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Österreich verschärft Bedingungen für Ablehnung zusätzlicher Schuljahre bei Förderbedarf

Prettysleepy (CC0), Pixabay

In Österreich wurde die Zustimmungspflicht der Schulerhalter für die freiwillige Absolvierung eines elften oder zwölften Schuljahrs durch Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom Verfassungsgerichtshof überprüft. Die Regelung, die die Zustimmung von Gemeinden erfordert, wurde nicht als verfassungswidrig angesehen. Jedoch müssen Ablehnungen künftig klar begründet werden, wobei ein Verweis auf Platzmangel allein nicht ausreicht.

Die Entscheidung folgt auf die Beschwerde eines 18-Jährigen aus Niederösterreich, dessen Antrag aufgrund einer negativen Stellungnahme der Gemeinde abgewiesen wurde. Der Verfassungsgerichtshof stellt nun klar, dass Schulerhalter verpflichtet sind, Schülern mit Förderbedarf die Absolvierung zusätzlicher Schuljahre zu ermöglichen, sofern kein nachvollziehbarer Grund dagegen spricht.

Ablehnungen müssen demnach auf überprüfbaren Gründen basieren, die über bloße Platzprobleme hinausgehen. Dies soll sicherstellen, dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gleichberechtigten Zugang zu Bildung erhalten und ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

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