Staatsanwaltschaft Cottbus
Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von
Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung § 459 k StPO
1510 Js 36428/17 (1412) V
Durch Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 12.07.2019, AZ: 73 Ds 494/17, ist Thomas Jahn zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 500,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden.
Bezüglich der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 06.10.2017 entwendete der Angeklagte aus einem verschlossenen Schrank, den er mit körperlicher Gewalt aufbrach, in der Wohnung des Geschädigten Wilfried Zrocke, der ihn aus Mitleid bei sich aufgenommen hatte, Bargeld in Höhe von mindestens 500,00 Euro, um dies für seine Zwecke zu behalten.
Diese Mitteilung erfolgt, um die Erben des Wilfried Zrocke, 03.06.1943-29.09.2022, die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zu dem obigen Aktenzeichen an.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzes.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. (§ 459 k Abs. 1 StPO).
Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Anmeldung Ihres Anspruchs auf Auskehrung. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel im Sinne des § 704 ZPO oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, (teilweise) befriedigt werden/worden sind, teilen Sie dies der Staatsanwaltschaft mit und legen Sie ggfls. entsprechende Nachweise (Quittung, Kontoauszüge o.ä.) vor.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Forderungsübergang (z. B. Erbschaft, gesetzlicher Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) der Rechtsnachfolger an die Stelle des Verletzten tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen. In diesem Fall wird gebeten, dieses Schreiben an den Rechtsnachfolger weiterzuleiten.
Hinweis:
Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.