Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 38/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15635 eingetragenen Hülsebeck Geschäftseinrichtungen Gesellschaft mit beschränker Haftung, Feldstr. 22, 46149 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Siewert, Apteikersteg 73, 46485 Wesel und Herrn Carsten Berg, Bachstr. 65 f, 46149 Oberhausen
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Praxis- und Geschäftseinrichtungen
ist am 26.02.2024, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
62 IN 38/24
Amtsgericht Duisburg, 26.02.2024