Die Wählerverzeichnisse für die bevorstehende EU-Wahl am 9. Juni werden derzeit in Österreich aktualisiert. Bis zum 16. Mai wird feststehen, wer wahlberechtigt ist. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wurde das Verfahren mit einer öffentlichen Bekanntmachung bereits eingeleitet. Die Verzeichnisse liegen bis zum 25. April zur öffentlichen Einsichtnahme aus, während in kleineren Gemeinden der Einsichtszeitraum schon am 16. April begann.
Erstmals besteht auch die Möglichkeit, die Einträge online zu prüfen. Bürger können mit ihrer ID Austria unter Bmi.gv.at/selbstauskunft ihre Daten einsehen. Korrekturen sind bei Fehlern bis zum 5. Mai persönlich oder schriftlich bei den Gemeindeämtern einzureichen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Gemeinde können bis zum 11. Mai beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Für EU-Bürger in Österreich endete die Frist zur Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bereits am 26. März. Änderungen im Wählerverzeichnis sind für sie bis zum Abschluss der Verzeichnisse am 15. Mai noch möglich, wobei Anträge auf neue Eintragungen nicht mehr angenommen werden.