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Staatsanwaltschaft Konstanz

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Konstanz

820 VRs 32 Js 5576/​23

Durch das Amtsgericht Stockach ist am 24.05.2023 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 24.11.2023 rechtskräftig ist. Im Hinblick auf die Diebstahlstaten des Herrn Cisic wurde dabei die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände angeordnet:

1. Steppjacke Colmar schwarz 200 €
2. Winterjacke Colmar weiß grau 455 €
3. Winterjacke Colmar beige 489 €
4. 2x Steppjacke Parajumpers weiß 600 €
5. 2x Fire and Ice Termopullover schwarz 260 €
6. Blazer Boss schwarz 350 €
7. 2x Blazer Boss braun 600 €
8. Steppjacke Colmar schwarz 200 €
9. Jacke Armani Exchange altrosa 100 €
10. Parajumpers Steppjacke flieder 400 €
11. Skijacke Kjus Pink 850 €
12. Windjacke Colmar brombeere 430 €
13. Ledermantel Herren braun 500 €
14. Windjacke Colmar grün 430 €
15. Steppjacke Regent schwarz 600 €
16. Steppjacke Parajumpers flieder xs 400 €
17. Steppjacke Colmar schwarz glänzend 500 €
18. Winterjacke Colmar weiß grau 455 €
19. Hemd Amani Exchange 135 €
20. Jill Sunder Sun Shampoo 10 €
21. Jill Sunder Herrenduschgel 10 €
22. Pullover Gransasso grau 250 €
23. Pullover Van Iaak orange 144 €
24. Pullover Boss blau 90 €
25. Hemd Amani Exchange 135 €
26. Hemd blau gestreift 1 €
27. Jeans Replay Faaby Gr. 29 70 €
28. Jeans Replay Herrenhose Gr. 34 120 €
29. Jeans Diesel 175 €
30. Herrenboots tods braun 500 €
31. Mantel Fleece schwarz 1.000 €
32. Parfüm Fleurs de cerisier 38 €
33. Herrenjacke Parajumpers schwarz 835 €

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl: Diese konnten keiner konkreten Tat zugeordnet werden und wurden daher gem. § 73a StGB erweitert eingezogen.

Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Konstanz anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.

Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/​Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung an sich zu verlangen.

Der jeweilige Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Konstanz, Untere Laube 36, 78462 Konstanz, zum Aktenzeichen 820 VRs 32 Js 5576/​23 schriftlich in Verbindung setzen.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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