Die Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags wird nun einfacher. Mit einer Erklärung beim Standesamt können Personen künftig ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Diese Veränderung basiert auf dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das vom Bundestag mit klarer Mehrheit verabschiedet wurde. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des bisherigen Transsexuellengesetzes abgelehnt, da es ärztliche Begutachtungen mit äußerst intimen Fragen und ein Gerichtsverfahren verlangte, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wurde. Auch Eltern können nun für Kinder unter 14 Jahren die Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt beantragen. Jugendliche können dies mit Zustimmung ihrer Eltern eigenständig durchführen. Kritik an dieser Neuregelung kommt von der Union, die sie als zu weitreichend betrachtet. AfD und das Bündnis Sarah Wagenknecht lehnen die Änderung rundweg ab.