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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

AZ: 950 VRs 862 Js 30189/​20

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Klaus-Dieter Schiller
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 24.07.2023,
Az: 4 Ds 862 Js 30189/​20, rechtskräftig seit 16.08.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 640 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden: 640 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte/​n Ihnen als Anspruchsinhaber/​in aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbetroffene stellte am 07.04.2020 sein bei der Sparkasse Mittelthüringen in Weimar eröffnetes Privatgirokonto als Zielkonto für Überweisungen Dritter zur Verfügung, die hierzu von nicht identifizierten Tätern durch vorgetäuschte Bereitschaft zur Auszahlung angeblicher Lotteriegewinne veranlasst wurden. Der Einziehungsbetroffene hat aufgrund der Täuschung der unbekannten Täter in irrtümlicher Annahme, die Zahlungen stünden im Zusammenhang mit der Abwicklung der Auszahlung eines angeblichen Geldgewinns, die eingehenden Zahlungen durch Weiterüberweisung oder via Zahlungsdienstleister nach Barabhebung auftragsgemäß an die unbekannten Täter in die Türkei weitergeleitet.

Im Rahmen dieses Geschehens erhielt der Betroffene am 09.04.2020 auf vorgenanntem Privatgirokonto eine Gutschrift in Höhe von 640 EUR, die auf einer täuschungsbedingt irrtümlichen Überweisung der Geschädigten Renate Heimlich beruhte. Über diesen Betrag verfügte der Betroffene am selben Tag in bar, um diesen über den Zahlungsdienstleister Ria Payment in die Türkei zu transferieren. Der Geschädigten Renate Heimlich entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von 640 EUR.

Zur Sicherung des Anspruchs der Geschädigten konnte vor Ausführung der Transaktion der Bargeldbetrag durch Polizeibeamte beschlagnahmt und sichergestellt werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten. Für weitere Hinweise wird auf nachstehenden Link verwiesen:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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