Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Sanktion gegen die Rath Aktiengesellschaft ausgesprochen. Der Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen das Börsegesetz 2018, der sich aus der verspäteten Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung ergibt. Konkret wurde die Meldung einer Person, die eine Beteiligungsschwelle von 4% überschritten hat, nicht rechtzeitig veröffentlicht. Für dieses Vergehen hat die FMA eine Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro festgesetzt. Das Straferkenntnis gegen die Rath Aktiengesellschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.