Start Allgemein Swiss Gold Treuhand AG der Vertrieb hat nicht nur das Recht auf...

Swiss Gold Treuhand AG der Vertrieb hat nicht nur das Recht auf eine angemessene Provision

120
qimono (CC0), Pixabay

Natürlich hat der Vertrieb auch Sorgfaltspflichten. Dazu gehört es sicherlich auch, sich zu vergewissern, dass es ein plausibles Geschäftsmodell gibt, das man dem Kunden dann auch verkauft, denn der verlässt sich ja darauf, dass es sich um ein ehrliches Geschäft handelt, das er da eingeht. Wie kann es sein, dass Gold, das vertraglich angeblich in Frankreich bzw. der Schweiz eingelagert werden sollte, auf einmal in einer Raffinerie in Italien landet?

Neben der Verantwortlichkeit der Verwaltungsräte in der Schweizer AG, hätte auch der Vertrieb sicherlich da ein Auge drauf haben müssen. Jener Vertrieb, den wir bei Michael Turgut sehen. Dass er an den betrügerischen Handlungen beteiligt ist, sehen wir allerdings nicht.

Michael Turgut muss sich aber sicherlich die Frage gefallen lassen, warum er hier möglicherweise Sorgfaltspflichten verletzt hat. Jene Sorgfaltspflicht, die er den Kunden des Vertriebs gegenüber schuldet? Bereits Ende vorigen Jahres hatte uns Michael Turgut über die Verwerfungen mit der italienischen Scheideanstalt berichtet, von den kriminellen Machenschaften, von denen er möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt gewusst haben könnte, war aber damals keinerlei Rede. Nehmen wir einmal zu seinen Gunsten an, dass er das nicht gewusst haben könnte, bleibt immer noch die Frage, warum er eine Einlagerung von Goldbeständen in einer italienischen Scheideanstalt überhaupt hingenommen hat?

Michael Turgut hat jahrelange Erfahrung mit dem Goldvertrieb und mit der Einlagerung vor allem in der Schweiz. Warum hat er nicht darauf bestanden? Es bleibt auch die Frage, ob Michael Turgut das Geschäftsmodell „Rohgold aus Afrika“ als Geschäftsmodell dann auch vor Ort hinterfragt hat. Es gibt hier eine Menge an offenen Fragen, die in den nächsten Wochen geklärt werden müssen. Es werden natürlich weitere Berichte folgen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein