Risikoträger, betrug 22,2 Mio. EUR. Teilweise besteht Personenidentität bei den aufgeführten Personengruppen; die Vergütung für diese Mitarbeiter ist in allen betreffenden in diesem Absatz genannten Summen ausgewiesen.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Bei Tarifangestellten richtet sich die feste Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen.

Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Cash-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Anteilen an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc., zusammen. Das Verhältnis von Cash-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt. Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Die Ausführungen zur variablen Vergütungskomponente finden ausschließlich bei den Geschäftsleitern der Gesellschaft Anwendung.

Die Gesellschaft ist als 100 %-ige Tochtergesellschaft der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH Teil des HSBC Trinkaus Konzerns, für welchen ein Vergütungskontrollausschuss (gemäß Institutsvergütungsverordnung) bestellt ist, der auch die Vergütungspolitik der HSBC INKA unter Beachtung der oben genannten Anforderungen prüfen und überwachen wird. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik ergab keinen wesentlichen Änderungsbedarf.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

Apo Asset Management GmbH
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 3.774.132,00
davon feste Vergütung (EUR) 2.935.132,00
davon variable Vergütung (EUR) 839.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 29,00

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
apo TopSelect Stabilität 529900B39LVXOOBPSI41

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Sondervermögen investierte auf globaler Ebene überwiegend in Zielfonds, gemäß den Ausführungen im Verkaufsprospekt. Das Sondervermögen bevorzugte dabei die Investition in Zielfonds, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten oder Zielfonds, die selbst gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren oder Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen zu mindestens 90% aus Staatanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und zu maximal 10% Staatsanleihen enthielten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren. Aufgrund der Variabilität und Diversifizierung von Zielfonds und ETFs wurde kein Schwerpunkt bzw. keine Strategie zur Beachtung von bestimmten ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen verfolgt, sondern insgesamt eine gute ESG-Charakteristik des Portfolios angestrebt.
Folglich wurden ökologische (E), soziale (S) Merkmale, sowie Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (G) im Auswahlprozess der Zielfonds berücksichtigt. Hierbei wurden Aspekte aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.
Konkrete Umweltziele im Sinne der EU-Taxonomie wurden durch den Fonds nicht verfolgt.
Für das Sondervermögen wurde kein konkreter ESG-Referenzindex festgelegt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die nachfolgenden Nachhaltigkeitsindikatoren wurden für den überwiegenden Teil des Sondervermögens verbindlich angewendet.
Um dies sicherzustellen, wurde auf Basis der nachfolgend beschriebenen Nachhaltigkeitsindikatoren eine Positivliste von Zielfonds/​ETFs erstellt, die den ESG-Anforderungen entsprochen haben. Der Fonds musste mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs investieren, die auf dieser Liste enthalten waren. Das Fondsmanagement strebte grundsätzlich einen möglichst hohen Anteil solcher Zielfonds/​ETFs im Sondervermögen an, ohne jedoch einen konkreten höheren Anteil verbindlich festzulegen. Bei der Fondsauswahl wurden in der Regel Zielfonds mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Zielfonds bevorzugt, d.h. bei vergleichbarem Risiko/​Renditeprofil wurde in den Zielfonds investiert, welcher über eine bessere ESG-Charakteristik verfügte. Bei der Erstellung der Positivliste der Zielfonds/​ETFs wurden die folgenden Indikatoren alternativ verbindlich angewendet:

Überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben, unter Berücksichtigung der Historical Corporate Sustainability Score und Historical Sovereign Sustainability Score). Diese Scores stellten hinsichtlich der in einem Zielfonds/​ETF enthaltenen Unternehmensinvestments und Staateninvestments den gewichteten Durchschnitt der letzten 12 Monate dar und basierten auf der Bewertungsmethodologie für Unternehmens- und Staatenrisiken von Morningstar Sustainalytics.

Zielfonds/​ETFs, die selbst gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.

Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und die maximal 10% als „Partly free“ klassifizierte und keine als „Not free“ klassifizierte Staatsanleihen enthalten haben.

Zum Geschäftsjahresende waren insgesamt 69,95% des Anlagevolumens in Zielfonds/​ETFs gemäß der Positivliste investiert, während der Referenzperiode waren dies jederzeit mindestens 51% des Anlagevolumens. Dies wurde durch den beauftragten externen Fondsmanager sowie innerhalb der Anlagegrenzprüfung mittels der beschriebenen Positivliste sichergestellt.
Die anderen 30,05% des Anlagevolumens umfassten bspw. Bankguthaben, Derivate sowie Investments, für die keine hinreichenden ESG-Daten vorhanden waren und/​oder für die der beauftragte externe Fondsmanager keine eindeutige ESG Beurteilung treffen konnte.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 01.01.2023 – 31.12.2023 01.01.2022 – 31.12.2022
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 69,95% 83,18%
Nachhaltige Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Andere E/​S Merkmale 0,00% 0,00%
Anteil der Sonstigen Investitionen 30,05% 16,82%

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2023 – 31.12.2023

 

Hauptinvestitionen gemäß diesem Abschnitt sind die 15 Positionen des Fonds mit der aggregiert höchsten Summe der Kurswerte am Fondsvermögen, berechnet an vier hierzu verwendeten Bewertungsstichtagen. Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage der vier Quartalsenden des Berichtszeitraums. Die Angabe erfolgt in Prozent der Summe der Kurswerte am Fondsvermögen über alle vier Bewertungsstichtage.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
FID.FDS-USD BD I ACC.EO H (LU1599147714) Finanzsektor 13,59% LU
AMF-PION.US BD I2 HGDEOA (LU1883851682) Finanzsektor 13,58% LU
DWS I.-EURO-GOV BONDS LC (LU0145652052) Finanzsektor 10,51% LU
AF-AMU.F.EU.GO.BD I2EOC (LU1882474585) Finanzsektor 10,43% LU
BGF-US FLEXIBLE EQ. I2 DL (LU0368250220) Finanzsektor 6,62% LU
JPM-US.E.AC.JPMUSEAC IAEO (LU1732800179) Finanzsektor 6,55% LU
DWS I.-EO CORP.BDS LC (LU0300357554) Finanzsektor 5,97% LU
UNIEURORENTA CORPOR.M (LU0117073196) Finanzsektor 5,93% LU
SISF GL.HY C ACC.EO HDGD (LU0189895658) Finanzsektor 2,65% LU
BGF-GL HGH YLD BD D2EOH (LU0368267034) Finanzsektor 2,63% LU
SCHR.ISF-ASIAN OPP.CACCEO (LU0248183658) Finanzsektor 2,52% LU
JPM-AS.PACIFIC EQ.C EO (LU0441856100) Finanzsektor 2,50% LU
BGF-EUROPE.EQ.INC.I2ACCEO (LU1222728690) Finanzsektor 2,31% LU
FID.FDS-EU.L.COS Y ACC.EO (LU0318939765) Finanzsektor 2,30% LU
AMF-EME.MKTS BD I2 HGDEOA (LU1882453233) Finanzsektor 1,76% LU

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind gemäß diesem Informationsdokument auch alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen und nicht nur nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung oder Taxonomieverordnung. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Der Fonds war zum Berichtsstichtag im Wesentlichen in Zielfonds/​ETFs investiert. Bei diesen erfolgt keine Durchschau in einzelne Wirtschaftssektoren. Die Zielfonds/​ETFs werden in der nachfolgenden Übersicht in der Rubrik „Finanzsektor“ ausgewiesen. Zum Berichtsstichtag waren keine direkten Unternehmensinvestments vorhanden. Daher können keine Angaben zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen, erfolgen.
Sektor Anteil
Finanzsektor 98,81%
Banking/​Bankwesen 1,37%
Sonstiges -0,18%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Für diesen Fonds ist keine entsprechende verbindliche Mindestquote vorgesehen. Die Gesellschaft schätzt aktuell den Anteil der in standardisierter Form verfügbaren berichteten bzw. hinreichend belastbaren Daten als zu gering ein, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Anforderungen des Artikels 3 der Taxonomie-Verordnung verbindlich zu bestimmen bzw. auszuweisen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum aktuellen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen und wurde auch bereits zum vorherigen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen, so dass sich keine Änderung der Berichterstattung im Vergleich zum früheren Bezugszeitraum ergibt.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wurde zum Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen. Somit konnte auch keine Differenzierung nach Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten vorgenommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Die Kategorie „Andere Investitionen“ beinhaltete Absicherungsinstrumente, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorlagen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb der entsprechenden Instrumente wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz angewendet. Ein gezielter Anlagezweck wurde für die getätigten Investitionen nicht definiert.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Der Fonds strebte an, mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs zu investieren, deren Anlagestrategie auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet war. Die investierbaren Zielfonds wurden mittels Positivliste erfasst. Dabei wurden folgende Maßnahmen zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen:

Grundsätzlich investierte das Fondsmanagement möglichst in ETFs/​Zielfonds, die selbst gemäß Art. 8 oder Art 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.

Daneben wurde bevorzugt in Zielfonds/​ETFs investiert, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten.

Bei Investitionen in Staatsanleihen-Fonds/​ETF durften nur Zielfonds erworben werden, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren. Max. 10% des investierten Vermögens dieser Zielfonds/​ETFs durften Staatsanleihen enthalten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren.

Die zugrundeliegende Anlagestrategie diente als Leitlinie für die Investitionsentscheidungen des Sondervermögens, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden. Innerhalb des Fonds wurden keine verbindlich nachhaltigen Investitionen getätigt.
Eine konkrete Mitwirkungspolitik war für den Fonds nicht Teil der beschriebenen ökologischen/​sozialen Anlagestrategie, da überwiegend in Zielfonds investiert wurde.

