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Insolvenz der Fichter Maschinenbau GmbH

geralt (CC0), Pixabay

In diesem offiziellen Dokument wird über vorläufige Maßnahmen in Bezug auf ein beantragtes Insolvenzverfahren berichtet. Die Fichter Maschinenbau GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Jürgen Stiedl, hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Freiburg hat daraufhin bestimmte vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Schuldners bis zur Entscheidung über den Antrag zu schützen und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu vermeiden.

Die wichtigsten Punkte des Beschlusses umfassen:

1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, ausgenommen sind Maßnahmen gegen unbewegliche Gegenstände.
2. Dr. Dirk Pehl wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
3. Jegliche Verfügung der Schuldnerin über ihr Vermögen ist nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
4. Die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
5. Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen stattdessen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Zudem wird erläutert, dass der vorläufige Insolvenzverwalter auch die Aufgabe hat zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird und ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Das Dokument enthält zudem Hinweise zu Rechtsbehelfen gegen die Entscheidung, Informationen zur Einlegung der sofortigen Beschwerde sowie zur Möglichkeit, Rechtsbehelfe als elektronisches Dokument einzureichen.

Diese Mitteilung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Interessen aller Beteiligten, einschließlich Gläubigern und Mitarbeitern des betreffenden Unternehmens, während des weiteren Verfahrens.

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