Das Landgericht Berlin I hat in einem bemerkenswerten Urteil eine 25-jährige Mutter für den tragischen Tod ihres fast dreijährigen Sohnes verantwortlich gemacht. Die Frau, die im Beruf als Krankenschwester tätig war, wurde zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem sie zugegeben hatte, in einem verzweifelten Akt sowohl sich selbst als auch ihr Kind mit Medikamenten betäubt zu haben, bevor sie versuchte, in der Badewanne ihr Leben und das ihres Sohnes zu beenden. Der Junge ertrank tragischerweise während dieser Tat.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Tat aus heimtückischen Motiven erfolgte, da die Mutter ihren Plan mehrere Tage im Voraus gefasst hatte und darauf wartete, dass der Vater des Kindes tief schlief, bevor sie handelte. Die Entscheidung berücksichtigte auch den psychischen Zustand der Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass die Frau unter einer schweren psychischen Erkrankung litt, die durch die Belastung einer akuten Krebserkrankung und die daraus resultierende Verzweiflung über ihre Situation und die ihres Sohnes verschärft wurde.
Obwohl der übliche Strafrahmen für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, wurde aufgrund der festgestellten verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten die Strafe auf sechs Jahre reduziert. Dieses Urteil spiegelt die komplexen Umstände wider, die zu dieser tragischen Tat führten, einschließlich des psychischen Zustands der Angeklagten und ihrer Sorge um das Wohl ihres Kindes.
Die Frau bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, und das Urteil ist noch nicht endgültig, da es mit einer Revision angefochten werden kann.