 

Düsseldorf, den 02.01.2024

Internationale

Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens apo TopSelect Stabilität – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht, der mit den Tätigkeitsberichten der Sondervermögen apo TopSelect Balance und apo TopSelect Wachstum zusammengefasst, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 19. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Düsseldorf, den 19. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andre Hütig Wirtschaftsprüfer

ppa. Markus Peters Wirtschaftsprüfer

Vermögensübersicht

apo TopSelect Wachstum

Kurswert %-Anteil des
in EUR Fondsver-
mögens
*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 37.262.286,09 100,30
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 0,00 0,00
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 572.405,31 1,54
7. Sonstige Vermögensgegenstände 36.689.880,78 98,76
Zielfondsanteile 35.340.357,66 95,13
Aktienfonds 28.084.055,35 75,59
Rentenfonds 7.256.302,31 19,53
Zertifikate 1.349.523,12 3,63
II. Verbindlichkeiten -110.969,08 -0,30
Sonstige Verbindlichkeiten -110.969,08 -0,30
III. Fondsvermögen 37.151.317,01 100,00*)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung
ISIN/​
Stück bzw.
Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert %-Anteil
Markt
Anteile
31.12.2023 Zugänge Abgänge in EUR des
bzw. Whg. im Berichtszeitraum Fondsver-
mögens

*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Börsengehandelte Wertpapiere 1.349.523,12 3,63
Zertifikate
US-Dollar 1.349.523,12 3,63
A​m​u​n​d​i ​P​h​.​M​e​t​. ​G​o​l​d ​I​Z ​1​9​-​2​1​1​8
FR0013416716STK
18.179 22.980 4.801 USD 82,004 1.349.523,12 3,63
Investmentanteile 35.340.357,66 95,13
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro 26.129.022,99 70,33
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​E​m​e​r​.​M​a​r​k​.​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1882453233ANT
159 83 EUR 1.156,700 183.915,30 0,50
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​E​U​R ​G​o​v​.​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1882474585ANT
1.222 291 386 EUR 904,020 1.104.712,44 2,97
A​m​u​n​d​i ​F​d​.​-​P​i​o​n​e​e​r ​U​S ​B​d​. ​’​I​2​‘
LU1883851682ANT
1.422 800 384 EUR 1.012,620 1.439.945,64 3,88
B​G​F ​- ​E​m​e​r​.​E​u​r​.​F​d​. ​’​D ​2​‘
LU0252967533ANT
3.835 EUR 62,960 241.451,60 0,65
B​G​F​-​E​u​r​.​E​q​.​I​n​c​.​F​d​. ​’​I​2​‘
LU1222728690ANT
153.330 31.501 58.271 EUR 14,740 2.260.084,20 6,08
B​G​F​-​G​l​.​H​Y ​B​d​. ​’​D​2​‘
LU0368267034ANT
14.794 19.207 EUR 18,690 276.499,86 0,74
B​G​F​-​J​a​p​.​F​l​e​x​.​E​q​.​F​d​. ​’​D​2​‘
LU0827883447ANT
76.606 62.150 36.703 EUR 17,720 1.357.458,32 3,65
D​W​S ​I​n​v​.​-​E​u​r​o ​C​o​r​p​.​B​d​. ​’​L​C​‘
LU0300357554ANT
3.989 1.584 EUR 156,250 623.281,25 1,68
D​W​S ​I​n​v​.​-​E​u​r​o​-​G​o​v ​B​d​. ​’​L​C​‘
LU0145652052ANT
6.307 1.350 2.026 EUR 174,720 1.101.959,04 2,97
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​E​m​e​r​.​M​a​r​k​.​D​. ​’​I​‘
LU1992937299ANT
22.260 11.655 EUR 8,289 184.513,14 0,50
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​E​u​r​.​L​.​C​.​F​d​. ​’​Y​‘
LU0318939765ANT
114.169 22.885 43.288 EUR 19,450 2.220.587,05 5,98
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​U​S​D ​B​d​.​F​d​. ​’​I​‘
LU1599147714ANT
143.112 86.018 44.707 EUR 10,100 1.445.431,20 3,89
J​P​M​-​A​s​i​a ​P​a​c​.​E​q​.​F​d​. ​’​C​‘
LU0441856100ANT
14.494 12.115 EUR 170,930 2.477.459,42 6,67
J​P​M​-​L​a​t​i​n ​A​m​e​r​.​E​q​. ​’​C​‘
LU0994429487ANT
11.911 11.293 6.722 EUR 112,960 1.345.466,56 3,62
J​P​M​-​U​S ​E​q​.​A​l​l ​C​a​p ​F​d​. ​’​I​‘
LU1732800179ANT
31.852 8.131 15.732 EUR 202,530 6.450.985,56 17,36
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F​-​A​s​i​a​n ​O​p​p​. ​’​C​‘
LU0248183658ANT
103.552 5.928 78.947 EUR 23,962 2.481.302,67 6,68
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​E​m​.​E​u​r​. ​’​Y​9​‘
LU2473381015ANT
668 EUR 56,768 37.925,30 0,10
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​G​l​.​H​Y ​’​C​‘
LU0189895658ANT
5.908 7.865 EUR 46,782 276.390,42 0,74
U​n​i​E​u​r​o​R​e​n​t​a ​C​o​r​p​. ​’​M​‘
LU0117073196ANT
58 21 EUR 10.683,690 619.654,02 1,67
US-Dollar 7.854.151,66 21,14
B​G​F​-​U​S ​F​l​e​x​.​E​q​.​F​d​. ​’​I​2​‘
LU0368250220ANT
174.554 42.315 79.092 USD 41,180 6.507.159,48 17,52
F​i​d​e​l​i​t​y ​F​d​.​-​L​a​t​.​A​m​e​r​.​F​d​. ​’​Y​‘
LU0346391674ANT
131.561 118.341 65.272 USD 11,310 1.346.992,18 3,63
Japanische Yen 1.357.183,01 3,65
J​P​M ​I​n​v​.​-​J​a​p​a​n ​S​t​r​a​t​.​V​a​l​. ​’​C​‘
LU0329205438ANT
4.983 3.871 2.188 JPY 42.416,000 1.357.183,01 3,65
Summe Wertpapiervermögen 36.689.880,78 98,76
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 572.405,31 1,54
Bankguthaben 572.405,31 1,54
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​e​u​t​s​c​h​e ​A​p​o​t​h​e​k​e​r​- ​u​n​d ​Ä​r​z​t​e​b​a​n​k ​e​G
EUR
572.405,31 % 100,000 572.405,31 1,54
Sonstige Verbindlichkeiten -110.969,08 -0,30
V​e​r​b​i​n​d​l​i​c​h​k​e​i​t​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n
EUR
-11.265,90 -11.265,90 -0,03
K​o​s​t​e​n​a​b​g​r​e​n​z​u​n​g​e​n
EUR
-99.703,18 -99.703,18 -0,27
Fondsvermögen EUR 37.151.317,01 100,00*)
apo TopSelect Wachstum A
ISIN DE000A1W9AE0
Fondsvermögen (EUR) 37.151.317,01
Anteilwert (EUR) 64,10
Umlaufende Anteile (STK) 579.609,20

