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„Potenz-Honig“ beschlagnahmt

fancycrave1 (CC0), Pixabay

Zollbeamte haben kürzlich in einem Supermarkt im Raum Biberach viereinhalb Kilogramm Honig sichergestellt, der den potenzfördernden Wirkstoff Sildenafil enthielt und somit gegen das deutsche Arzneimittelgesetz verstieß. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz wurde gegen den 46-jährigen Inhaber des Supermarkts eingeleitet. Der Honig mit Ursprung Türkei wurde beschlagnahmt.

Die Kontrolle wurde ursprünglich wegen des im Supermarkt verkauften Tabaks und Kaffees durchgeführt. Hersteller und Händler von verbrauchsteuerpflichtigen Produkten unterliegen in Deutschland der Steueraufsicht und werden daher vom Zoll stichprobenweise überprüft.

Im Ausland und über Online-Plattformen werden viele Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel mit potenzfördernden Zusatzstoffen angeboten. Mediziner und Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig davor, solche Mittel ohne ärztliche Beratung einzunehmen, da sie gesundheitliche Schäden verursachen können.

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