Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz (vzbv) hat aufgrund von Preiserhöhungen bei Festnetz-Verträgen eine Verbandsklage gegen die Vodafone Gruppe eingereicht. Diese richtet sich nicht nur gegen zwei in Nordrhein-Westfalen ansässige Tochterunternehmen, sondern auch gegen eine bayerische Niederlassung des Konzerns. Nachdem zunächst geklärt werden musste, welches Gericht zuständig ist, erklärte sich das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 26. Februar 2024 für das Verfahren örtlich zuständig.
Mit der neu eingeführten Abhilfeklage strebt der Verband eine Erstattung der durch die Preiserhöhungen entstandenen Aufschläge für Festnetzanschlüsse an die Verbraucher an. Parallel dazu wird mittels einer Musterfeststellungsklage die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen angestrebt.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen, indem sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn eintragen. Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Bundesamtes für Justiz zu finden. Das Verfahren wird demnächst offiziell in das Klageregister aufgenommen.
Für weitere Details steht die Bundeszentrale für Verbraucherschutz gerne zur Verfügung.