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.12.2023 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.12.2023

Japanische Yen (JPY) 155,73355 = 1 (EUR)
US-Dollar (USD) 1,10465 = 1 (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen

(Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Euro
A​l​l​i​a​n​z ​v​i​n​k​.​N​a​m​. DE0008404005 STK 1.250
B​M​W DE0005190003 STK 1.200
B​r​e​n​n​t​a​g ​N​a​m​. DE000A1DAHH0 STK 1.945
C​a​p​g​e​m​i​n​i FR0000125338 STK 650
D​t​.​P​o​s​t ​N​a​m​. DE0005552004 STK 5.400
E​l​i​s​a ​’​A​‘ FI0009007884 STK 2.500
E​n​d​e​s​a ES0130670112 STK 11.000
K​e​s​k​o ​’​B​‘ FI0009000202 STK 7.800
K​o​n​.​A​h​o​l​d ​D​e​l​h​a​i​z​e NL0011794037 STK 10.100
K​o​n​e ​(​N​e​w​) FI0009013403 STK 3.500
M​e​r​c​k DE0006599905 STK 1.440
M​ü​n​c​h​.​R​ü​c​k​. ​v​i​n​k​.​N​a​m​. DE0008430026 STK 1.025
O​r​i​o​n ​’​B​‘ FI0009014377 STK 3.000
R​a​n​d​s​t​a​d NL0000379121 STK 2.500
R​e​d​e​i​a ​C​o​r​p​. ES0173093024 STK 6.100
S​a​n​o​f​i FR0000120578 STK 2.300
S​c​h​n​e​i​d​e​r ​E​l​e​c​. FR0000121972 STK 1.670
S​n​a​m IT0003153415 STK 40.000
S​o​l​v​a​y BE0003470755 STK 2.000
T​e​r​n​a ​R​.​E​.​N​. IT0003242622 STK 16.400
T​o​t​a​l​E​n​e​r​g​i​e​s FR0000120271 STK 5.000
U​P​M ​K​y​m​m​e​n​e FI0009005987 STK 4.100
W​o​l​t​e​r​s ​K​l​u​w​e​r ​N​a​m​. NL0000395903 STK 3.000
Schweizer Franken
N​e​s​t​l​é CH0038863350 STK 1.900
N​o​v​a​r​t​i​s ​N​a​m​. CH0012005267 STK 3.000
R​o​c​h​e ​H​o​l​d​. ​G​. CH0012032048 STK 625
S​G​S CH0002497458 STK 111
S​w​i​s​s​c​o​m ​N​a​m​. CH0008742519 STK 250
Dänische Kronen
C​o​l​o​p​l​a​s​t ​N​a​m​. ​’​B​‘ DK0060448595 STK 1.050
N​o​v​o​-​N​o​r​d​i​s​k ​N​a​m​. ​’​B​‘ DK0060534915 STK 1.450
Englische Pfund
B​e​r​k​e​l​e​y ​G​r​.​H​o​l​d​. ​O​r​d​. GB00BLJNXL82 STK 3.924
G​S​K GB00BN7SWP63 STK 10.520
M​o​n​d​i GB00B1CRLC47 STK 5.600
U​n​i​l​e​v​e​r GB00B10RZP78 STK 5.300
U​n​i​t​.​U​t​i​l​.​G​r​. GB00B39J2M42 STK 18.150
Schwedische Kronen
B​o​l​i​d​e​n ​N​a​m​. SE0017768716 STK 6.200
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
Euro
L​i​n​d​e IE00BZ12WP82 STK 670
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro
S​c​h​r​o​d​e​r ​I​S​F ​E​m​e​r​.​E​u​r​o​p​e ​’​C​‘ LU0106820292 ANT 30.458

