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Rente und Steuerpflicht – Wichtige Informationen

cloudhoreca (CC0), Pixabay

Die gesetzliche Rente steigt ab dem 1. Juli dieses Jahres um 4,57 Prozent, was eine besonders kräftige Erhöhung bedeutet. Zusätzlich profitieren Rentnerinnen und Rentner von einer spürbaren Anhebung des Steuerfreibetrags, wodurch für viele die Pflicht zur Steuererklärung entfällt.

Grundfreibetrag 2024:

Der Grundfreibetrag wurde um 696 Euro auf 11.604 Euro pro Jahr angehoben. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind, profitieren doppelt von diesem Betrag. Alles unterhalb dieses Freibetrags bleibt steuerfrei. Rentnerinnen und Rentner, die darüber liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärungspflicht:

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass etwa 244.000 Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr aus der Steuerpflicht herausfallen und keine Erklärung abgeben müssen, während etwa 114.000 durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig werden könnten.

Rentenfreibetrag:

Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es einen Rentenfreibetrag. Ein Teil der Rente ist davon befreit, was bedeutet, dass beispielsweise im Jahr 2024 16 Prozent der Rente steuerfrei sind.

Sozialversicherungsbeiträge:

Rentner zahlen in der Regel 7,3 Prozent für die Krankenversicherung und 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung (3,4 Prozent für Kinderlose) von ihrer Bruttorente. Bei kleineren Renten können diese Beiträge höher sein als die Steuerlast.

Rentenerhöhungen und Besteuerung:

Rentenerhöhungen fallen ebenfalls unter die Steuerpflicht, wenn alle Freibeträge ausgeschöpft sind. Die Höhe der zu versteuernden Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich früherer Rentenerhöhungen und Inflation.

Ausblick:

Es wird erwartet, dass die Steuerbelastung für Rentner in den kommenden Jahren weiter steigen könnte, während die Renten weniger stark erhöht werden. Eine zusätzliche Senkung der Steuern für alle, wie von Bundesfinanzminister Lindner vorgeschlagen, ist in der aktuellen politischen Debatte jedoch umstritten.

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