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Betrüger-Ring
BKA-Chef Münch fordert erweiterte Datenspeicherfristen zur Verbrechensbekämpfung
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BKA-Chef Münch fordert erweiterte Datenspeicherfristen zur Verbrechensbekämpfung

geralt (CC0), Pixabay

Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamtes, hat sich für eine Ausweitung der Datenspeicherung ausgesprochen, um die Verbrechensbekämpfung in Deutschland effektiver zu gestalten. In einem Gespräch mit den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland kritisierte er die aktuellen Regelungen und das kürzlich beschlossene Quick-Freeze-Verfahren als unzureichend.

Kritik am Quick-Freeze-Verfahren

Das Quick-Freeze-Verfahren ermöglicht es, Verbindungsdaten bei dem Verdacht auf schwere Straftaten kurzzeitig zu „einfrieren“, also zu sichern. Münch argumentiert jedoch, dass dieses Verfahren nicht weit genug gehe, da es die Daten nicht dauerhaft speichert.

Forderung nach längerer Speicherung von IP-Adressen

Der BKA-Chef schlägt vor, IP-Adressen standardmäßig für einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen bei den Telekommunikationsanbietern zu speichern. Diese Maßnahme soll es Ermittlern ermöglichen, effektiver auf digitale Spuren zugreifen zu können, die nach der Begehung von Straftaten hinterlassen werden.

Begründung der Forderungen

Münch begründet seine Forderung mit der Notwendigkeit, die technologischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um Kriminalität und insbesondere schwerere Delikte effektiver bekämpfen zu können. Die erweiterte Speicherfrist würde den Behörden ermöglichen, schneller und umfassender auf relevante Daten zuzugreifen und diese auszuwerten.

Die Vorschläge des BKA-Chefs sind Teil einer laufenden Debatte über Datenschutz und Sicherheit in Deutschland, bei der es darum geht, das richtige Gleichgewicht zwischen der Privatsphäre der Bürger und der Notwendigkeit der Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Verbrechen zu finden.

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