Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Clearstream Banking AG Strafen in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro ausgesprochen. Grund für diese Geldbußen sind Verstöße gegen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), speziell bezüglich der verspäteten Abgabe von Berichten der Jahresabschlussprüfer für die Jahre 2022 und 2023.
Die Entscheidung der BaFin ist endgültig.
Gemäß Paragraph 28 des KWG ist es für Finanzinstitute obligatorisch, die Ernennung ihrer Jahresabschlussprüfer sofort sowohl an die BaFin als auch an die Deutsche Bundesbank zu kommunizieren. Dies dient dazu, der Aufsichtsbehörde die Gelegenheit einzuräumen, die Auswahl der Prüfer abzulehnen, falls begründete Zweifel daran bestehen, dass der Prüfungszweck unter den gegebenen Umständen nicht erreicht werden kann. Die Clearstream Banking AG hat gegen diese Vorschrift verstoßen, indem sie die erforderlichen Meldungen nicht rechtzeitig durchgeführt hat.