apo TopSelect Wachstum A

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Anteile im Umlauf 579.609,1990
EUR insgesamt
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 3.709,71
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 18.206,64
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 14.064,91
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer -228,11
10. Sonstige Erträge 9.719,39
Summe der Erträge 45.472,54
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -594.790,43
3. Verwahrstellenvergütung -53.276,99
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.512,17
5. Sonstige Aufwendungen -6.050,03
Summe der Aufwendungen -662.629,62
III. Ordentlicher Nettoertrag -617.157,08
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 3.057.176,37
2. Realisierte Verluste -424.981,38
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 2.632.194,99
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.015.037,91
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.187.565,81
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 1.015.153,48
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.202.719,29
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.217.757,20

apo TopSelect Wachstum A

Entwicklungsrechnung

EUR insgesamt
*) Der Nettoinventarwert der Anteile, die im Rahmen der Verschmelzung mit dem Investmentvermögen apo TopDividende Europa ausgegeben wurden, betrug EUR 7.494.101,56.
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 38.466.358,86
1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) *) -6.102.357,79
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 12.084.807,54
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -18.187.165,33
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 569.558,74
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.217.757,20
davon nicht realisierte Gewinne 1.187.565,81
davon nicht realisierte Verluste 1.015.153,48
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 37.151.317,01

apo TopSelect Wachstum A

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023
Vermögen in Tsd. EUR 39.944 45.553 38.466 37.151
Anteilwert in EUR 59,74 66,90 57,10 64,10

apo TopSelect Wachstum A

Verwendungsrechnung

Anteile im Umlauf 579.609,1990
EUR insgesamt EUR pro Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.015.037,91 3,48
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
II. Wiederanlage 2.015.037,91 3,48

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach Derivateverordnung

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in Prozent) 98,76
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in Prozent) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag -5,54 %
größter potenzieller Risikobetrag -7,38 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -6,34 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von
10 Werktagen berechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,98

Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Index Gewicht
MSCI Daily AC World Index (NR EUR Unhedged) 75,00 %
ICE BofA World Sovereign Bond Index (EUR Unhedged) 20,00 %
ECB Euro Short-term Rate – ESTR (TR EUR Unhedged) 5,00 %

Angaben zu den Anteilklassen

apo TopSelect Wachstum A
ISIN DE000A1W9AE0
Fondsvermögen (EUR) 37.151.317,01
Anteilwert (EUR) 64,10
Umlaufende Anteile (STK) 579.609,1990
Ausgabeaufschlag bis zu 4,00%, derzeit 4,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,70%, derzeit 1,70%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Thesaurierung

Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt.

