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Start des Organ- und Gewebespenderegister-Portals

geralt (CC0), Pixabay

Am 18. März 2024 wird das Organspende-Register unter www.organspende-register.de schrittweise in Betrieb genommen. Im ersten Schritt können Personen mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende hinterlegen. Dies erleichtert Ärzten die schnelle und zuverlässige Klärung der Spendebereitschaft potenzieller Organspender und entlastet Angehörige in schwierigen Situationen. Das Register erfüllt höchste Anforderungen an die Datensicherheit und wird in Deutschland betrieben. Nur die erklärende Person und autorisiertes Krankenhauspersonal können auf die hinterlegten Erklärungen zugreifen.

Bis zum 1. Juli 2024 werden Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen abzurufen. Zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2024 wird das Erklärendenportal um die Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App aus eine Erklärung im Register abgeben. Ab dem 1. Januar 2025 werden auch behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen an das Register angeschlossen.

Hintergrund des Registers ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das der Deutsche Bundestag im Januar 2020 verabschiedete. Das Organspende-Register ist ein freiwilliges und kostenloses elektronisches Verzeichnis für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, das jederzeit verfügbar ist. Personen können ihre Entscheidung jederzeit ändern oder widerrufen. Während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 wird empfohlen, die Entscheidung zusätzlich schriftlich zu dokumentieren, beispielsweise in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Angehörige sollten ebenfalls informiert werden, um zusätzliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen.

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