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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

715 VA 120 Js 23587/​22

Einziehungsverfahren gegen Andrei Sever Baicu wegen Betrug

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bruchsal vom 21.07.2023 – 7 Cs 120 Js 23587/​22 – wurde gegen den oben genannten Einziehungsbetroffenen die Einziehung der bei ihm sichergestellten 5-EUR-, 10-EUR- und 20-EUR-Scheine angeordnet.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen können insgesamt 7 Verletzte gegen den Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12.02.2022 vor 16:10 Uhr sprach der Verurteilte mit zwei weiteren Tatgenossen, auf dem Parkplatz des Bauhauses in Bruchsal, die unbekannt gebliebenen Geschädigten unter dem Vorwand an, im Auftrag des nicht existenten Landesverbandes für behinderte und taubstumme Kinder, Spendengelder für die angebliche Eröffnung eines nicht näher benannten Zentrums zu sammeln.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 715 VA 120 Js 23587/​22 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungs-kosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

 

 

gez. Schanzenbach
Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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