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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung
von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

841 Js 3450/​21

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 01.02.2022, Az.: 841 Js 3450/​21 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 4.371,90 Euro angeordnet.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Einziehungsbeteiligte suchte im Internet nach einem Kredit, um laufende Finanzierungen umzuschulden. Dabei kam er in Kontakt mit einer Agentur, welche angeblich über das Internet Kredite vergeben würde. Die Auszahlung des Kredits sowie die Rückzahlung sollten über ein Konto abgewickelt werden, welches der Beschuldigte extra zu diesem Zweck bei der Commerzbank eröffnen sollte. Daraufhin führte d. Besch. die Identifikation für das hier gegenständliche Konto bei der Commerzbank AG mit der dazugehörigen IBAN DE12 8204 0000 0148 0862 00 durch, welches daraufhin am 04.12.2020 eröffnet wurde, und gab sodann die Zugangsdaten sowie die zum Konto gehörige EC-Karte wie verlangt an die Kontaktperson innerhalb der angeblichen Agentur weiter. Er selbst hatte zu keinem Zeitpunkt tatsächlich Zugriff auf das Konto.

In der Folge veranlassten ein oder mehrere bisher nicht identifizierte Dritte, mutmaßlich dieselben die den Einziehungsbeteiligten zur Eröffnung des hier gegenständlichen Kontos veranlasst hatten, von Geschädigten betrügerisch Gutschriften in Höhe von insgesamt ca. 10.000,– Euro, welche auf dem oben genannten Konto gutgeschrieben wurden. Hierbei täuschten sie die Geschädigten, unter anderem auch den Einziehungsbeteiligten selbst (mindestens bzw. unter anderem), darüber, Gebühren für die Bearbeitung von Kreditanträgen unter Inaussichtstellung der Gewährung entsprechender Darlehensbeträge zu bezahlen, während die Gelder tatsächlich durch die unbekannten Dritten an diverse Bankverbindungen im In- und Ausland weitergeleitet und mutmaßlich zu eigenen Zwecken genutzt, angesammelt oder weitergeleitet wurden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​www.thueringen.de/​mam/​th4/​thgsta/​content/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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