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
Amundi Fd.-Emer.Mark.Bd. ‚I2‘ 0,15000 % p.a.
Amundi Fd.-EUR Gov.Bd. ‚I2‘ 0,10000 % p.a.
Amundi Fd.-Pioneer US Bd. ‚I2‘ 0,10000 % p.a.
BGF – Emer.Eur.Fd. ‚D 2‘ 1,00000 % p.a.
BGF-Eur.Eq.Inc.Fd. ‚I2‘ 0,75000 % p.a.
BGF-Gl.HY Bd. ‚D2‘ 0,55000 % p.a.
BGF-Jap.Flex.Eq.Fd. ‚D2‘ 0,75000 % p.a.
BGF-US Flex.Eq.Fd. ‚I2‘ 0,75000 % p.a.
DWS Inv.-Euro Corp.Bd. ‚LC‘ 0,90000 % p.a.
DWS Inv.-Euro-Gov Bd. ‚LC‘ 0,60000 % p.a.
Fidelity Fd.-Emer.Mark.D. ‚I‘ 0,65000 % p.a.
Fidelity Fd.-Eur.L.C.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
Fidelity Fd.-Lat.Amer.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
Fidelity Fd.-USD Bd.Fd. ‚I‘ 0,40000 % p.a.
JPM Inv.-Japan Strat.Val. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-Asia Pac.Eq.Fd. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-Latin Amer.Eq. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
JPM-US Eq.All Cap Fd. ‚I‘ 0,65000 % p.a.
Schroder ISF Emer.Europe ‚C‘ 1,00000 % p.a.
Schroder ISF Em.Eur. ‚Y9‘ 1,50000 % p.a.
Schroder ISF Gl.HY ‚C‘ 0,60000 % p.a.
Schroder ISF-Asian Opp. ‚C‘ 0,75000 % p.a.
UniEuroRenta Corp. ‚M‘ 0,40000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 12.425,77

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

apo TopSelect Wachstum A

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 2,67 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

apo TopSelect Wachstum A

Wesentliche sonstige Erträge

Bestandsprovision (erhalten) EUR 6.016,62

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen

Verwaltungsvergütung KVG EUR -40.848,78
Basisvergütung Asset Manager EUR -553.941,65
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 29,8 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 288 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH.

Hiervon entfallen 27,6 Mio. EUR auf feste und 2,2 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Der Personalaufwand beinhaltet neben den an die Mitarbeiter gezahlten fixen und variablen Vergütungen (einschließlich individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen) auch folgende – exemplarisch genannte – Komponenten, die zur festen Vergütung gezählt werden: Beiträge zum BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., laufende Ruhegeldzahlungen und Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Die Vergütung der Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 15 KAGB betrug 1,3 Mio. EUR, die Vergütung von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt (nachfolgend „Risikoträger“) betrug 3,0 Mio. EUR, die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter mit Kontrollfunktionen 3,0 Mio. EUR und die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Führungskräfte und Risikoträger, betrug 22,2 Mio. EUR. Teilweise besteht Personenidentität bei den aufgeführten Personengruppen; die Vergütung für diese Mitarbeiter ist in allen betreffenden in diesem Absatz genannten Summen ausgewiesen.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Bei Tarifangestellten richtet sich die feste Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen.

Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Cash-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Anteilen an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc., zusammen. Das Verhältnis von Cash-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt. Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Die Ausführungen zur variablen Vergütungskomponente finden ausschließlich bei den Geschäftsleitern der Gesellschaft Anwendung.

Die Gesellschaft ist als 100 %-ige Tochtergesellschaft der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH Teil des HSBC Trinkaus Konzerns, für welchen ein Vergütungskontrollausschuss (gemäß Institutsvergütungsverordnung) bestellt ist, der auch die Vergütungspolitik der HSBC INKA unter Beachtung der oben genannten Anforderungen prüfen und überwachen wird. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik ergab keinen wesentlichen Änderungsbedarf.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

Apo Asset Management GmbH
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 3.774.132,00
davon feste Vergütung (EUR) 2.935.132,00
davon variable Vergütung (EUR) 839.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 29,00

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
apo TopSelect Wachstum 529900GUYRYJ62OM8941

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Sondervermögen investierte auf globaler Ebene überwiegend in Zielfonds, gemäß den Ausführungen im Verkaufsprospekt. Das Sondervermögen bevorzugte dabei die Investition in Zielfonds, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten oder Zielfonds, die selbst gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren oder Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen zu mindestens 90% aus Staatanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und zu maximal 10% Staatsanleihen enthielten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren. Aufgrund der Variabilität und Diversifizierung von Zielfonds und ETFs wurde kein Schwerpunkt bzw. keine Strategie zur Beachtung von bestimmten ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen verfolgt, sondern insgesamt eine gute ESG-Charakteristik des Portfolios angestrebt.
Folglich wurden ökologische (E), soziale (S) Merkmale, sowie Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (G) im Auswahlprozess der Zielfonds berücksichtigt. Hierbei wurden Aspekte aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.
Konkrete Umweltziele im Sinne der EU-Taxonomie wurden durch den Fonds nicht verfolgt.
Für das Sondervermögen wurde kein konkreter ESG-Referenzindex festgelegt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die nachfolgenden Nachhaltigkeitsindikatoren wurden für den überwiegenden Teil des Sondervermögens verbindlich angewendet.
Um dies sicherzustellen, wurde auf Basis der nachfolgend beschriebenen Nachhaltigkeitsindikatoren eine Positivliste von Zielfonds/​ETFs erstellt, die den ESG-Anforderungen entsprochen haben. Der Fonds musste mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs investieren, die auf dieser Liste enthalten waren. Das Fondsmanagement strebte grundsätzlich einen möglichst hohen Anteil solcher Zielfonds/​ETFs im Sondervermögen an, ohne jedoch einen konkreten höheren Anteil verbindlich festzulegen. Bei der Fondsauswahl wurden in der Regel Zielfonds mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Zielfonds bevorzugt, d.h. bei vergleichbarem Risiko/​Renditeprofil wurde in den Zielfonds investiert, welcher über eine bessere ESG-Charakteristik verfügte. Bei der Erstellung der Positivliste der Zielfonds/​ETFs wurden die folgenden Indikatoren alternativ verbindlich angewendet:

Überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben, unter Berücksichtigung der Historical Corporate Sustainability Score und Historical Sovereign Sustainability Score). Diese Scores stellten hinsichtlich der in einem Zielfonds/​ETF enthaltenen Unternehmensinvestments und Staateninvestments den gewichteten Durchschnitt der letzten 12 Monate dar und basierten auf der Bewertungsmethodologie für Unternehmens- und Staatenrisiken von Morningstar Sustainalytics.

Zielfonds/​ETFs, die selbst gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.

Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und die maximal 10% als „Partly free“ klassifizierte und keine als „Not free“ klassifizierte Staatsanleihen enthalten haben.

Zum Geschäftsjahresende waren insgesamt 61,28% des Anlagevolumens in Zielfonds/​ETFs gemäß der Positivliste investiert, während der Referenzperiode waren dies jederzeit mindestens 51% des Anlagevolumens. Dies wurde durch den beauftragten externen Fondsmanager sowie innerhalb der Anlagegrenzprüfung mittels der beschriebenen Positivliste sichergestellt.
Die anderen 38,72% des Anlagevolumens umfassten bspw. Bankguthaben, Derivate sowie Investments, für die keine hinreichenden ESG-Daten vorhanden waren und/​oder für die der beauftragte externe Fondsmanager keine eindeutige ESG Beurteilung treffen konnte.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 01.01.2023 – 31.12.2023 01.01.2022 – 31.12.2022
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 61,28% 72,03%
Nachhaltige Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Andere E/​S Merkmale 0,00% 0,00%
Anteil der Sonstigen Investitionen 38,72% 27,97%

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2023 – 31.12.2023

 

Hauptinvestitionen gemäß diesem Abschnitt sind die 15 Positionen des Fonds mit der aggregiert höchsten Summe der Kurswerte am Fondsvermögen, berechnet an vier hierzu verwendeten Bewertungsstichtagen. Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage der vier Quartalsenden des Berichtszeitraums. Die Angabe erfolgt in Prozent der Summe der Kurswerte am Fondsvermögen über alle vier Bewertungsstichtage.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
BGF-US FLEXIBLE EQ. I2 DL (LU0368250220) Finanzsektor 17,51% LU
JPM-US.E.AC.JPMUSEAC IAEO (LU1732800179) Finanzsektor 17,45% LU
SCHR.ISF-ASIAN OPP.CACCEO (LU0248183658) Finanzsektor 6,64% LU
JPM-AS.PACIFIC EQ.C EO (LU0441856100) Finanzsektor 6,63% LU
BGF-EUROPE.EQ.INC.I2ACCEO (LU1222728690) Finanzsektor 6,04% LU
FID.FDS-EU.L.COS Y ACC.EO (LU0318939765) Finanzsektor 6,02% LU
FID.FDS-USD BD I ACC.EO H (LU1599147714) Finanzsektor 3,88% LU
AMF-PION.US BD I2 HGDEOA (LU1883851682) Finanzsektor 3,85% LU
AMUNDIPHME ETC Z 2118 (FR0013416716) Finanzsektor 3,65% IE
JPM INV-JAP.STR.V.C A.YN (LU0329205438) Finanzsektor 3,64% LU
JPM-LA.AM.EQ.JMPLAE CAEO (LU0994429487) Finanzsektor 3,64% LU
FID.FDS-LATIN AMER.YACCDL (LU0346391674) Finanzsektor 3,63% LU
BGF-JAP.FLEX.EQ.FD D2 EO (LU0827883447) Finanzsektor 3,61% LU
DWS I.-EURO-GOV BONDS LC (LU0145652052) Finanzsektor 2,98% LU
AF-AMU.F.EU.GO.BD I2EOC (LU1882474585) Finanzsektor 2,95% LU

