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Reform des Namensrechts

LoboStudioHamburg (CC0), Pixabay

Der Bundestag hat eine Reform des Namensrechts beschlossen, die mehr Entscheidungsfreiheit bei Namensänderungen ermöglicht, beispielsweise bei Heirat oder Adoption. Künftig können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, und auch Kindern steht die Option eines Doppelnamens offen. Des Weiteren wird über das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt, das trans- und intergeschlechtlichen Menschen die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtert. Ein weiterer Beschluss betrifft die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete, wodurch ein Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben ausgezahlt wird, statt als Bargeld.

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