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Arbeitgeber haftet für Abschiebungskosten

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klimkin (CC0), Pixabay

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz die Kosten für die Abschiebung eines illegal beschäftigten Mannes tragen muss. Die Klage eines Bauunternehmers, der einen Albaner ohne erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf einer seiner Baustellen beschäftigte, wurde abgewiesen. Der Verstoß wurde bei einer Zollkontrolle entdeckt.

Als Konsequenz aus der illegalen Beschäftigung hat der Unternehmer nun die finanzielle Verantwortung für die Abschiebehaft, das Flugticket und die Organisation der Abschiebung zu tragen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 6.000 Euro. Es ist wichtig anzumerken, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und möglicherweise Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Dieser Fall unterstreicht jedoch die rechtlichen Konsequenzen, die Arbeitgeber bei der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne erforderliche Genehmigungen drohen können.

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