Staatsanwaltschaft Traunstein
An Alle Beteiligten
650 VRs 45074/22 – 13.03.2024
Vollstreckungsverfahren gegen | Lucian Stanescu u. a. |
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Personen eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Lucian Stanescu |
Entscheidung | Urteil/Beschluss des Amtsgerichts Altötting vom 24.10.2023, Az: 3 Ds 650 Js 45074/22, rechtskräftig seit 28.12.2023 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO |
verurteilte Person | Gheorghita Bucur |
Entscheidung | Urteil/Beschluss des Amtsgerichts Altötting vom 24.10.2023, Az: 3 Ds 650 Js 45074/22, rechtskräftig seit 28.12.2023 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO |
Konkret eingezogen wurde folgender Gegenstand:
Gerätezubehör, Gasdose, Hilti
Gerätezubehör, Gasdose, Hilti
Gerätezubehör, Hilti Bohrersatz, Hilti
Kabel, Brennenstuhl Kabeltrommel, 1233121, Brennenstuhl
Kabel, Opsial Kabeltrommel, 57954752, Opsial
Tragb. Radio/Kassetten/CD-Ger., Makita Baustellenradio,tragbares Radiogerät, 2019 00489033 E, Makita
Werkzeugmaschine, Bosch Akku rund, TF5-026191935, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akku, 2607336223, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akku, OM37505210949, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akku, UF1-123013018, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akku, UF1-123013032, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akkuschrauber, 021000417, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akkuschrauber, 122202252, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Akkuschrauber, 3601C90902, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Ladegerät, 2607225423, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Ladegerät, 2607225423, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Ladegerät, 2607225921, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Ladegerät, 2607226219, Bosch
Werkzeugmaschine, Bosch Trennflex, 3601H81L01, Bosch
Werkzeugmaschine, DeWalt Trennflex, DWE4237-qs, DeWalt
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 00213098 (9)?, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 117330061, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 209430515, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 209430516, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 209430517, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 209430519, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku, 209430520, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku-Trennflex, 612000294, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Akku-Trennflex, 719858, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Druckluftnagler, 315996, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Ladestation, 2207700127, Hilti
Werkzeugmaschine, Hilti Schlagbohrer, 01-0018498-BP-12, Hilti
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 172224DWS B21094, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 178225CV D07578, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 182Y02GWS A60231, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 182Y13IWS G02429, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 188605GV C06319, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 188605GV, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 198X18HV D019018, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 208403HV, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akku, 208721HVM F02975, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, 2015 943 Y, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, 2019 399027 R, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, 202 369450 Y, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, 2020.2 368025 R, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, 2022 1940570 Y, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, 25069 Y, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Akkuschrauber, Y, Makita
Werkzeugmaschine, Makita Ladegerät, 0907618 603718K5, Makita
Werkzeugmaschine, Milwaukee Akku, 2012015329891, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Akku, 2111253741238, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Akku, 211253741281, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Akku, 2202050553117, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Akku-Schrauber, 47766802001840, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Ladegerät, 40005238564517, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Schlagschrauber, 48120601003123, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Milwaukee Säge, 44782504009227, Milwaukee
Werkzeugmaschine, Pracmanu Baustellenlaser, Laser Level Prac
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) die Herausgabe des eingezogenen Gegenstandes zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Aufgriff der Gegenstände am 03.08.2022 in Marktl.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Traunstein geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Traunstein melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Staatsanwaltschaft Traunstein
Anlagen
Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für Anspruchsinhaber
Rückantwortschreiben
Wichtige Hinweise für Anspruchsinhaber bei erfolgter Einziehung von Taterträgen
Anspruch auf Rückgewähr nach § 459h StPO
• |
In diesem Verfahren wurde ein Gegenstand eingezogen, hinsichtlich dessen Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe erwachsen ist, § 459h Abs. 1 StPO. |
• |
Sollten Sie bereits durch einen Dritten (z. B. eine Versicherung) entschädigt worden oder nicht mehr Inhaber des Anspruchs (z. B. aufgrund Abtretung) sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diesen Dritten oder den Anspruchserwerber als Rechtsnachfolger weiter. |
Verfahren zur Rückübertragung oder Herausgabe nach § 459j StPO
• |
Der Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe kann von Ihnen bzw. Ihrem Rechtsnachfolger durch Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden, § 459j Abs. 1 StPO. Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist ist unter den in den §§ 44, 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 459j Abs. 4 StPO). Zudem bleibt es Ihnen bzw. Ihrem Rechtsnachfolger unbenommen, den Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem ein vollstreckbarer zivilrechtlicher Titel (vollstreckbares Endurteil gemäß § 704 Zivilprozessordnung (ZPO) oder anderer Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO) vorgelegt wird, aus dem sich der Anspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). |
• |
Ergibt sich die Berechtigung des Antragstellers hinsichtlich des angemeldeten Anspruchs eindeutig aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der eingezogene Gegenstand an den Antragsteller zurückübertragen oder herausgegeben. |
Allgemeine Hinweise zu eingezogenen Gegenständen, soweit sie durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt/beigetrieben wurden
• |
Eine Gewähr für den allgemeinen Zustand der durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten/beigetriebenen Gegenstände kann nicht übernommen werden. Ansprüche des Anspruchsinhabers aufgrund Wertverlusts bestehen gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht. |
• |
Bei Versäumung der 6-Monatsfrist wird die Verwertung der Gegenstände angeordnet. Eine Gewähr für wertgleiche Verwertungsergebnisse, welche bei späterer Anmeldung (§ 459j Abs. 5 StPO) an Stelle der Gegenstände treten, kann nicht übernommen werden. |
Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.
An alle Beteiligten
Aktenzeichen: 650 VRs 45074/22
_____________________________________
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
Vollstreckungsverfahren gegen | Lucian Stanescu u. a. |
Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach § 459i StPO vom 13.03.2024
[ ] | Ich mache meinen Anspruch auf Herausgabe d. folgenden Gegenstandes/Gegenstände geltend: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ |
[ ] | Ich habe folgenden Gegenstand/folgende Gegenstände am __________ (bitte Datum einfügen) zurückerhalten: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ |
[ ] | Ich verzichte auf die Herausgabe d. folgenden Gegenstandes/Gegenstände: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ |
[ ] | Sonstige Angaben (z. B. eingetretene Rechtsnachfolge u. ä.): ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ |
_______________________ (Ort, Datum) |
_______________________________________________ (Unterschrift) |
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