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind gemäß diesem Informationsdokument auch alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen und nicht nur nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung oder Taxonomieverordnung. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Der Fonds war zum Berichtsstichtag im Wesentlichen in Zielfonds/​ETFs investiert. Bei diesen erfolgt keine Durchschau in einzelne Wirtschaftssektoren. Die Zielfonds/​ETFs werden in der nachfolgenden Übersicht in der Rubrik „Finanzsektor“ ausgewiesen. Zum Berichtsstichtag waren keine direkten Unternehmensinvestments vorhanden. Daher können keine Angaben zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen, erfolgen.
Sektor Anteil
Finanzsektor 98,76%
Banking/​Bankwesen 1,51%
Sonstiges -0,27%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Für diesen Fonds ist keine entsprechende verbindliche Mindestquote vorgesehen. Die Gesellschaft schätzt aktuell den Anteil der in standardisierter Form verfügbaren berichteten bzw. hinreichend belastbaren Daten als zu gering ein, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Anforderungen des Artikels 3 der Taxonomie-Verordnung verbindlich zu bestimmen bzw. auszuweisen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum aktuellen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen und wurde auch bereits zum vorherigen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen, so dass sich keine Änderung der Berichterstattung im Vergleich zum früheren Bezugszeitraum ergibt.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wurde zum Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen. Somit konnte auch keine Differenzierung nach Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten vorgenommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Die Kategorie „Andere Investitionen“ beinhaltete Absicherungsinstrumente, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorlagen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb der entsprechenden Instrumente wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz angewendet. Ein gezielter Anlagezweck wurde für die getätigten Investitionen nicht definiert.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Der Fonds strebte an, mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs zu investieren, deren Anlagestrategie auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet war. Die investierbaren Zielfonds wurden mittels Positivliste erfasst. Dabei wurden folgende Maßnahmen zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen:

Grundsätzlich investierte das Fondsmanagement möglichst in ETFs/​Zielfonds, die selbst gemäß Art. 8 oder Art 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.

Daneben wurde bevorzugt in Zielfonds/​ETFs investiert, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten.

Bei Investitionen in Staatsanleihen-Fonds/​ETF durften nur Zielfonds erworben werden, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren. Max. 10% des investierten Vermögens dieser Zielfonds/​ETFs durften Staatsanleihen enthalten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren.

Die zugrundeliegende Anlagestrategie diente als Leitlinie für die Investitionsentscheidungen des Sondervermögens, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden. Innerhalb des Fonds wurden keine verbindlich nachhaltigen Investitionen getätigt.
Eine konkrete Mitwirkungspolitik war für den Fonds nicht Teil der beschriebenen ökologischen/​sozialen Anlagestrategie, da überwiegend in Zielfonds investiert wurde.

 

 

Düsseldorf, den 02.01.2024

Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens apo TopSelect Wachstum – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht, der mit den Tätigkeitsberichten der Sondervermögen apo TopSelect Balance und apo TopSelect Stabilität zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Düsseldorf, den 19. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andre Hütig Wirtschaftsprüfer

ppa. Markus Peters Wirtschaftsprüfer

Besonderer Hinweis für die Anleger

apo TopSelect Balance

ISIN: DE000A1W9AD2 /​ WKN: A1W9AD (Anteilklasse A)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Wechsel der Verwahrstellenfunktion auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.11.2023 wird die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf ihr Verwaltungs- und Verfügungsrecht an dem Sondervermögen „apo TopSelect Balance“ gemäß § 100b KAGB mit Wirkung zum 01.06.2024 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg als neue Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen.

Zum gleichen Zeitpunkt wird ein Wechsel der Verwahrstellenfunktion von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main erfolgen. Der Wechsel wurde am 15.11.2023 von der BaFin genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

 

 

 

 

apo TopSelect Stabilität

ISIN: DE000A1W9AC4 /​ WKN: A1W9AC (Anteilklasse A)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Wechsel der Verwahrstellenfunktion auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.11.2023 wird die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf ihr Verwaltungs- und Verfügungsrecht an dem Sondervermögen „apo TopSelect Stabilität“ gemäß § 100b KAGB mit Wirkung zum 01.06.2024 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg als neue Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen.

Zum gleichen Zeitpunkt wird ein Wechsel der Verwahrstellenfunktion von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main erfolgen. Der Wechsel wurde am 15.11.2023 von der BaFin genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

 

 

apo TopSelect Wachstum

ISIN: DE000A1W9AE0 /​ WKN: A1W9AE (Anteilklasse A)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Wechsel der Verwahrstellenfunktion auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.11.2023 wird die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf ihr Verwaltungs- und Verfügungsrecht an dem Sondervermögen „apo TopSelect Wachstum“ gemäß § 100b KAGB mit Wirkung zum 01.06.2024 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg als neue Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen.

Zum gleichen Zeitpunkt wird ein Wechsel der Verwahrstellenfunktion von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main erfolgen. Der Wechsel wurde am 15.11.2023 von der BaFin genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzverfahren der E.E. Investment GmbH angeordnet

Next Post

DWS Investment GmbH Frankfurt am Main - Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023 DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds (EUR) DE0008492596